Laden gekauft, aber Firmen-Telefonnummer wurde nicht überschrieben.

9. Oktober 2015 Thema abonnieren
 Von 
DerFragendeFrager
Status:
Frischling
(6 Beiträge, 3x hilfreich)
Laden gekauft, aber Firmen-Telefonnummer wurde nicht überschrieben.

Moin!

Ich habe folgendes Problem.

Ich habe letztes Jahr einen Schlüsseldienst gekauft, mit einem Kaufvertrag, den ich noch genau zitieren werde.
Der Laden bestand schon, als ich ihn gekauft habe. Ich war Neugründer und habe alles aus dem gekauften Laden übernommen, außer Kundennummern bei Lieferanten. Mittlerweile habe ich den Laden auch wieder verkauft, kann dem neuen Käufer aber die über 30 Jahre bestehende Firmen-Telefonnummer nicht überschreiben, da der Telefonvertrag noch auf den Namen meines damaligen Verkäufers läuft. Ich konnte die Firmen-Telefonnummer während meiner Selbstständigkeit komplett nutzen und habe natürlich auch die Rechnungen bezahlt.

Das Hauptproblem ist jetzt, dass ich meinem Käufer die äußerst wichtige Firmen-Telefonnummer nicht überschreiben kann, da die Nummer damals auch nicht auf mich überschrieben wurde. Deshalb komme ich jetzt zu dem äußert einfachen Kaufvertrag, der meines Erachtens belegt, das die Telefonnummer mir gehört.

Der Kaufvertrag, über den von mir gekauften Schlüsseldienst, ist wirklich genau so aufgesetzt und von beiden Parteien unterschrieben wurden.

"Hiermit kaufe ich, DerFragendeFrager, alle beweglichen, sowie unbeweglichen Güter, Maschinen und Warenbestände des ehemaligen Schlüsseldienst XYZ.

Gezahlt werden

- Summe X (in Worten: Summe X)

in monatlichen Raten á XXX,XX€ zum XX. eines jeden Monats. Beginnend ab dem XX.XX.2014.

Überwiesen wird die Rate auf das nachstehende Konto:

XXX
XXX
XXX


Unterschrift DerFragendeFrager Unterschrift Verkäufer des Schlüsseldienst XYZ"


So wurde der Kaufvertrag aufgesetzt und unterschrieben, ohne Eigentumsvorbehalt. Anwaltlich wurde schon geklärt, dass der Schlüsseldienst mir gehört und der Verkäufer lediglich ein Recht auf Geld hat.
Da ich nun mittellos bin, hat der Verkäufer mir angeboten nur noch 1/4 des noch offenen Betrages der Summe X zu zahlen. 2/3 der angebotenen Restsumme sind beglichen und der Verkäufer bekommt nur noch 1.000€ in monatlichen Raten. Wie gesagt, die im Kaufvertrag erwähnten Sachen gehören mir, der Verkäufer hat nur ein Recht auf Geld.

Da ich die Firmen-Telefonnummer während meiner Selbstständigkeit genutzt und die Rechnungen bezahlt habe, sollte sie anhand des Verkaufs an mich überschrieben werden.

Die Frage ist jetzt, zählt die, fälschlicherweise nicht auf mich überschriebene Firmen-Telefonnummer, zu den im Kaufvertrag erwähnten "beweglichen, sowie unbeweglichen Güter, Maschinen und Warenbestände des ehemaligen Schlüsseldienst XYZ"?

Ich hoffe um Hilfe und bedanke mich im vorraus.

Gruß

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12 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
hiphappy
Status:
Junior-Partner
(5538 Beiträge, 2497x hilfreich)

Nein.

Eine Telefonnummer ist weder ein Gut, noch eine Maschine, noch ein Warenbestand.

Daher wurde sie dir auch nicht übertragen, sondern der Verkäufer hat dir netterweise die weitere Nutzung erlaubt.
Diese Nutzung kann er allerdings auch jederzeit Widerrufen.

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#2
 Von 
DerFragendeFrager
Status:
Frischling
(6 Beiträge, 3x hilfreich)

Danke

Das heisst, ich habe keinerlei Chance auf die Nummer? Selbst wenn er unter Zeugen versprochen hat, die Nummer auf mich zu überschreiben, sollten gewisse Dinge erledigt sein?

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#3
 Von 
JenAn
Status:
Student
(2517 Beiträge, 2552x hilfreich)

Zitat:
Selbst wenn er unter Zeugen versprochen hat, die Nummer auf mich zu überschreiben, sollten gewisse Dinge erledigt sein?


Das sind ja wieder neue Fakten. Dann kann u.U. doch eine diesbezügliche Vereinbarung bewiesen werden.

2x Hilfreiche Antwort

#4
 Von 
Eidechse
Status:
Senior-Partner
(6997 Beiträge, 3920x hilfreich)

Der Verkäufer wird aber wohl kaum das letzte Wort sprechen. Letzten Endes hat er mit der Vergabe der Rufnummer ja nichts zu tun, sondern die entsprechende Telefongesellschaft. Sofern diese sich weigert, kann der Verkäufer noch so viel wollen, das nützt dann nur nichts. Hat denn jemand mal die Telefongesellschaft involviert?

2x Hilfreiche Antwort

#5
 Von 
JenAn
Status:
Student
(2517 Beiträge, 2552x hilfreich)

Zitat:
Sofern diese sich weigert, kann der Verkäufer noch so viel wollen, das nützt dann nur nichts.


Er würde sich aber schadensersatzpflichtig machen, wenn er eine vertraglich zugesicherte Leistung nicht erbringen kann bzw. Dritte diese nicht erbringen. Dafür ist grundsätzlich unerheblich, ob das in seinem Machtbereich liegt. Wenn ich dir vertraglich zusichere (etwa mit einem Vertragsstrafeversprechen), daß der FC Bayern Meister wird, dann hast du auch Ansprüche gegen mich bei Nichterfüllung, auch wenn ich darauf keinerlei Einfluß habe. [Ja, schlechtes Beispiel, weil so eine Vereinbarung als nichtige Wette angesehen werden würde, aber du weißt, was ich meine. ;) ]

2x Hilfreiche Antwort

#6
 Von 
DerFragendeFrager
Status:
Frischling
(6 Beiträge, 3x hilfreich)

Das lustige ist, die Telefongesellschaft hat mir ständig neue Angebote bezüglich neuen Tarifen gemacht, als ich die Nummer noch genutzt habe. Angeblich wäre das kein Problem, auch wenn ich persönlich nicht Vertragspartner bin. Jetzt, ganz plötzlich, erteilt mir die Telefongesellschaft keine Auskünfte, da ich nicht Vertragspartner bin.

Das Problem ist, an der Nummer hängt für mich alles und ich habe anscheinend keine Handhabe. ..

1x Hilfreiche Antwort

#7
 Von 
DerFragendeFrager
Status:
Frischling
(6 Beiträge, 3x hilfreich)

Es hat sich auch eine neue Lage ergeben. Der Besitzer der Telefonnummer hat mir die Nummer entzogen, weil ich nicht mehr zahlen konnte. Dadurch, dass ich nun statt Summe X in 500,00€ Raten zahle, nur noch 1.000€ in 50€ Raten zahle, besteht der Vertrag ja weiterhin und ich zahle. Müsste er mir dann nicht die Nummer über die 20 Monate geben, in dene ich den Vertrag noch erfülle?

Es kann ja nicht sein, dass er mir das notwendigste des Schlüsseldienstes entzieht (die Nummer), wir aber beide noch in dem Vertrag, wenn auch andere Summen, stecken wo ich die Nummer hatte.

1x Hilfreiche Antwort

#8
 Von 
Eidechse
Status:
Senior-Partner
(6997 Beiträge, 3920x hilfreich)

Ihnen wurde doch bereits im Beitrag #1 von hipphappy erklärt, dass der Kaufvertrag die Übertragung der Telefonnummer nicht beinhaltete. Danach haben Sie dann im Beitrag #2 folgendes geschrieben:

Zitat:
Selbst wenn er unter Zeugen versprochen hat, die Nummer auf mich zu überschreiben, sollten gewisse Dinge erledigt sein?


Was diese Dinge sein sollen, verraten Sie aber nicht. Von daher kann hier kein Mensch wissen, ob hier überhaupt ansatzweise der Verkäufer verpflichtet ist Ihnen weiterhin die Nutzung der Telefonnummer zu gestatten bzw. die Telefonnummer zu übertragen. Aber selbst wenn eine Verpflichtung zur Nutzungsüberlassung Ihnen gegenüber bestehen sollte, heißt das nicht, dass Sie das auch berechtigt, die Nutzung einem Dritten und damit Ihrem Käufer zu gewähren.

0x Hilfreiche Antwort

#9
 Von 
DerFragendeFrager
Status:
Frischling
(6 Beiträge, 3x hilfreich)

Gewisse Dinge sind in diesem Fall, eine Restzahlung.

0x Hilfreiche Antwort

#10
 Von 
muran
Status:
Lehrling
(1332 Beiträge, 1048x hilfreich)

Zitat:
Das Hauptproblem ist jetzt, dass ich meinem Käufer die äußerst wichtige Firmen-Telefonnummer nicht überschreiben kann, da die Nummer damals auch nicht auf mich überschrieben wurde. Deshalb komme ich jetzt zu dem äußert einfachen Kaufvertrag, der meines Erachtens belegt, das die Telefonnummer mir gehört.


Die Telefonnummer wurde damals nicht auf Ihren Namen überschrieben, wie sollten Sie nun belegen können das diese Nummer Ihnen gehört ( sie gehört Ihnen doch gar nicht.) :???:

0x Hilfreiche Antwort

#11
 Von 
DerFragendeFrager
Status:
Frischling
(6 Beiträge, 3x hilfreich)

Danke euch allen.

Thema kann gerne geschlossen werden :-)

1x Hilfreiche Antwort

#12
 Von 
Eidechse
Status:
Senior-Partner
(6997 Beiträge, 3920x hilfreich)

Zitat (von DerFragendeFrager):
Gewisse Dinge sind in diesem Fall, eine Restzahlung.


Die scheint ja nach Ihrem eigenen Vorbringen noch nicht erfolgt zu sein. Wieso sollte Ihr Verkäufer daher verpflichtet sein, Ihnen die Telefonnummer zu Übertragen.

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