Kündigung per Fax gültig ?

27. August 2018 Thema abonnieren
 Von 
guest-12315.03.2019 21:12:59
Status:
Beginner
(57 Beiträge, 4x hilfreich)
Kündigung per Fax gültig ?

Person A kündigt seine Versicherung und verwendet die Versandweise FAX (Mit Empfangsbestätigung). Die Versicherung schreibt keine besonderen Bedingungen der Kündigung vor.
Die Versicherung schreibt im Vertrag nicht vor welche Art der Kündigung bedarf.

Ist die Kündigung gültig ? die Versicherung erkennt die Fax Kündigung (im nachhinein) nicht an, und behauptet nichts erhalten zu haben.

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7 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
fb367463-2
Status:
Schlichter
(7422 Beiträge, 3093x hilfreich)

Wie wurde der Vertrag denn abgeschlossen? Wenn in den AGB tatsächlich nichts vermerkt sein sollte (was extrem ungewöhnlich wäre...), dann gilt mWn "So wie der Vertrag geschlossen werden konnte, so kann er auch gekündigt werden". Reichte also zum Vertragsschluss eine Mail, könnte man auch per Mail kündigen - musste man unterschriebene Formulare an die Versicherung schicken, dann besteht auch für die Schriftformerfordernis.

Was genau steht denn im Absatz über die Kündigung in den AGB? Bitte vollständig abtippen. Oder noch besser, ein Foto davon hier verlinken.

-- Editiert von fb367463-2 am 27.08.2018 22:31

Signatur:

"Valar Morghulis"

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#2
 Von 
guest-12315.03.2019 21:12:59
Status:
Beginner
(57 Beiträge, 4x hilfreich)

Zitat (von fb367463-2):

Was genau steht denn im Absatz über die Kündigung in den AGB? Bitte vollständig abtippen. Oder noch besser, ein Foto davon hier verlinken.



http://www.bilder-upload.eu/show.php?file=53c922-1535402244.jpg

http://www.bilder-upload.eu/show.php?file=dac704-1535402261.jpg

-- Editiert von 91Darween91 am 27.08.2018 22:38

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#3
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(120361 Beiträge, 39881x hilfreich)

Zitat (von 91Darween91):
behauptet nichts erhalten zu haben.

Hat man denn tatsächlich eine Empfangsbestätigung?
Oder nur einen Ausdruck des eigenen Faxgeräts mit der Behauptung "Sendestatus OK"?


Signatur:

Meine persönliche Meinung/Interpretation!
Im übrigen verweise ich auf § 675 Abs. 2 BGB

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#4
 Von 
metttwurstkneckebrot
Status:
Praktikant
(601 Beiträge, 297x hilfreich)

Zitat (von 91Darween91):
Die Versicherung schreibt im Vertrag nicht vor welche Art der Kündigung bedarf.


Doch:

Zitat (von Seite 8):

25 Anzeigen, Willenserklärungen, Anschriftenänderung

25.1 Form

So weit gesetzlich keine Schriftform verlangt ist und soweit in
diesem Vertrag nicht etwas anderes bestimmt ist, sind die für uns
bestimmten Erklärungen und Anzeigen, die das Versicherungs­
verhältnis betreffen und die unmittelbar gegenüber uns erfolgen,
in Textform abzugeben.


Eine Kündigung per Fax ist dann grundsätzlich gültig. Du bist allerdings beweisbelastet für den Zugang.


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#5
 Von 
cirius32832
Status:
Schlichter
(7254 Beiträge, 1526x hilfreich)

Zitat:
die Versicherung erkennt die Fax Kündigung (im nachhinein) nicht an, und behauptet nichts erhalten zu haben.


Wurde im Künsigungsschreiben eine Bestätigung der Kündigung verlangt? Ich würde so einen Satz immer mit einbauen, am besten mit Frist (14 Tage). Dann kann man immernoch einmal mit einem Eindschreiben nachhaken

Signatur:

https://www.antispam-ev.de

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#7
 Von 
BigiBigiBigi
Status:
Junior-Partner
(5398 Beiträge, 1814x hilfreich)

Zitat (von 91Darween91):
die Versicherung erkennt die Fax Kündigung (im nachhinein) nicht an, und behauptet nichts erhalten zu haben


Das sind ja zwei verschiedene Dinge. "Nicht anerkennen" kann man eine zugegangene Kündigung. "Nicht erhalten" kann man auch eine Kündigung, die man grundsätzlich anerkannt hätte.
Hat man vielleicht ungeschickt formuliert und den Zugang doch indirekt bestätigt? Oder haben die nur gesagt "Haben wir nicht erhalten und hätte auch nicht ausgereicht"?

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