Krankenakte/Berichte einfordern- Private Rechnung dafür rechtmäßig?

31. August 2018 Thema abonnieren
 Von 
DeinHase
Status:
Praktikant
(764 Beiträge, 165x hilfreich)
Krankenakte/Berichte einfordern- Private Rechnung dafür rechtmäßig?

Guten Tag,

unser Kind war in therapeutischer Behandlung.
Die Therapie wurde seitens der Therapeutin abgebrochen, da sie die Stelle gewechselt hat.

Nun hat sich leider die traurige Wahrheit bestätigt, dass unser Kind zusätzlich eine seltene, unheilbare Krankheit hat.
Er kann zwar damit leben, unter Medikamenten, aber es kann auch durch Krisen immer lebensbedrohlich werden.

Mit der Diagnose und allen Begleiterscheinungen muss das Kind jetzt erstmal klar kommen.

Dazu benötigt es Hilfe, denn wir sind keine Fachleute, also keine Therapeuten.

Nun wollten wir von der ehemaligen Therapeutin die Unterlagen haben, damit sobald wir eine Hilfe gefunden haben für unser Kind, diese mit entsprechenden Informationen versorgen.

Das Problem ist, dass wir derzeit von Pontius nach Pilatus laufen müssen und noch nicht wissen wo wir die Hilfe bekommen, aber eben bei jedem Versuch/Vorgespräch die ganzen Informationen haben möchten, damit die Einschätzung einfacher wird, ob Hilfe gegeben werden kann (ja wir haben aufgrund der Erkrankung auch schon Absagen bekommen).

Die Antwort der Therapeutin heißt, sie will dafür Geld haben. :zoff:

Ist Ihre Forderung rechtmäßig?

Was kann ich tun?



-- Editiert von DeinHase am 31.08.2018 19:48

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16 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(119627 Beiträge, 39758x hilfreich)

Zitat (von DeinHase):
Die Antwort der Therapeutin heißt, sie will dafür Geld haben will.

Ist Ihre Forderung rechtmäßig?

Ich wundere mich manchmal über die Anspruchshaltung einiger Leute

Arbeitet man selbst denn umsonst?
Und die Drucker werden vom Odem des Heiligen Geistes betrieben und nicht mit Strom und (teurem) Toner / Tinte?


Wenn man Duplikate möchte, sind diese angemessen zu vergüten.
Kostenfrei ist nur die Einsichtnahme in die Akte.


Signatur:

Meine persönliche Meinung/Interpretation!
Im übrigen verweise ich auf § 675 Abs. 2 BGB

2x Hilfreiche Antwort

#2
 Von 
DeinHase
Status:
Praktikant
(764 Beiträge, 165x hilfreich)

Zitat (von Harry van Sell):
Zitat (von DeinHase):
Die Antwort der Therapeutin heißt, sie will dafür Geld haben will.

Ist Ihre Forderung rechtmäßig?

Ich wundere mich manchmal über die Anspruchshaltung einiger Leute

Arbeitet man selbst denn umsonst?
Und die Drucker werden vom Odem des Heiligen Geistes betrieben und nicht mit Strom und (teurem) Toner / Tinte?


Wenn man Duplikate möchte, sind diese angemessen zu vergüten.
Kostenfrei ist nur die Einsichtnahme in die Akte.


Sie wurde ja von der Krankenkasse entsprechend vergütet ;)

Es geht auch nicht um die Erstattung von Kopien, sondern um eine für mich unangemessene Privatrechnung.

Signatur:

Liebe Grüße

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#3
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(119627 Beiträge, 39758x hilfreich)

Zitat (von DeinHase):
Sie wurde ja von der Krankenkasse entsprechend vergütet

Für die Arbeit die sie geleistet hat - nicht für alle zukünftigen Eventualitäten.



Zitat (von DeinHase):
sondern um eine für mich unangemessene Privatrechnung.

Nun, dann zahlt man diese nicht und klärt das ganze vor Gericht.

Wobei die unangemessenheit vom Gericht objektiv betrachtet wird und nicht ob es für jemanden persönlich "zu viel" ist.


Signatur:

Meine persönliche Meinung/Interpretation!
Im übrigen verweise ich auf § 675 Abs. 2 BGB

1x Hilfreiche Antwort

#4
 Von 
DeinHase
Status:
Praktikant
(764 Beiträge, 165x hilfreich)

naja, mir geht es nicht ums Geld, sondern, ob es rechtmäßig ist.

Für mein Kind, das sterben kann zahle ich jeden Preis.

Unangemessen, weil sie noch nie einen Bericht oder ähnliches geschrieben hat, auch nicht zum Hausarzt und nun in diesem nicht alltäglichen Fall, als erstes eine Privatrechnung fordert.

Das Kind ist Ihr dabei sehr egal, sie hat nicht mal gefragt, was für eine Krankheit er hat und ob sie helfen könnte...

Signatur:

Liebe Grüße

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#5
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(119627 Beiträge, 39758x hilfreich)

Zitat (von DeinHase):
Unangemessen, weil sie noch nie einen Bericht oder ähnliches geschrieben hat, auch nicht zum Hausarzt und nun in diesem nicht alltäglichen Fall, als erstes eine Privatrechnung fordert.

Das ist rein emotional - für ein Gericht und Gesetze irrelevant.
Da geht es nur darum, das sie eine Vergütung für diese Arbeit fordern darf und das auch durchsetzen könnte. Und ob diese Vergütung vom Betrag her nicht unangemessen ist.


Nicht ob deren (vorheriges) Verhalten zum kotzen ist


Und das ein Patient eine Kopie der Patientenakte will - das ist ein alltäglicher Fall.


Signatur:

Meine persönliche Meinung/Interpretation!
Im übrigen verweise ich auf § 675 Abs. 2 BGB

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#6
 Von 
DeinHase
Status:
Praktikant
(764 Beiträge, 165x hilfreich)

Zitat (von Harry van Sell):

Das ist rein emotional - für ein Gericht und Gesetze irrelevant.
Da geht es nur darum, das sie eine Vergütung für diese Arbeit fordern darf und das auch durchsetzen könnte. Und ob diese Vergütung vom Betrag her nicht unangemessen ist.


Nicht ob deren (vorheriges) Verhalten zum kotzen ist


Und das ein Patient eine Kopie der Patientenakte will - das ist ein alltäglicher Fall.


Hallo Harry,

vielen Dank für Deine Antworten, Du hast sicherlich recht und ich bin derzeit zu emotional (was glaube ich nachvollziehbar ist).

Aber und da kommt meine nächste Frage oder das nachhaken, weil ich in dem Rechtsgebiet vollkommen unerfahren bin, auf welche Rechtsgrundlage und § muss ich mich berufen, wenn ich die Einsicht in die Patientenakte haben möchte?

Da es mir derzeit nicht möglich ist bis nach Köln zu fahren, hab ich einen Anspruch auf Kopien oder kann sie das verweigern?

Selbstverständlich zahle ich die Kopien und Auslagen.

Leider war Ihre Antwort auf meine Bitte sehr knapp und ich bin nicht sicher, ob sie vielleicht etwas anderes als ich meine. Daher möchte ich das nochmals richtig formulieren.

Signatur:

Liebe Grüße

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#7
 Von 
Akkarin
Status:
Student
(2464 Beiträge, 639x hilfreich)

hier könnte ein Blick in § 10 der Berufsordnung für Ärzte helfen

(2) Ärztinnen und Ärzte haben Patientinnen und Patienten auf deren Verlangen grundsätzlich in die sie betreffenden Krankenunterlagen Einsicht zu gewähren; ausgenommen sind diejenigen Teile, welche subjektive Eindrücke oder Wahrnehmungen der Ärztin oder des Arztes enthalten. Auf Verlangen sind der Patientin oder dem Patienten Kopien der Unterlagen gegen Erstattung der Kosten herauszugeben.

Bei der Durchsetzung hilft sicherlich auch die Ärtzekammer oder der Landesdatenschutzbeauftragte.
Auch Ärzte müssen nach DSGVO eine Kopie der gespeicherten Daten rausrücken.

weiterführender Link https://www.online-pkv.de/pkv-bu-blog/so-bekommen-sie-ihre-kopie-der-krankenakte-vom-arzt/

Signatur:

If you are going through hell, keep going. - Winston C.

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#8
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(119627 Beiträge, 39758x hilfreich)

Zitat (von DeinHase):
auf welche Rechtsgrundlage und § muss ich mich berufen, wenn ich die Einsicht in die Patientenakte haben möchte?

Auf § 630g BGB - Einsichtnahme in die Patientenakte und auf Deine Stellung als Sorgeberechtigte
Im § 630g BGB sind auch die Kopien geregelt.


Signatur:

Meine persönliche Meinung/Interpretation!
Im übrigen verweise ich auf § 675 Abs. 2 BGB

2x Hilfreiche Antwort

#9
 Von 
DeinHase
Status:
Praktikant
(764 Beiträge, 165x hilfreich)

Ich bedanke mich von ganzem Herzen.

Ihr habt mir sehr geholfen.

Signatur:

Liebe Grüße

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#10
 Von 
hiphappy
Status:
Junior-Partner
(5540 Beiträge, 2498x hilfreich)

Zitat (von DeinHase):
Sie wurde ja von der Krankenkasse entsprechend vergütet


Ich habe noch NIE erlebt, dass die Krankenkasse eine private Kopie der Akte bezahlt hat...

Zitat (von DeinHase):
Es geht auch nicht um die Erstattung von Kopien, sondern um eine für mich unangemessene Privatrechnung.


Wie hoch ist denn das für dich unangemessene?

0x Hilfreiche Antwort

#11
 Von 
DeinHase
Status:
Praktikant
(764 Beiträge, 165x hilfreich)

Zitat (von hiphappy):
Zitat (von DeinHase):
Sie wurde ja von der Krankenkasse entsprechend vergütet


Ich habe noch NIE erlebt, dass die Krankenkasse eine private Kopie der Akte bezahlt hat...


Ich habe auch nicht geschrieben, dass sie von der Krankenkasse für Aktenkopien bezahlt wurde, aber für ihre "Arbeit" und ich bin davon ausgegangen, dass dazu auch eine Dokumentation gehört und deren Weiterleitung an zumindest den Hausarzt, von dem die Überweisung kam.

Jetzt, dank der anderen Antworten, weiß ich entsprechend zu reagieren und die Emotionen in dem Fall auszublenden.

Signatur:

Liebe Grüße

0x Hilfreiche Antwort

#12
 Von 
bernardoselva
Status:
Bachelor
(3253 Beiträge, 1810x hilfreich)

Hallo,

ich benoetigte von einem frueheren Hausarzt meine Patientenakte, dafuer musste ich dem Arzt fuer mehr als 130 Seiten knapp 40,-- Euro zahlen. Hier am Ort befindet sich eine Niederlassung der kassenaerztlichen Vereinigung. Dort habe ich das pruefen lassen, da mir der Betrag ziemlich hoch erschien.

Der Arzt darf eine Pauschale nehmen und fuer jede Kopie je Einzelblatt ueber eine bestimmte Anzahl von Blaettern hinaus 25 Cent. Da kommen u.U. ganz schnell bedeutende Betraege zusammen.

Die Krankenkasse sei nicht verpflichtet diese Kosten zu uebernehmen, so die Vereinigung.


Viele Gruesse
bernardoselva

Signatur:

Touristiker. Hinweise sind meine persoenliche Meinung und keinesfalls Rechtsberatung!

3x Hilfreiche Antwort

#13
 Von 
DeinHase
Status:
Praktikant
(764 Beiträge, 165x hilfreich)

Vielen Dank für Deine Erfahrungen, die mir sicherlich bei der Einschätzung helfen.

Signatur:

Liebe Grüße

0x Hilfreiche Antwort

#14
 Von 
DeinHase
Status:
Praktikant
(764 Beiträge, 165x hilfreich)

Hallo Ihr Lieben,

ich wollte kurz nur mal Feedback geben.

Aufgrund Eurer Hilfe habe ich die Einsicht der Patientenakte eingefordert in Form von Kopien... und keinen überteuerten Bericht.
Dafür habe ich knapp 98€ bezahlt.

Einige Seiten sind doppelt vorhanden und die meisten sehr unleserlich...
Protokolle zu den Terminen sind teilweise nur mit einem Satz... dem Patienten geht es gut... und das vielfach aus den Zeiten, wo es ihm schon richtig schlecht ging und die Ärzte noch nicht wussten,dass er unheilbar krank ist, weil es da noch nicht feststellbar war...

Naja, ich lass die blöde Kuh...

Das Geld sehe ich als Bestätigung, was für eine Kompetenz sie hat und was für ein Mensch sie ist. so what...

Die Klinik, in der er jetzt ist, macht sich lieber ein eigenes Bild. Sie hatten bereits ein paar Dinge von mir erhalten und waren wenig begeistert und meinten sie benötigen sie nicht wirklich, da die Inhalte wenig zutreffend sind.

Nochmals vielen Dank allen, die mir geholfen haben.

Signatur:

Liebe Grüße

0x Hilfreiche Antwort

#15
 Von 
Sir Berry
Status:
Unparteiischer
(9326 Beiträge, 2998x hilfreich)

Hallo,

der Gebührenanspruch richtet sich nach Abschnitt B VI der Gebührenordnung für Ärzte

Zitat:
http://www.e-bis.de/goae/defaultFrame.htm


Gruß

Berry

-- Editiert von Sir Berry am 28.10.2018 21:15

0x Hilfreiche Antwort

#16
 Von 
DeinHase
Status:
Praktikant
(764 Beiträge, 165x hilfreich)

Ich danke auch Dir N.

Zitat (von Sir Berry):
der Gebührenanspruch richtet sich nach Abschnitt B VI der Gebührenordnung für Ärzte

Zitat:
http://www.e-bis.de/goae/defaultFrame.htm
Gruß

Berry


Die Private Rechnung sollte bei ca. 170€ + MwSt liegen, diesen Betrag konnte ich in dem Link von Dir so nicht ermitteln.

Daraus schlussfolgere ich, dass meine Einschätzung "überteuert" richtig war.

Menschlich betrachtet, lag ich immer richtig ;-)

Mein Sohn ist jetzt in guten Händen, wo er in allen Gesundheitsfragen Hilfe bekommt.

Liebe Grüße




Signatur:

Liebe Grüße

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