Hallo,
ich bitte um Bewertung des folgenden Kostenvoranschlags:
1. Ist der 3,5-fache Satz überhaupt gerechtfertigt?
2.Ist der 2,3-fache Satz BEI ALLEN ANDEREN POSTEN überhaupt gerechtfertigt?
Ich hatte vermutet, dass meine KK sowieso den 1,0 fachen Satz zahlen muss und daher der in der Rechnung stehende 2,3 fache Satz nicht greifen darf. Schließlich hätten diese Leistungen sowieso gemacht werden müssen.
3. Wo finde ich Informationen bzgl. des 2,1 fachen Satzes für das Erstellen dieses Kostenvoranschlages?
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-- Editiert zahni83 am 16.09.2014 20:15
-- Editiert zahni83 am 16.09.2014 20:25
Kostenvoranschlag eines Zahnarzts bewerten
Notfall oder generelle Fragen?
Notfall oder generelle Fragen?
Hallo und Danke für die Antwort.
Ich vermute, dass Sie meine Frage nicht verstanden haben. Ihre Antwort ist nicht befriedigend.
Folgendes Beispiel:
Zahnreparatur mit Amalganfüllung kostet 1,0 facher Satz und alle Zusatzleistungen auch 1,0 facher Satz. Dieses Kosten trägt vollständig die Krankenkasse.
Ich habe NUR EINE Zusatzleistung, nämlich Kunststofffüllung und muss laut Krankenkasse nur HIERFÜR den MEHRPREIS bezahlen. Mehrpreis bedeutet nur die Differenz!
Aber wieso muss ich für die Zusatzleistungen ebenfalls einen Mehrpreis zahlen, schließlich erhalte ich keine Mehrleistung und die Krankenkasse hat diese SOWIESO zu bezahlen.
Die Zusatzleistungen sind übrigens laut Rechnung ganz links mit der Zahl "11" gekennzeichnet.
Bitte erklären Sie mir, wieso der Zahnarzt alle Posten, welche mit "11" gekennzeichnet wurden nicht nur von der Krankenkasse abzieht, sondern auch meinem Geldbeutel. Ich habe trotz 2,3 fachen Satz keine Mehrleistung erhalten.
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das dürften zwei verschiedene Sachen sein, denn der Voranschlag geht ja über den Zahn 11, die Rechnung über Zahn 46...
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