Kostenvoranschlag durch Foto möglich?

17. Oktober 2017 Thema abonnieren
 Von 
guest-12330.07.2018 08:56:38
Status:
Schüler
(226 Beiträge, 38x hilfreich)
Kostenvoranschlag durch Foto möglich?

Hallo,

die Frage steht schon oben. Ist es möglich, für ein Autoschaden einen Kostenvoranschlag zur Reparatur zu machen, nur aufgrund eines Fotos?

Hintergrund: Unfallgegner arbeitet in diesem Autohaus in der Werkstatt. Die Polizei meinte, der Kostenvoranschlag wäre viel zu hoch, da das Auto nur ca. 1/4 des Wertes hätte. Außerdem standen auf dem Kostenvoranschlag weder die Mailnummer der Werkstatt, noch ein Logo, ,auch nicht der Name und die Anschrift des Gegners. Deshalb ging die Polizei zu diesem Autohaus und fragte nach. Die Antwort war, dass der Kostenvoranschlag aufgrund eines Fotos gemacht wurde.

Wir haben den Verdacht, dass der Gegner die Firma informiert hat, dass bald die Polizei dort auftauchen würde (sie dachten, der Voranschlag wäre eine Fälschung). Kollegen helfen Kollegen so in etwa.

Ist das Rechtens, ohne das Auto gesehen zu haben, einen Preis anzugeben? Falls nein, hätte jemand einen Paragraphen zur Hand?

Danke euch.

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3 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
charlyt4
Status:
Master
(4158 Beiträge, 898x hilfreich)

.
Wie wäre es, mal den gesamten Sachverhalt zu schildern!?


gruß charly

Signatur:

Gruß Charly

0x Hilfreiche Antwort

#2
 Von 
guest-12330.07.2018 08:56:38
Status:
Schüler
(226 Beiträge, 38x hilfreich)

Da gibt es nicht viel zu schreiben. Es gab einen Unfall durch meine Schuld. Der Unfallgegner hat einen Kostenvoranschlag vorgelegt. Ich wollte das ohne Versicherung regeln und habe bezahlt. Eigene Dummheit, wie ich nun weiß. Der Voranschlag sah sonderbar aus, Beschreibung siehe oben und die Polizei meinte, da wäre was nicht in Ordnung und fuhr zu diesem Autohaus inkl. Werkstatt. Diese haben den Polizisten mitgeteilt, dass der Kostenvoranschlag per Foto gefertigt wurde. Also sie haben den Unfallschaden bzw. den Unfallwagen nie gesehen, sondern der Gegner hat angeblich (er arbeitet dort in der Werkstatt) nur ein Foto gesendet. Durch dieses Foto wurde der Unfallwert ermittelt.

Und deshalb meine Frage, weil ich das noch nie gehört habe. Kann ein Kostenvoranschlag nur aufgrund eines Fotos aufgestellt werden? Kommt mir alles komisch vor.

0x Hilfreiche Antwort

#3
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(119290 Beiträge, 39708x hilfreich)

Zitat (von Schneeelfe):
Ist das Rechtens, ohne das Auto gesehen zu haben, einen Preis anzugeben?

Kommt auf den Kontext an.

Zumindest ist es nicht generell verboten und Fachleute können auch anhand von Fotos Schäden einschätzen.



Signatur:

Meine persönliche Meinung/Interpretation!
Im übrigen verweise ich auf § 675 Abs. 2 BGB

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