Kostenvoranschlag Kieferorthopäden muss im Vorfeld bezahlt werden?

29. August 2015 Thema abonnieren
 Von 
Silver72
Status:
Frischling
(35 Beiträge, 11x hilfreich)
Kostenvoranschlag Kieferorthopäden muss im Vorfeld bezahlt werden?

Hallo,
mein Sohn benötigt kieferorthopädische Behandlung, die Kosten übernimmt aber leider nicht die Krankenkasse.
Ich war daher bei zwei Kieferorthopäden, der eine sagte die Behandlung würde ca. 1/2 -1 Jahr dauern und schickte mir auch kostenlos einen Kostenvoranschlag zu. Dann bin ich zum zweiten, wollte mir noch eine Zweitmeinung einholen und zwar bei dem Kieferorthopäden wo mein Sohn vor Jahren schonmal auf Kassenleistung in Behandlung war. Der Kieferorthopäde sagte ich müsse wenn ich nicht direkt mit der Bahndlung beginne ca. 350€ für den Kostenvoranschlag bezahlen, da er mir vor Jahren bereits zu einer Behandlung geraten hatte, dies musste ich auch unterschreiben. Im Vorfeld hatte mein Zahnarzt bereits mit dem Kieferorthopäden Kontakt aufgenommen, ob ich nicht zum einen wegen der erneuten Strahlenbelastung für meinen Sohn und zum anderen aus Kostengründen für mich (Alleinerziehend) aktuelle Abdrücke und Röntgenbilder die er wegen der Weisheitszähnen gemacht hatte von ihm mitgebringen könnte, er willigte meinem Zahnarzt auch ein da sie öfter zusammen arbeiten. Als ich dann aber den Termin drei Monate später hatte, meinte die Sprechstundenhilfe das die Abdrücke und Röntgenbilder nun nicht mehr aktuell seien und der Chef neue Abdrücke und Röntgenaufnahme angewiesen hat. Dies wurde dann auch gemacht. Den Kostenvoranschlag würde er mir dann zuschicken. Dann kam der Kostenvoranschlag und ich habe echt einen Schock bekommen, da der fast doppelt so teuer wie der erste Kieferorthopäde ist. Ich dachte die tun sich von den Preisen nichts, tja leider sehr wohl wie man sieht. Ich habe echt das Gefüühl der zweite Kieferorthopäde will hier richtig gut dran verdienen, vor allem soll die Behandlungsdauer ca. 3 Jahre dauern! Wozu bitte?! Bei dem anderen 1/2-1Jahr!! Ich rief dann direkt dort an, sagte ich würde die Beahndlung aus den vorliegenden Gründen nicht beginnen. Die Sprechstundenhilfe meinte das ich die entstandenen Kosten trotzdem zahlen müsste. Ich meinte darauf, gut, dann hätte ich gerne die Röntgenbilder und Abdrücke bei Zahlung. Das ginge aber nicht meinte sie, die Röntgenbilder und Abdrücke dürfen nur vom anderen Kieferorthopäden angefordert werden. Damit bin ich aber nicht einverstanden, denn wenn ich die Röntgenbilder und Abdrücke bezahle stehen Sie mir doch auch zu, vor allem, weil meinem Sohn somit auch ein erneutes Röntgen durch den anderen Kieferorthopäden erspart bleibt und wegen der ständigen Strahlenbelastung, zweimal innerhalb von 4 Monaten!
Was kann ich in denn in diesem Fall tun und welche Rechte habe ich!
Muss ich den Kostenvoranschlag denn überhaupt bezahlen auch wenn ich es unterschrieben habe?
Ich bitte um Hilfe und bedanke mich dafür im Voraus.

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5 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(120024 Beiträge, 39819x hilfreich)

Niemand muss kostenlos arbeiten, daher sind auch Kostenvoranschläge zu bezahlen wenn dieses zuvor vereinbart wurde.
Diese Vereinbarung liegt offenbar vor, also dürfte die Zahlungspflicht gegeben sein.



Zitat:
vor allem soll die Behandlungsdauer ca. 3 Jahre dauern! Wozu bitte?! Bei dem anderen 1/2-1Jahr!!

Nun, eine Frage die der Arzt auf Nachfrage sicherlich klären kann.



Zitat:
vor allem, weil meinem Sohn somit auch ein erneutes Röntgen durch den anderen Kieferorthopäden erspart bleibt und wegen der ständigen Strahlenbelastung, zweimal innerhalb von 4 Monaten!

Das Problem besteht doch gar nicht, taugt also nicht zur Argumentation.



Zitat:
Damit bin ich aber nicht einverstanden, denn wenn ich die Röntgenbilder und Abdrücke bezahle stehen Sie mir doch auch zu,

Davon das man eine Bezahlung für die Erstellung der Duplikate angeboten hat oder gar eine Zahlung geleistet hat, konnte ich nichts lesen?



Signatur:

Meine persönliche Meinung/Interpretation!
Im übrigen verweise ich auf § 675 Abs. 2 BGB

2x Hilfreiche Antwort

#2
 Von 
Silver72
Status:
Frischling
(35 Beiträge, 11x hilfreich)

Zitat (von Harry van Sell):
Niemand muss kostenlos arbeiten, daher sind auch Kostenvoranschläge zu bezahlen wenn dieses zuvor vereinbart wurde.
Diese Vereinbarung liegt offenbar vor, also dürfte die Zahlungspflicht gegeben sein.



Zitat:vor allem soll die Behandlungsdauer ca. 3 Jahre dauern! Wozu bitte?! Bei dem anderen 1/2-1Jahr!!
Nun, eine Frage die der Arzt auf Nachfrage sicherlich klären kann.



Zitat:vor allem, weil meinem Sohn somit auch ein erneutes Röntgen durch den anderen Kieferorthopäden erspart bleibt und wegen der ständigen Strahlenbelastung, zweimal innerhalb von 4 Monaten!
Das Problem besteht doch gar nicht, taugt also nicht zur Argumentation.

Antwort: Doch, wenn ich die Behandlung bei dem anderen Kieferorthopäden beginne macht der nochmal die selben Röntgenbilder!


Zitat:Damit bin ich aber nicht einverstanden, denn wenn ich die Röntgenbilder und Abdrücke bezahle stehen Sie mir doch auch zu,
Davon das man eine Bezahlung für die Erstellung der Duplikate angeboten hat oder gar eine Zahlung geleistet hat, konnte ich nichts lesen?



-- Editiert von Silver72 am 29.08.2015 17:40

1x Hilfreiche Antwort

#3
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(120024 Beiträge, 39819x hilfreich)

Zitat:
Antwort: Doch, wenn ich die Behandlung bei dem anderen Kieferorthopäden beginne macht der nochmal die selben Röntgenbilder!

Warum sollte er das denn, es stehen doch die Aktuellen zur Verfügung?



Signatur:

Meine persönliche Meinung/Interpretation!
Im übrigen verweise ich auf § 675 Abs. 2 BGB

1x Hilfreiche Antwort

#4
 Von 
Ally McBeal
Status:
Schüler
(376 Beiträge, 95x hilfreich)

zunächst einmal: die Krankenkasse zahlt manchmal auch nach einem Abbruch eine Zahnspange, sofern diese notwendig ist. In meinem Fall genügte eine Anfrage des Kieferorthopäden an die Krankenkasse mit der Zusicherung des Patienten, dass dieser wirklich an einer Behandlung interessiert ist und diese nun angehen möchte.

Eine erfolgreiche Behandlung innerhalb von 1 1/2 Jahren halte ich für ungewöhnlich kurz, wobei das wohl vom Schädigungsgrad des Kiefers abhängen dürfte. Meine Tochter hat nur einen Zahn, der korrigiert werden kann/muss (geht auch ohne) und wird wohl insg. 4 Jahre ihre Spange tragen. Der Kiefer wächst bis zum 18. Lebensjahr und es könnte wieder zu Fehlstellungen führen, wenn die Behandlung zu früh abgebrochen/beendet wird.

Regelmäßige Besuche und Kontrolle durch den Arzt sind auch nötig; dies macht er leider nicht kostenlos *seuftz* und spezielle Zahnbehandlungen, weil die Spange ja auf den Zähnen klebt, sind auch notwendig, wenn ich meiner Tochter die weissen Zähne erhalten möchte. Ich vermute mal, dass der erste Orthopäde solche Behandlungen nicht im Angebot stehen hat.

Das alles kostet nicht wenig, weshalb das Angebot des zweiten (alten) Kieferorthopäden reeller zu sein scheint.

Mein Vorschlag: frage selber bei der Kasse nach, ob die Behandlung noch einmal begonnen werden kann. Wenn die Kasse zustimmt, ist der zweite (alte) Kieferorthopäde nicht mehr ganz so teuer.

Ally

0x Hilfreiche Antwort

#5
 Von 
Silver72
Status:
Frischling
(35 Beiträge, 11x hilfreich)

Leider ist die Behandlung meines Sohnes keine Leistung die über Krankenkasse bezahlt wird, sondern Behandlungsbedarf KIG D/2.

0x Hilfreiche Antwort

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