Kostenfestsetzungsbeschluss - Keine Kontonummer für Überweisung erhalten!

19. März 2016 Thema abonnieren
 Von 
Splash1905
Status:
Frischling
(1 Beiträge, 0x hilfreich)
Kostenfestsetzungsbeschluss - Keine Kontonummer für Überweisung erhalten!

Hallo liebe 123-recht Community,

ich habe einen Kostefestsetzungsbeschluss vom Landgericht Frankfurt am Main bekommen. An den Antragsstellerin (ich nehme mal an, an den Anwalt der Gegesenseite?) den Betrag zahlen.

Ich habe eine Frist von 2 Wochen den Betrag zu zahlen. Ich habe aber von Gegenseite noch keine Kontonummer genannt bekommen. Jetzt Frage ich mich, ob die das selbe Schriftstück auch nicht vom Langdgericht erhalten und sich nicht eigentlich bei mir melden müssten, mit der Aufforderung die Summe auf das gennante Konto zu zahlen? Oder muss ich mich selbst melden und die Kontodaten von dem Anwalt verlangen?! Bitte gibt mir eine einfache Erklärung, wie ich in solch einem Fall vorgehen muss. Ich möchte fristgerecht die Zahlung machen.

Vielen Dank im Voraus!

-- Editiert von Moderator am 19.03.2016 15:32

-- Thema wurde verschoben am 19.03.2016 15:32

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3 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
altona01
Status:
Weiser
(17802 Beiträge, 8072x hilfreich)

Sie sind kostenpflichtig. Wenn die Gegenseite sich nicht meldet, bleiben Sie trotzdem kostenpflichtig. Zahlen Sie nicht, können weitere Kosten entstehen. Da erscheint es sinnvoll, die Gegenseite schriftlich zu kontaktieren und um die notwendigen Angaben zu bitten.

3x Hilfreiche Antwort

#2
 Von 
wirdwerden
Status:
Unbeschreiblich
(38477 Beiträge, 14011x hilfreich)

Beim Landgericht gabs Anwaltszwang. Aus den Briefköpfen ergibt sich normalerweise auch das Konto. Das ist nicht Angelegenheit des Gerichts, hier ein Konto festzulegen.

wirdwerden

2x Hilfreiche Antwort

#3
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(120314 Beiträge, 39872x hilfreich)

Zitat:
Jetzt Frage ich mich, ob die das selbe Schriftstück auch nicht vom Langdgericht erhalten und sich nicht eigentlich bei mir melden müssten, mit der Aufforderung die Summe auf das gennante Konto zu zahlen?

Nein, das ist eine sogenannte "Bringschuld". Das bedeutet der Zahlungspflichtige muss sich darum kümmern, das das Geld fristgerecht und korrekt zuordbar auf den korrekten Konto befindet.

Also die entsprechenden Daten anfragen, am besten mit Zustellnachweis (z.B. Einschreiben).



Signatur:

Meine persönliche Meinung/Interpretation!
Im übrigen verweise ich auf § 675 Abs. 2 BGB

3x Hilfreiche Antwort

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