Moin, ich musste kurzfristig einen Fusspflegetermin absagen.
Jetzt droht mir die Besitzerin dass Sie Kosten in Rechnung stellt.
Ist das eigentlich rechtens?
vielen Dank schon vorab.
Kostenerstattung bei Terminabsage
15. Dezember 2017
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Frage vom 15. Dezember 2017 | 14:03
Von
Status: Frischling (7 Beiträge, 0x hilfreich)
Kostenerstattung bei Terminabsage
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#1
Antwort vom 15. Dezember 2017 | 14:46
Von
Status: Schlichter (7422 Beiträge, 3092x hilfreich)
Was steht denn in den AGB der Dame zu diesem Thema?
#2
Antwort vom 15. Dezember 2017 | 14:50
Von
Status: Junior-Partner (5547 Beiträge, 2499x hilfreich)
Da bedarf es keiner AGB zu.
Wenn ein Termin vereinbart wurde "Termin X, Behandlung zu y EUR", dann ist dies ein Vertrag, und der ist von beiden Seiten einzuhalten. Wenn man den Termin nicht wahrnehmen kann, muss man trotzdem Zahlen. Ggfls. muss sich der Dienstleister noch ersparte Aufwendungen gegen rechnen lassen, aber das war es dann auch.
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#3
Antwort vom 15. Dezember 2017 | 16:26
Von
Status: Unbeschreiblich (120225 Beiträge, 39852x hilfreich)
ZitatIst das eigentlich rechtens? :
Kommt auf die vertraglichen Vereeinbarungen an und darauf, was genau man unter "kurzfristig" versteht.
Grundsätzlich gilt, das derjenige der einen Schaden verursacht, diesen auch begleichen muss.
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