Kostenerstattung bei Terminabsage

15. Dezember 2017 Thema abonnieren
 Von 
Lisa57
Status:
Frischling
(7 Beiträge, 0x hilfreich)
Kostenerstattung bei Terminabsage

Moin, ich musste kurzfristig einen Fusspflegetermin absagen.
Jetzt droht mir die Besitzerin dass Sie Kosten in Rechnung stellt.
Ist das eigentlich rechtens?
vielen Dank schon vorab.

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3 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
fb367463-2
Status:
Schlichter
(7422 Beiträge, 3092x hilfreich)

Was steht denn in den AGB der Dame zu diesem Thema?

Signatur:

"Valar Morghulis"

1x Hilfreiche Antwort

#2
 Von 
hiphappy
Status:
Junior-Partner
(5547 Beiträge, 2499x hilfreich)

Da bedarf es keiner AGB zu.

Wenn ein Termin vereinbart wurde "Termin X, Behandlung zu y EUR", dann ist dies ein Vertrag, und der ist von beiden Seiten einzuhalten. Wenn man den Termin nicht wahrnehmen kann, muss man trotzdem Zahlen. Ggfls. muss sich der Dienstleister noch ersparte Aufwendungen gegen rechnen lassen, aber das war es dann auch.

1x Hilfreiche Antwort

#3
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(120225 Beiträge, 39852x hilfreich)

Zitat (von Lisa57):
Ist das eigentlich rechtens?

Kommt auf die vertraglichen Vereeinbarungen an und darauf, was genau man unter "kurzfristig" versteht.

Grundsätzlich gilt, das derjenige der einen Schaden verursacht, diesen auch begleichen muss.



Signatur:

Meine persönliche Meinung/Interpretation!
Im übrigen verweise ich auf § 675 Abs. 2 BGB

1x Hilfreiche Antwort

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