Kosten für Schulausflüge/-veranstaltungen

21. Januar 2018 Thema abonnieren
 Von 
fb482545-17
Status:
Frischling
(6 Beiträge, 7x hilfreich)
Kosten für Schulausflüge/-veranstaltungen

Hallo zusammen,
ich habe eine Tochter (7 Jahre alt), die jetzt die 1. Klasse besucht. Bisher alles gut, auch gute Kommunikation mit der Schule. Nun taucht aber wieder mein Problem auf, das ich schon mit der Kita hatte: Kostenpflichtige Veranstaltungen.
Also, vorab...ich habe grundsätzlich nichts gegen Ausflüge und Veranstaltungen die mal was kosten! Das möchte ich meinen Kind schon ermöglichen. Was mich sehr stört, ist die Art und Weise der Mitteilung solcher....zbsp: "Am...gehen wir ins Kino, bringen Sie... € mit" oder "Kosten von...€ für Schulfasching nehme ich aus der Klassenkasse."
Ich fühle mich dabei übergangen, bevormundet (und irgendwie genötigt das so hinzunehmen, damit mein Kind nicht ausgegrenzt wird bzw sie sich nicht mies fühlt weil ich anders entscheiden würde).
Hat die Schule das Recht zbsp ein Kinobesuche zu beschließen ohne uns Eltern zu fragen ob wir dem überhaupt zustimmen? Haben die das Recht in solchen Fällen über mein Geld bzw das der Klassenkasse zu entscheiden? Wie ist das den generell? In den Gesetzestexten finde ich leider nur Antwort für Schulfahrten.

Vielen Dank im Voraus.

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15 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
guest-12309.11.2018 09:43:45
Status:
Lehrling
(1613 Beiträge, 610x hilfreich)

Man kann als Elternteil auch sagen, dass das Kind an sozialen Unternehmungen (Klassenfahrten, Wandertage mal außen vor) nicht teilnimmt und dann in einer anderen Klasse am Unterricht teilnimmt. Damit tut man dem Kind aber keinen Gefallen und sich selber auch nicht. Was man in der Kita nicht geschafft hat, nämlich nicht den Nörgler spielen, könnte man in der Grundschule ja mal jetzt versuchen. Auch ein Tipp: in der Klassenpflegschaft engagieren und selbst was vorschlagen, was nichts kostet.

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#2
 Von 
Ally McBeal
Status:
Schüler
(376 Beiträge, 95x hilfreich)

hi, Tasti123,

ich glaube, es ging nicht um die Bezahlung generell, sondern darum, dass die Lehrer ohne Mitbestimmung der Eltern solche kostenpflichtigen Ausflüge planen und kurzfristig den Eltern mitteilen.

Ich kenne das auch aus der Kita und Schule meiner Kinder; und auch ich habe mich darüber aufgeregt, dass die Lehrer hier ein kostenpflichtiges Programm planan und man als Elternteil quasi machtlos demgegenüber ist, weil man sein Kind ja nicht ausgrenzen möchte. Und es geht mir nicht um das Geld; das ist für uns - zum Glück - kein Problem.

Was aber sollen die Eltern machen, die am Existensminimum leben? 10 Euro fürs Kino kann ich bezahlen; eine alleinerziehende Mutter, die Harz 4 bezieht, kann das nicht mal eben. Und die nächste Familie hat mehr als 1 Kind, die alle solche Ausflüge machen. Das geht dann richtig ins Geld.

Die Frage finde ich berechtigt: kann man als Elternteil nichts dagegen machen, dass die Schule/Kita solche Ausflüge ohne Rücksprache mit den Eltern organisiert; ohne ein Kind durch ein Mitmachverbot auszugrenzen??

LG

Ally

3x Hilfreiche Antwort


#4
 Von 
fb482545-17
Status:
Frischling
(6 Beiträge, 7x hilfreich)

Vielen Dank für die Rückmeldung. Es geht mir wirklich um die Art und Weise. Schulen sollen ja mit den Eltern zusammen arbeiten....theoretisch....aber praktisch sieht das dann anders aus. Ich meine, es kann doch nicht sein, dass zbsp ein Schulfasching geplant wird, die Kinder freuen sich darauf und dann heißt es plötzlich "zahlen Sie"!? Oder, am Abend der AG-Vorstellungen wird mit "Sport-Spiele" geworben, Kind angemeldet und nach dem ersten Termin heißt es "zahlen Sie für die Versicherung während der AG".
Das sind jetzt nur zwei Beispiele. Es wird auch nicht mehr gefragt, ob das Kind überhaupt daran teilnehmen darf.

3x Hilfreiche Antwort

#5
 Von 
Cotton
Status:
Beginner
(97 Beiträge, 39x hilfreich)

Zitat (von fb482545-17):
Vielen Dank für die Rückmeldung. Es geht mir wirklich um die Art und Weise. Schulen sollen ja mit den Eltern zusammen arbeiten....theoretisch....aber praktisch sieht das dann anders aus. Ich meine, es kann doch nicht sein, dass zbsp ein Schulfasching geplant wird, die Kinder freuen sich darauf und dann heißt es plötzlich "zahlen Sie"!? Oder, am Abend der AG-Vorstellungen wird mit "Sport-Spiele" geworben, Kind angemeldet und nach dem ersten Termin heißt es "zahlen Sie für die Versicherung während der AG".
Das sind jetzt nur zwei Beispiele. Es wird auch nicht mehr gefragt, ob das Kind überhaupt daran teilnehmen darf.


Andere Eltern mit ins Boot holen.
Direkt mit der zuständigen Lehrkraft sprechen.
Und ganz ehrlich: Ich würde mich da verweigern!
Kann nicht sein, dass man da Zahlemann und Söhne macht, und das Geld dann (bei uns wäre das so!) privat fehlt.

Dh hieße ja dann: Schule = Spaß weil Ausflüge und Zu Hause = Langeweile weil kein Geld mehr übrig.

Nee. Übergriffig fände ich das. Und würde da definitiv das Gespräch suchen.
Das ist EUER Geld und darüber bestimmt ihr, und niemand sonst.

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#6
 Von 
drkabo
Status:
Weiser
(16535 Beiträge, 9306x hilfreich)

Erfahrungsgemäß wird aber am ersten Klassenpflegschaftsabend des Schuljahres über die kommenden Ausflüge gesprochen.
Das solche Ausflüge (und die Kosten) überraschend sind, kann eigentlich nur die Eltern treffen, die Einladungen zu Eltenabenden ignorieren. Mir persönlich ist auch kein Fall bekannt, wo Ausflüge durchgeführt wurden, obwohl auf dem Elternabend Eltern mehrheitlich dagegen waren.

Signatur:

Für alle meine Beiträge gilt §675(2) BGB.

3x Hilfreiche Antwort

#7
 Von 
Sir Berry
Status:
Unparteiischer
(9326 Beiträge, 2999x hilfreich)

Zitat (von drkabo):
Mir persönlich ist auch kein Fall bekannt, wo Ausflüge durchgeführt wurden, obwohl auf dem Elternabend Eltern mehrheitlich dagegen waren.


Lang ist es schon her, aber genau so war es auch bei mir. Die Planungen wurden beim Elternabend vorgestellt und dann zwischen Klassenpflegschaft und Klassenlehrer abgehandelt.



Zitat (von Cotton):
Kann nicht sein, dass man da Zahlemann und Söhne macht, und das Geld dann (bei uns wäre das so!) privat fehlt.
Du scheinst nicht verstanden zu haben, dass Du die Teilnahme des Kindes an einer kostenpflichtigen Veranstaltung durchaus im Vorfeld absagen kannst.

Zitat (von fb482545-17):
aber praktisch sieht das dann anders aus.
Wenn die vorhergehende Kommunikation unzureichend ist, wäre das für mich schon ein Grund gewesen, dies anzusprechen. Nicht jeder ist ein Planungsprofi. Miteinander reden halt.
Aber man sollte sich auch hinterfragen, ob man selbst an allen Infoabenden teilgenommen hat.

Berry

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#8
 Von 
wirdwerden
Status:
Unbeschreiblich
(38465 Beiträge, 14009x hilfreich)

Wenn es Schulveranstaltungen sind, also Unterricht, dann ist die Teilnahme zwingend. Wenn man etwa als ALG II Empfänger die Kosten nicht tragen kann, dann springt das Job-Center ein. Oder aber ein gemeinnütziger Verein der Schule.

Bei freiwilligen Veranstaltungen, also letztlich Freizeitmanagement (das ist doch toll, das machen wir), da muss das Kind nicht teilnehmen.

Hier im vorliegenden Fall scheint ja ein erhebliches Missmanagement zu herrschen. Das ist wohl das Hauptproblem. Da würde ich zunächst mal den gewählten Elternschaftsvertretern gewaltig auf die Füße treten. Es ist deren Aufgabe, das ganze so mitzumanagen, dass es für die Eltern zu händeln ist. Sei es finanziell, oder auch vom Zeitmanagement/Betreuungsmanagement her. Da funktioniert im Zeitalter der Berufstätigkeit beider Elternteile so etwas nur mit sorgfältiger Planung. Und es ist zwar erfreulich, wenn die Eltern an den Infoabenden teilnehmen können, aber auch das muss ja nicht immer passen. Ich dene ein Plan ausreichend vor der ersten Veranstaltung im Jahr mit den vermutlichen Kosten, der ist zumutbar und sollte erstellt werden. Und die paar Ausnahmen, die es dann noch gibt, okay, die fallen aber auch nicht vom Himmel.

Also, den Elternvertretern auf die Füße treten.

wirdwerden

2x Hilfreiche Antwort

#9
 Von 
Ally McBeal
Status:
Schüler
(376 Beiträge, 95x hilfreich)

Zitat (von drkabo):
Erfahrungsgemäß wird aber am ersten Klassenpflegschaftsabend des Schuljahres über die kommenden Ausflüge gesprochen.
Das solche Ausflüge (und die Kosten) überraschend sind, kann eigentlich nur die Eltern treffen, die Einladungen zu Eltenabenden ignorieren. Mir persönlich ist auch kein Fall bekannt, wo Ausflüge durchgeführt wurden, obwohl auf dem Elternabend Eltern mehrheitlich dagegen waren.


Ich weiss ja nicht, wo Du lebst und denke auch, dass es in anderen Bundesländern so gehandhabt wird, aber an den Schulen meiner Kinder (2 verschiedene Schulen) gibt es keinen "Elternabend" im klassischen Sinn, wie es zu meiner Schulzeit üblich war. Hier gibt es nur "Elternsprechzeiten", in denen die jeweiligen Eltern mit dem Kind antanzen müssen, um in 10 bis 15 Minuten darüber zu sprechen, wie gut oder schlecht die Leistung des Kindes ist. Bei der letzten "Elternsprechzeit" wurde ich zwar gefragt, ob mein Kind an einer geplanten Klassenfahrt teilnehmen darf, aber nicht über Kosten aufgeklärt, weil das zum jetzigen Zeitpunkt noch ungewiss ist. Ausflüge sind da kein Thema, weil das zu viel Zeit beanpruchen würde. Andere Eltern/Kinder warten schon vor der Tür, weil deren Termin naht.

Ich wünsche mir die klassischen Elternabende wieder, weil das nicht nur ein Austausch alltemeiner Infos ist, sondern man auch andere Eltern der Mitschüler trifft und sich durchaus auch mal mit denen unterhalten kann. Und wenn da auch über geplante Ausflüge gesprochen werden würde, damit die Eltern planungssicherheit haben, wär das super. Aber dafür muss ich wohl Berlin verlassen und in ein anderes Bundesland immigrieren.

LG

Ally

P.S.: den Rat, dem Kind dann den kostenpflichten Ausflug zu untersagen ist auch keine gute Idee, weil das Kind damit ausgegrenzt wird.

-- Editiert von Ally McBeal am 15.02.2018 14:18

2x Hilfreiche Antwort

#10
 Von 
wirdwerden
Status:
Unbeschreiblich
(38465 Beiträge, 14009x hilfreich)

Zu den Elternabenden laden ja nicht die Schulen ein sondern die gewählten Elternbeiräte, nur der 1. Elternabend, in welchem es noch keine Elternbeiräte gibt, sind Angelegenheit der Schule, wenn überhaupt. Einladender war bei meinen Kids in verschiedenen Bundesländern mit Ausnahme des 1. Elternabends in der 1. Klasse immer der Elternbeirat.

Abgesehen davon sollte der Klassenlehrer in der Lage sein, für ein halbes Schuljahr eine Übersichtsliste über Veranstaltungen und voraussichtliche Kosten zu erstellen und den Kids mitgeben.

wirdwerden

3x Hilfreiche Antwort

#11
 Von 
fb482545-17
Status:
Frischling
(6 Beiträge, 7x hilfreich)

Bei uns gab es einen Elternabend und wir bekamen auch einen Elternbrief mit den Termin für das Schuljahr. Aber es standen nicht alle Termine drauf und bei einigen nicht mal, dass sie kostenpflichtig sind. Das sind dann immer Überraschungen.

Darum geht es aber nur zweitrangig. Meine Fragen waren: Hat die Schule das Recht zbsp ein Kinobesuche zu beschließen ohne uns Eltern zu fragen ob wir dem überhaupt zustimmen? Haben die das Recht in solchen Fällen über mein Geld bzw das der Klassenkasse zu entscheiden?

3x Hilfreiche Antwort

#12
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(120222 Beiträge, 39852x hilfreich)

Zitat (von fb482545-17):
Hat die Schule das Recht zbsp ein Kinobesuche zu beschließen ohne uns Eltern zu fragen ob wir dem überhaupt zustimmen? Haben die das Recht in solchen Fällen über mein Geld bzw das der Klassenkasse zu entscheiden?

Beschließt de Schule das oder die Lehrkraft?

Als erstes sollte man wohl mal in die Schulordnung der Schule schauen, dann in die schulgesetzlichen Regelungen des Bundeslandes.

Und natürlich die Schulleitung / Lehrkraft mal nach der Rechtsgrundlage fragen.



Signatur:

Meine persönliche Meinung/Interpretation!
Im übrigen verweise ich auf § 675 Abs. 2 BGB

3x Hilfreiche Antwort

#13
 Von 
Sir Berry
Status:
Unparteiischer
(9326 Beiträge, 2999x hilfreich)

Zitat (von fb482545-17):
Meine Fragen waren: Hat die Schule das Recht zbsp ein Kinobesuche zu beschließen ohne uns Eltern zu fragen ob wir dem überhaupt zustimmen? Haben die das Recht in solchen Fällen über mein Geld bzw das der Klassenkasse zu entscheiden?


Die Schule, bzw. die Lehrer in Abstimmung mit der Klassenpflegschaft beschließt die (irgend eine) Veranstaltung.

Das Elternteil entscheidet über die Teilnahme des Kindes an der freiwilligen Veranstaltung.

Darf das Kind an der Veranstaltung nicht teilnehmen und fällt die Veranstaltung in die Zeit regulärer Schulzeit, ist die Schule in der Pflicht für eine Ersatzbetreuung zu sorgen. Dies erfolgt im allgenmeinen durch Unterbringung in der Parallelklasse (soweit vorhanden).

Jetzt verstanden?

Die Entscheidung, ob Du die Teilnahme bezahlen willst oder nicht, triffst nur Du.

Klassenkasse (freiwillig): Da man gemeinhin sein Individualrecht an der Klassenkasse aufgibt bestimmt die Mehrheit über die Verwendung.
Sollte es andere Absprachen geben, wären allerdings diese zu berücksichtigen.

In einer Gemeinschaft kann man es nicht jedem Recht machen - und eine reine Zweckgemeinschaft muss sich auch nicht ausschließlich an den Möglichkeiten eines Einzelnen orientieren.

Berry

3x Hilfreiche Antwort

#14
 Von 
wirdwerden
Status:
Unbeschreiblich
(38465 Beiträge, 14009x hilfreich)

In Ergänzung: es wird immer verkannt, dass die Schulen nicht nur dazu da sind, Wissen zu vermitteln (schreiben, lesen, rechnen), sondern auch einen Erziehungsauftrag haben. Und da kann natürlich der Besuch eines Kinos reinpassen. Oder, wie es bei meinem Jüngsten in der 1. Klasse war: Besuch einer kath. Kirche, einer ev. Kirche, einer Moschee, einer Synagoge. Die Erziehungsfähigkeit der Eltern lässt ja, darüber gibt es wissenschaftliche Untersuchungen, nach. Die Schule ist also zunehmend gefordert, da auch einzuspringen.

Für mich ist das eigentlich eher ein Kommunikationsproblem, und da ist der Elternbeirat gefordert, denn das muss nicht sein.

wirdwerden

1x Hilfreiche Antwort

#15
 Von 
Garfield73
Status:
Student
(2115 Beiträge, 737x hilfreich)

Zitat (von wirdwerden):
Für mich ist das eigentlich eher ein Kommunikationsproblem, und da ist der Elternbeirat gefordert, denn das muss nicht sein.


Volle Zustimmung.
In der Schule meines Sprößlings ist es so, dass der Elternbeirat und/oder der Klassenelternsprecher von der jeweiligen Lehrkraft mit eingebunden wird. Die Diskussion, ob und wann welche Ausflüge durchgeführt werden sollen kann m.E. nicht mit allen Eltern geführt werden. Wobei man erfahrungsgemäß von der Hälfte sowieso keine Antwort erhält ...
Wenn es Kinder gibt, bei denen es finanzielle Probleme gibt hat der Elternbeirat eine "Fonds" aufgelegt um hier zu unterstützen.

Der TE kann ich nur raten sich als Klassenelternsprecher und/oder Elternbeirat aufstellen zu lassen. Dann hat sie es selbst in der Hand an einer verbesserten Kommunikation mitzuarbeiten.



-- Editiert von Garfield73 am 16.02.2018 09:48

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