Kontovollmacht - "zu eigenen Gunsten verfügen"!?

11. März 2005 Thema abonnieren
 Von 
Palms
Status:
Frischling
(4 Beiträge, 0x hilfreich)
Kontovollmacht - "zu eigenen Gunsten verfügen"!?

Hallo!
Habe als einzige Tochter u. Alleinerbin Kontovollmacht über alle Konten meiner im Pflegeheim (Pflegestufe 1) lebenden Mutter (83J.) gehabt. Plötzlich nach 1 1/2 Jahren schickt sie mir per Rechtsanwalt eine Anklage wegen Veruntreuung von Sparguthaben.
Meine Mutter hat eine sehr hohe monatl. Rente, die sie trotz Pflegeheimkosten nicht ausgeben kann, es bleibt ein grosser Betrag jeden Monat übrig. Um die Guthaben auf div. Sparkonten hat sie sich seit Jahren nicht gekümmert u. mir u. meiner Familie immer gesagt, das Geld ist für uns. Nachdem ich eine Kontovollmacht hatte die besagt, dass ich "auch zu eigenen Gunsten" über das Vermögen meiner Mutter verfügen kann, habe ich das Geld in sinnvollen Immobilien im Ausland angelegt. Die Bank war seinerzeit darüber informiert u. stimmte zu, dass diese Transaktionen durchaus rechtens sind. Nun teilt mir der Anwalt mit, dass ich trotz der allumfassenden Vollmacht das Geld nicht hätte nehmen dürfen u. mit einer mehrjährigen Gefängnisstrafe rechnen muss wenn ich es nicht zurückzahle. Ich verstehe die Welt nicht mehr. Wenn es schwarz auf weiss heisst "zu eigenen Gunsten verfügen" u. die Bank bestätigt mir dies, was habe ich da falsch gemacht? Zudem besteht ein sogenanntes "Berliner Testament" meiner Eltern, was mich ohnehin als Alleinerbin vorsieht. Das Vermögen könnte meine Mutter, die kaum das Heim verläßt niemals mehr ausgeben.
Ich muss dazu sagen, das Verhältnis zu meiner Mutter war immer recht gut. Allerdings hatte ich das Gefühl, dass sie zusehends unter Gedächtnislücken litt. Eine Untersuchung auf Demenz lehnte sie ab. Sie wird nun von irgendeiner Frau aus dem Pflegeheim inoffiziell betreut. Eine offizielle Betreuung kann ich angeblich nicht fordern aufgrund des bestehenden Vorwurfs. Die Heimleitung hat sich nie bei mir gemeldet.
Hat jemand ähniche Erfahrungen mit einer solchen Vollmacht gemacht u. kann mir sagen, was ich machen kann?

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3 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
schnee-einsiedel
Status:
Student
(2193 Beiträge, 319x hilfreich)

Ich würde erst mal klären,wie es überhaupt dazu gekommen ist,dass die Mutter nun einen Anwalt eingeschaltet hat.Also das Gespräch mit ihr suchen.Klären,ob noch jemand anders dahintersteckt...
Ist die Mutter noch geschäftsfähig?
Nach meiner(laienhaften) Einschätzung,sind die Behauptungen des Anwalts abwegig,aber vielleicht sollten Sie mal selber einen fragen!(geht übrigens online auf dieser Seite recht preiswert)
Ich selber habe seit vielen Jahren eine Vollmacht für die Konten meiner Mutter und gehe davon aus,dass es niemanden etwas angeht,was mit dem abgehobenen Geld passiert!

-----------------
" Was interessiert mich mein dummes Geschwätz von gestern?"

3x Hilfreiche Antwort

#2
 Von 
hh
Status:
Unbeschreiblich
(47459 Beiträge, 16802x hilfreich)

quote:
Ich selber habe seit vielen Jahren eine Vollmacht für die Konten meiner Mutter und gehe davon aus,dass es niemanden etwas angeht,was mit dem abgehobenen Geld passiert!

Das ist ein gewaltiger Irrtum. Eine Kontovollmacht zu eigenen Gunsten zu missbrauchen ist sogar ein schwerer Fall von Unterschlagung bzw. Veruntreuung, der mit einer mehrjährigen Gefängnisstrafe bestraft werden kann. Der Vorwurf des Anwaltes ist daher keineswegs abwegig, sondern im Gegenteil absolut berechtigt.

Ob der Straftatbestand auch gegeben ist, wenn die Kontovollmacht ausdrücklich eine "Verfügung zu eigenen Gunsten" erlaubt, möchte ich jedoch nicht beurteilen.

@schnee-einsiedel
Solltest Du Geld zur eigenen Verwendung vom Konto Deiner Mutter abgehoben haben, dann kann ich Dir nur dringend raten, Dir von Deiner Mutter bestätigen zu lassen, dass es sich dabei um eine Schenkung handelt.

Sollte nämlich irgendwann der gleiche Fall eintreten, wie bei Palms, hast Du ganz schnell ein Strafverfahren am Hals.

Sollte es sich dabei um hohe Beträge handeln, kann auch noch die Hinterziehung von Schenkungssteuer hinzukommen, was ebenfalls ein Straftatbestand ist.

Es ist aus vorgenannten Gründen manchmal besser keine Kontovollmacht über das Konto anderer, wenn auch nahestehender Personen zu haben.

1x Hilfreiche Antwort

#3
 Von 
fix
Status:
Praktikant
(977 Beiträge, 334x hilfreich)

@hh

Wie sollte man das denn vor lauter juristischer Vorsicht vernünftig regeln, wenn der Bevollmächtigte berechtigt sein soll, auch Geld für sich zu entnehmen?

Es ist beispielsweise doch oft so, daß Geldgeschenke und gegenseitige finanzielle Unterstützung in Notlagen innerhalb der Familie üblich sind. Wieso soll auf einmal alles anders sein, wenn ein Familienmitglied geschäftsunfähig wird und ein Bevollmächtiger aus dem Familienkreis darüber entscheiden muß?

Das ist natürlich immer eine heikle Frage, zwischen mutmaßlichem Willen des Vollmachtgebers und unrechter eigener Bereicherung zu unterscheiden. Aber wer soll denn sonst den mutmaßlichen Willen herausfinden? Vielleicht ein externer Betreuer, der überhaupt nicht mit der persönlichen Lebensgeschichte und den Familienverhältnissen vertraut ist, nach 08/15-Gesichtspunkten von seinem Büro aus entscheidet und dann auch noch Geld kostet?

Das kann's doch auch nicht sein.

5x Hilfreiche Antwort

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