Kontopfändung bei 86 Jähriger Wittwe

23. Februar 2010 Thema abonnieren
 Von 
audichris134
Status:
Frischling
(24 Beiträge, 7x hilfreich)
Kontopfändung bei 86 Jähriger Wittwe

Guten Morgen,

ich hoffe hier eine schnelle Antwort zu finden, um kurz die angelegenheit zu schildern im Jahre 2008 hat meine Oma für meinen Bruder einen Handyvertrag abgeschlossen der nach einiger Zeit mein Bruder nicht mehr zahlen konnte.

Jetzt nach langem hin und her bekahm meine Oma einen Pfändungs und Überweisungsbeschluss von der Bank zugestellt über 914 € Sie ging auf die Bank und fragte was Sie dagegen machen kann und man sagte Ihr Sie soll einen Kontoschutzantrag beim Amtsgerich stellen.

Da meine Oma aber die angelegenheit begleichen möchte wollte Sie mit der Firma eine Ratenzahlungsvereinbarung eingehen worauf die Firma antwortete das Sie nicht darauf eingehen würde da die Bank meiner Oma Ihnen mitgeteilt hätte Sie habe 4000€ auf ein Sparbuch angespart und wenn Sie die komplette forderung nicht bezahlen würde, würden Sie das Sparbuch vom Gerichtsvollzieher Pfänden lassen.

Meine frage kann meine Oma sich dagegen irgendwie währen dieses Sparbuch gibt es wirklich allerdings sind nur 1908€ angespart weil Sie jeden monat einen teil Ihrer 600 € Wittwenrente darauf eingezahlt hat.

Ich bitte um eine schnelle Antwort vielen Dank.

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8 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
VivaColonia
Status:
Praktikant
(945 Beiträge, 264x hilfreich)

quote:
kann meine Oma sich dagegen irgendwie währen


Kaum, und wehren auch nicht.

Aber wenn sie 1908 EUR auf einem Sparbuch hat, kann sie doch die Verbindlichkeit von 914 EUR problemlos davon bezahlen, oder? Wozu die Ratenzahlung (auf die sich der Gläubiger in der Tat nicht einlassen muß)?

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2x Hilfreiche Antwort

#2
 Von 
audichris134
Status:
Frischling
(24 Beiträge, 7x hilfreich)

da die raten mein bruder zahlen würde der ja auch verursacher ist, also verstehe ich das richtig das es kein anderen weg gibt das sparbuch frei zu bekommen es sei denn sie zahlt die 914 komplett`??

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2x Hilfreiche Antwort

#3
 Von 
VivaColonia
Status:
Praktikant
(945 Beiträge, 264x hilfreich)

quote:
da die raten mein bruder zahlen würde der ja auch verursacher ist


Das kann ja dem Gläubiger egal sein, den Vertrag hat er ja offenbar mit der Oma.

quote:
das es kein anderen weg gibt das sparbuch frei zu bekommen


Vor allem gibt es keinen anderen Weg, um die Zahlung herumzukommen. Wenn schon ein PfÜb vorliegt, scheint es ja schon ein Gerichtsurteil in der Sache zu geben.

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1x Hilfreiche Antwort

#4
 Von 
audichris134
Status:
Frischling
(24 Beiträge, 7x hilfreich)

Also irgendwie habe ich das gefühl es wird hier falsch verstanden meine Oma möchte sich nicht vor der Forderung drücken sonder es soll einfach nur der zahlen den den schaden verursacht hat.

Meine frage ist lediglich ob Sie Ihr hart ersparten 1908 € auf gar keinen fall mehr frei bekommt bevor nicht die komplette forderung ausgeglichen ist letztlich von wehm auch immer.

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2x Hilfreiche Antwort

#5
 Von 
VivaColonia
Status:
Praktikant
(945 Beiträge, 264x hilfreich)

quote:
es soll einfach nur der zahlen den den schaden verursacht hat


Ja, aber ich versuche dir doch gerade zu erklären, daß das dem Gläubiger egal ist. Der hat den Vertrag mit der Oma. Wie die sich mit "den den schaden verursacht hat" einigt, ist das Problem der Oma.

quote:
ob Sie Ihr hart ersparten 1908 € auf gar keinen fall mehr frei bekommt bevor nicht die komplette forderung ausgeglichen ist


Wenn die Gegenseite offenbar einen Titel hat, dann nein. Allerdings verstehe ich die Konstruktion auch nicht ganz; wenn die Gegenseite eine Forderung über 914 EUR hat, wieso wird dann das Sparbuch eingefroren? Eine Pfändung sollte doch dazu führen, daß die Gegenseite die 914 EUR von der Bank bekommt und dann ist gut - und der Oma bleiben die restlichen 996 EUR auf dem Sparbuch.

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2x Hilfreiche Antwort

#6
 Von 
Sabbele1984
Status:
Lehrling
(1001 Beiträge, 224x hilfreich)

Ich weiß echt nicht wo das Problem ist! Deine Oma soll einfach die 914 Euro bezahlen und dein Bruder soll es dann einfach bei ihr abstottern.

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2x Hilfreiche Antwort

#7
 Von 
Ilsa1939
Status:
Bachelor
(3728 Beiträge, 1170x hilfreich)

quote:
also verstehe ich das richtig das es kein anderen weg gibt das sparbuch frei zu bekommen es sei denn sie zahlt die 914 komplett`??

JA!

Da ihre Oma genügend freies Geld hat, gibt es keine Möglichkeit, weswegen die Pfändung nicht bedient werden müsste. Ihre Oma ist Vertragspartner und Verträge sind von den Vertragsparteien einzuhalten. auf welche Konstruktion sich die Oma beim Deal mit dem Bruder eingelassen hat, ist dem Betreiber Wurt - völlig zu Recht!

Das die Oma dass Geld von Ihrem Bruder möglicherweise nur in Raten zurückerhält, ist nicht das Problem des Anbieters. Stellen sie sich mal vor, Ihr Bruder könnte gar nichts zurückzahlen. Soll dann die Oma auch gar nichts an den Anbieter zahlen müssen?

@Viva
quote:
Allerdings verstehe ich die Konstruktion auch nicht ganz; wenn die Gegenseite eine Forderung über 914 EUR hat, wieso wird dann das Sparbuch eingefroren?

Nun ja, der Gläubiger müsset das Sparbuch vorlegen können, das aber hat die Oma. Als nächstes könnte der Gläubiger den Gerichtsvollzieher losschicken, damit der der Oma das Sparbuch wegnimmt, oder aber die Oma geht zur Bank und zahlt vom Sparbuch an den Gläubiger aus .. das geht, auch wenn ansonsten alles eingefroren ist.


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