Kontoinhaber zur Kontonummer herausfinden

24. Juli 2015 Thema abonnieren
 Von 
NFW
Status:
Frischling
(1 Beiträge, 0x hilfreich)
Kontoinhaber zur Kontonummer herausfinden

Guten Tag,

vor ca. einem halben Jahr habe ich einer Person, die sich angeblich in einer Notlage befand, 300 Euro als Darlehen überwiesen. Die Person hat offensichtlich einen falschen Namen angegeben, und ich habe keinen Kontakt mehr.
Anhand der Kontonummer ist eigentlich die Identiät leicht feststellbar, aber die Bank weigert sich aus Datenschutzgründen, mir den Namen und die Adresse des Kontoinhabers zu nennen.
Nun habe ich auch herausgefunden, dass das Konto mittlerweile aufgelöst ist.

Wenn ich bei der Polizei eine Anzeige erstatte wegen Betrug, bekomme ich dann die Daten?
Was kann ich sonst tun?

Danke im voraus für die Antwort.

NFW

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4 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(119619 Beiträge, 39755x hilfreich)

Wenn der Kontoinhaber ermittelt wird, dann kann man dies per Akteneinsicht erfahren.


Wobei der falsche Name vermutlich von der Bank von einem falschen Ausweis abgeschreiben wurde ...



Signatur:

Meine persönliche Meinung/Interpretation!
Im übrigen verweise ich auf § 675 Abs. 2 BGB

5x Hilfreiche Antwort

#2
 Von 
muemmel
Status:
Unbeschreiblich
(32850 Beiträge, 17254x hilfreich)

Wenn der Kontoinhaber ermittelt wird, dann kann man dies per Akteneinsicht erfahren. Wofür man allerdings einen Anwalt bräuchte.

5x Hilfreiche Antwort

#3
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(119619 Beiträge, 39755x hilfreich)

Zitat:
Wofür man allerdings einen Anwalt bräuchte.

Naja, die Kosten sind aber recht übersichtlich wenn man einen der "Einsichtsanwälte" beauftragt.

In übrigen kann man auch als normaler Mensch die Akteninhalte bekommen, kommt darauf an wie die jeweilige Behörde eingestellt ist.



Signatur:

Meine persönliche Meinung/Interpretation!
Im übrigen verweise ich auf § 675 Abs. 2 BGB

3x Hilfreiche Antwort

#4
 Von 
muemmel
Status:
Unbeschreiblich
(32850 Beiträge, 17254x hilfreich)

In übrigen kann man auch als normaler Mensch die Akteninhalte bekommen, kommt darauf an wie die jeweilige Behörde eingestellt ist. Die Behörde heißt Staatsanwaltschaft und dürfte den § 406e StPO einhalten, der einen Anwalt für die Akteneinsicht vorschreibt.

3x Hilfreiche Antwort

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