Kleingartenverein - Verhalten nicht ok?

29. Mai 2014 Thema abonnieren
 Von 
Sammy689
Status:
Frischling
(20 Beiträge, 8x hilfreich)
Kleingartenverein - Verhalten nicht ok?

Im Sommer des Jahres 2012 fiel zwischen mir und meiner besten Freundin, die ebenfalls ortsansässig ist, der Entschluss, sich einen Garten zuzulegen. Wir bewohnten beide eine Mietwohnung mitten im Zentrum und das ließ uns den Naturbezug den wir eigentlich beide bevorzugten, vermissen.
Der Entschluss war gemacht und ich setzte mich mit dem zuständigen KGV in Verbindung. **** erwies sich als äußerst nett, ein Objekt war auch schnell gefunden und so kam es dann im September zum Abschluss des Vertrages.
Die Zugehörigkeit des Gartens in einen Bereich der Wegetrennung sowie einige Missverständnisse die auftraten, führten dazu, dass meine Freundin sich noch im selben Monat von der Mitarbeit an unserem Garten distanzierte und ich dann vollkommen alleine dastand. Und das in der (dem KGV bekannten) Situation der 3-Schicht-Arbeit in einer Produktionsfirma und mit 708 m².
Nach anfänglicher Unterstützung durch eine Arbeitskollegin habe ich noch einige Zeit weitergemacht und versucht, das Ganze zu halten. **** hatte selbst bemerkt, dass ich gearbeitet habe, denn er hat mir in unseren eMails (Siehe Anhang) immer geschrieben, wie gut er es findet, dass es so vorangeht.
Doch irgendwann wurde mir bewusst, dass ich das auf Dauer alleine nicht mehr schaffe. Ich informierte mich daraufhin im Vertrag über die Kündigungsfristen und teilte (eMail anbei) **** dann die Situation mit. Dass ich es alleine weder körperlich, noch finanziell oder zeitlich schaffte, zumal sich bei mir arbeitstechnisch Änderungen anbahnten, die mir mehr Zeit und Einsatz abverlangten.
Ich fand heraus, dass man normalerweise bis Juni/Juli kündigen muss, um den Garten Ende November abgeben zu können. Ich hatte selbigen aber ja erst im September bekommen und entschied, mich an **** zu wenden und hoffte auf seine Kulanz und Hilfe. Die erhielt ich auch. Gewissermaßen. Er teilte mir mit, dass der Verein den Garten nicht zurücknehmen könne, was weder mir noch meiner Freundin mitgeteilt worden war und worüber ich überhaupt nicht im Bilde war. Dennoch war das ggf noch machbar. Er sicherte mir dann schriftlich zu, dass er mich von der kleingärtnerischen Bewirtschaftung freistellen würde was hieß, dass nur noch die Rasenmahd übrig blieb. Leider hatte ich nicht die Möglichkeit eines Benzinrasenmähers zumal meine finanzielle Situation immer noch nicht die Beste war und ich ja alleine dastand.
Soweit war also erstmal alles im Rahmen meiner Möglichkeiten und ich war demzufolge sehr erstaunt als im nächsten Jahr ein Brief vom Anwalt kam mit dem vorrangigen Hintergrund, ich sei meiner Bewirtschaftungspflicht nicht nachgekommen. Denn ich hatte die Freistellung schriftlich. Die Anordnung den Garten bis Mitte Juni in Ordnung zu bringen und zu bewirtschaften war mir ja wie **** eigentlich wusste, nun mal nicht möglich und es kam dann schließlich zur Kündigung des Gartens, welche ja seltsamerweise bei meiner Anfrage nie möglich gewesen war. Daraufhin habe ich meine Werkzeuge und Habseligkeiten aus dem Garten entfernt und nichts weiter entwendet oder entfernt um den Garten in dem Ursprungsaufbau zu belassen wie ich ihn selbst erhalten hatte.
Den Schlüssel des Gartens ließ ich **** postalisch zukommen, doch er sendete ihn mir einfach zurück. Das Nächste was dann folgte war der Brief des zuständigen Gerichts mit der Vorladung zur Verhandlung und den Anmahnungen der fehlenden Bewirtschaftung und der Anordnung die 2 kleinen maroden Schuppen die ich vom KGV (und nicht von einem Vorpächter) so übernommen habe zu entfernen.

Ist das so alles rechtens? Ich habe a diese schriftliche Bestätigung und b kommt es mir beinahe so vor als wolle er das jetzt ausnutzen damit ihm schön jemand diesen maroden Schuppen wegreisst was er mit KOsten von 2500 Euro angesetzt hat.

Ich würde mich freuen, wenn jemand einen Rat dazu hätte.

Liebe Grüße


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-- Editiert von Moderator am 29.05.2014 14:50

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2 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(119492 Beiträge, 39733x hilfreich)

Nimm Dir einen Anwalt.
Hier muss man sich alle Dokumente gründlich anschauen.



quote:<hr size=1 noshade>Leider hatte ich nicht die Möglichkeit eines Benzinrasenmähers <hr size=1 noshade>

Soll das bedeuten, das nicht mal der Rasen gemäht wurde?



quote:<hr size=1 noshade> 3-Schicht-Arbeit in einer Produktionsfirma und mit 708 m². <hr size=1 noshade>

Man hat freie Tage, Wochenende, Urlaub ...





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"Meine persönliche Meinung/Interpretation! Im übrigen verweise ich auf §675 Abs. 2 BGB ."

0x Hilfreiche Antwort

#2
 Von 
guest-12320.09.2014 20:57:52
Status:
Bachelor
(3393 Beiträge, 2075x hilfreich)

quote:
Das Nächste was dann folgte war der Brief des zuständigen Gerichts mit der Vorladung zur Verhandlung und den Anmahnungen der fehlenden Bewirtschaftung und der Anordnung die 2 kleinen maroden Schuppen die ich vom KGV (und nicht von einem Vorpächter) so übernommen habe zu entfernen.



Dann muss dir doch die Kageschrift vorliegen, in der alle erhobenen Forderungen sahlich begründet sind? Gibt es eine Laubenordnung?

Dann muss dir doch vom Gericht eine Frist zur Klageerwiderung gesetzt worden sein?

Selber solltest du die nicht schreiben, hier wäre schon aus Gründen der Waffengleichheit ein Anwalt sicher keine schlechte Idee.

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