Klausureneinsicht an Hochschule

29. Oktober 2008 Thema abonnieren
 Von 
gripen
Status:
Frischling
(2 Beiträge, 0x hilfreich)
Klausureneinsicht an Hochschule

Guten Tag,

ich habe vor kurzem Klausureneinsicht für eine Klausur des ersten Semesters beantragt (studiere momentan im 3.) und mir wurde die Einsicht verwehrt, mit der Begründung die Klausur sei archiviert und eine Einsicht ist prinzipiell nicht möglich.
Habe ich nicht das Recht auf eine Einsicht "meiner" Klausur, die ja im Prinzip mein geistliches Eigentum ist?
Der Grund für die Einsicht ist, dass ich jetzt erst erfahren habe dass jemand mit dem gleichen Lösungsweg eine höhere Punktzahl erhalten hat. Dies war mir damals nicht bekannt. Bitte um Antworten, Danke!

Gruß Gripen

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3 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
Leibgerichtshof
Status:
Student
(2318 Beiträge, 789x hilfreich)

> Der Grund für die Einsicht ist, dass ich jetzt erst erfahren habe dass jemand mit dem gleichen Lösungsweg eine höhere Punktzahl erhalten hat.

Das ist per se noch kein Anfechtungsgrund. Denn nur weil ein anderer zu Unrecht eine zu gute Note bekommen hat, hast du damit noch kein Recht, nun ebenfalls zu Unrecht eine zu gute Note zu bekommen.

Die Frage ist also nur, ob dein Lösungsweg grundsätzlich korrekt bewertet worden ist. Da du die Klausur des anderen nicht einsehen können wirst, wird dir das wohl nicht wirklich weiterhelfen.

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#2
 Von 
gripen
Status:
Frischling
(2 Beiträge, 0x hilfreich)

Das ist aber eine selten komische Interpretation, dass er zu unrecht eine höhere Punktzahl bekommen hat und ich zurecht "die Richtige". Was ist wenn es genau anders herum ist? Ich bezweifel dass du das beurteilen kannst. Aber genau darum möchte ich mir das anschauen, es ist nicht mein Ziel von vornherein irgendetwas anzufechten.
Abgesehen davon dass deine Antwort am Thema vorbei ist, denn es geht hier nicht darum ob mein Lösungsweg richtig ist oder nicht sondern darum ob ich das Recht habe die Klausur einzusehen, warum soll ich nicht beurteilen können ob mein Lösungsweg korrekt beurteilt worden ist wenn ich die Korrektur ansehen kann?
Bitte in Zukunft Personen Antworten die Ahnung haben und meine Frage auch beantworten können anstatt hier so einen Schmarren zu schreiben.

0x Hilfreiche Antwort

#3
 Von 
Miad
Status:
Lehrling
(1195 Beiträge, 181x hilfreich)

also LGH hat hier keinen "schmarren" geschrieben. er wollte dir nur deutlich machen, dass du, selbst bei einsichtnahme deiner klausur, nicht den hauch einer chance hast, hier eine neubewertung bzw. eine aufwertung deiner Note zu erreichen. denn die beweislast hast du und auch wenn dir das argument "komisch" erscheint, wird es mit sicherheit in einem etwaigen prozess eine rolle spielen, ob nicht einfach die klausur deines konkurrenten falsch bewertet wurde.

aber wie auch immer, zu einer solchen prüfung wird es gar nicht erst kommen. eine klausur ist im normalfall nicht einmal ein verwaltungsakt .. d.h. rechtsmittel stehen dir hier gar nicht zu. selbst wenn man diese klausur als VA werten würde (wenn sie z.B. von zentraler bedeutung für das bestehen deines studiums wäre), wäre die widerspruchsfrist wohl abgelaufen (1 jahr ohne rechtsbehelfsbelehrung).
daneben ist die frage, ob es nicht einen termin gab, an dem man einsicht in die klausuren nehmen kann. denn ein recht auf einsicht könntest du allenfalls haben, wenn die studienordnung dies so regelt. in meiner studienzeit war es jedenfalls so, dass man in einem gewissen zeitraum einsicht nehmen konnte ... nahm man diese gelegenheit nicht war, musste man ein besonderes interesse nachweisen. dieses bes. interesse kannst du schonmal nicht nachweisen.

m.

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