Hallo zusammen,
angenommen, man schmiert in einer Klausur "aus Versehen" Kot zwischen die Blätter. Ist der Professor dazu verpflichtet, diese zu korrigieren?
Ernst gemeinte Frage, kein Troll.
Danke im voraus.
Klausur Studium
9. Juli 2015
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Frage vom 9. Juli 2015 | 12:29
Von
Status: Frischling (1 Beiträge, 0x hilfreich)
Klausur Studium
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#1
Antwort vom 9. Juli 2015 | 12:52
Von
Status: Unbeschreiblich (38366 Beiträge, 13982x hilfreich)
Nö.
wirdwerden
#2
Antwort vom 9. Juli 2015 | 14:49
Von
Status: Richter (8407 Beiträge, 3770x hilfreich)
Nein!
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#3
Antwort vom 9. Juli 2015 | 15:31
Von
Status: Richter (8510 Beiträge, 4059x hilfreich)
Hallo,
wie soll sowas bitte ausversehen geschehen?
#4
Antwort vom 9. Juli 2015 | 16:35
Von
Status: Student (2517 Beiträge, 2552x hilfreich)
Zitat:Ist der Professor dazu verpflichtet, diese zu korrigieren?
Das dürfte wohl formal als Täuschungsversuch gewertet werden (man spekulierte darauf, auf diese Weise das Prüfungsergebnis anfechten zu können), welcher nach praktisch jeder Prüfungsordnung ein Nichtbestehen ("ungenügend") nach sich ziehen wird.
Insofern ist eine Korrektur dann auch nicht mehr vonnöten.
-- Editiert von JenAn am 09.07.2015 16:36
#5
Antwort vom 9. Juli 2015 | 17:27
Von
Status: Unbeschreiblich (119531 Beiträge, 39735x hilfreich)
Zitat:Ist der Professor dazu verpflichtet, diese zu korrigieren?
Nein, das kann er ablehnen. Und zwar für die gesamte Klausur, nicht nur für die Blätter ...
Die Benotung wird dann entsprechend ausfallen, wenn man Sch***** liefert wird die Note auch sch****** sein ...
#6
Antwort vom 9. Juli 2015 | 18:01
Von
Status: Unbeschreiblich (38366 Beiträge, 13982x hilfreich)
Könnte auch andere Ausweitungen haben. Das Teil wird zum Gesundheitsamt geschickt, wegen Seuchengefahr untersucht. Und dort angemessen entsorgt. Kosten trägt der Student.
Exmatrikulation wäre auch zu diskutieren, je nach Hochschulordnung.
wirdwerden
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