Klausur Studium

9. Juli 2015 Thema abonnieren
 Von 
10101010
Status:
Frischling
(1 Beiträge, 0x hilfreich)
Klausur Studium

Hallo zusammen,

angenommen, man schmiert in einer Klausur "aus Versehen" Kot zwischen die Blätter. Ist der Professor dazu verpflichtet, diese zu korrigieren?

Ernst gemeinte Frage, kein Troll.

Danke im voraus.

Notfall oder generelle Fragen?

Notfall oder generelle Fragen?

Ein erfahrener Anwalt gibt Ihnen eine vertrauliche kostenlose Einschätzung!
Ein erfahrener Anwalt gibt Ihnen eine vertrauliche kostenlose Einschätzung!
Kostenlose Einschätzung starten Kostenlose Einschätzung starten



6 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
wirdwerden
Status:
Unbeschreiblich
(38366 Beiträge, 13982x hilfreich)

Nö.

wirdwerden

1x Hilfreiche Antwort

#2
 Von 
HeHe
Status:
Richter
(8407 Beiträge, 3770x hilfreich)

Nein!

1x Hilfreiche Antwort

#3
 Von 
lesen-denken-handeln
Status:
Richter
(8510 Beiträge, 4059x hilfreich)

Hallo,

wie soll sowas bitte ausversehen geschehen?

1x Hilfreiche Antwort

#4
 Von 
JenAn
Status:
Student
(2517 Beiträge, 2552x hilfreich)

Zitat:
Ist der Professor dazu verpflichtet, diese zu korrigieren?


Das dürfte wohl formal als Täuschungsversuch gewertet werden (man spekulierte darauf, auf diese Weise das Prüfungsergebnis anfechten zu können), welcher nach praktisch jeder Prüfungsordnung ein Nichtbestehen ("ungenügend") nach sich ziehen wird.
Insofern ist eine Korrektur dann auch nicht mehr vonnöten.

-- Editiert von JenAn am 09.07.2015 16:36

1x Hilfreiche Antwort

#5
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(119531 Beiträge, 39735x hilfreich)

Zitat:
Ist der Professor dazu verpflichtet, diese zu korrigieren?

Nein, das kann er ablehnen. Und zwar für die gesamte Klausur, nicht nur für die Blätter ...

Die Benotung wird dann entsprechend ausfallen, wenn man Sch***** liefert wird die Note auch sch****** sein ...
:devil:



Signatur:

Meine persönliche Meinung/Interpretation!
Im übrigen verweise ich auf § 675 Abs. 2 BGB

2x Hilfreiche Antwort

#6
 Von 
wirdwerden
Status:
Unbeschreiblich
(38366 Beiträge, 13982x hilfreich)

Könnte auch andere Ausweitungen haben. Das Teil wird zum Gesundheitsamt geschickt, wegen Seuchengefahr untersucht. Und dort angemessen entsorgt. Kosten trägt der Student.

Exmatrikulation wäre auch zu diskutieren, je nach Hochschulordnung.

wirdwerden

1x Hilfreiche Antwort

Und jetzt?

Für jeden die richtige Beratung, immer gleich gut.
Schon 266.844 Beratungen
Anwalt online fragen
Ab 30
Rechtssichere Antwort in durchschnittlich 2 Stunden
107.899 Bewertungen
  • Keine Terminabsprache
  • Antwort vom Anwalt
  • Rückfragen möglich
  • Serviceorientierter Support
Anwalt vor Ort
Persönlichen Anwalt kontaktieren. In der Nähe oder bundesweit.
  • Kompetenz und serviceoriente Anwaltsuche
  • mit Empfehlung
  • Direkt beauftragen oder unverbindlich anfragen
Alle Preise inkl. MwSt. zzgl. 5€ Einstellgebühr pro Frage.

Jetzt Anwalt dazuholen.

Für 60€ beurteilt einer unserer Partneranwälte diese Sache.

  • Antwort vom Anwalt
  • Innerhalb 24 Stunden
  • Nicht zufrieden? Geld zurück!
  • Top Bewertungen
Ja, jetzt Anwalt dazuholen