Hallo alle zusammen.
nehmen wir mal an es gibt zwei Parteien die sich nicht gürn sind.
Die Partei A versucht Partei B das Leben schwer zu machen und verklagt Partei B ständig unter behauptung falscher Tatsachen. Es werden sogar einstweilige Verfügungen erwirkt, weil Partei A lügt.
Jetzt gehen alle Prozesse zu Gunsten von Partei B raus, weil alles haltlos war und einfach nur an den ausgedacht.
Gibt es eine Möglichkeit für Partei B jetzt so eine Art Schmerzensgeld oder ähnliches von Partei A zu bekommen? Immerhin musste Partei B ständig zu irgendwelchen Gerichten um sich gegen die Anklagen von Partei A zur Wehr zu setzen. Sowas ist sehr nervenaufreibend und kostet einige Nächte Schlaf.
Kann Partei B jetzt gegen A klagen? Und wenn ja wie würde die Anklage lauten?
vg
Klage wegen übler Nachrede oder Verleumdung?
11. Mai 2010
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Frage vom 11. Mai 2010 | 16:16
Von
Status: Frischling (14 Beiträge, 0x hilfreich)
Klage wegen übler Nachrede oder Verleumdung?
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#1
Antwort vom 15. Mai 2010 | 01:33
Von
Status: Lehrling (1486 Beiträge, 569x hilfreich)
Eine Klage ist erstmal nicht mehr als eine gerichtliche Prüfung.
Wenn eine Partei verliert, schadet sie sich alleine dadurch, dass sie die Kosten zu tragen hat.
Wenn eine Partei dagegen durch Unwahrheiten arbeitetet, könnten eben verschiedenen Straftatbestände in Betracht kommen, wie Prozessbetrug, Verleumdung, falsche Verdächtung. In Folge dessen könnten auch Schadensersatzansprüche bestehen...
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