Kein Geld für Reisekosten (Gericht in Wien/A)

13. Januar 2014 Thema abonnieren
 Von 
Pepps
Status:
Frischling
(3 Beiträge, 3x hilfreich)
Kein Geld für Reisekosten (Gericht in Wien/A)

Guten Tag,

folgender Sachverhalt:

Ich selbst bin zusammen mit meinem Ex-Lebensgefährten Beklagte in einem Verfahren wegen Unterschlagung von Möbeln aus einer Mietsache. (Streitwert ca. 500,00 EUR, meiner Meinung nach aber viel zu hoch)
Eine erste Hauptverhandlung fand bereits letztes Jahr im Frühjahr statt. Die Richterin hätte das Verfahren eingestellt, wenn ... wenn ja die Klägerin (unsere damalige Vermieterin) zum Termin erschienen wäre. Ist sie aber nicht. Insofern ist jetzt am 29.04.2014 ein neuer Termin für eine Nachverhandlung anberaumt worden.

Ich wohne in der Nähe von Berlin, der Gerichtstermin ist in der Nähe von Wien (Österreich). Schon allein die Bahnfahrt hin und zurück beläuft sich auf ca. 450,00 EUR. Dazu würde wahrscheinlich noch eine Übernachtung in einem Hotel kommen. Dieses Geld ist für mich definitiv nicht aufbringbar, da ich seit kurzem von meinem Lebensgefährten getrennt bin und zudem eine Zweitausbildung mit einem Einkommen von 400,00 netto absolviere.

Ich habe absolut keine Ahnung, wie ich diesen Termin wahrnehmen soll, da mir einfach die Mittel fehlen. Die Möglichkeit mir etwas von den Eltern, Großeltern oder Geschwistern zu leihen, ist nicht vorhanden, da nicht mehr existent.

Für jede Hilfe und jeden Tipp bin ich dankbar.

Viele Grüße

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11 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
muemmel
Status:
Unbeschreiblich
(32886 Beiträge, 17271x hilfreich)

Na, woher Sie Geld nehmen können, ist kein juristisches Problem, sondern Ihr Privatproblem. Ein Flug nach Wien und zurück würde zum angegebenen Problem übrigens gerade mal 150 Euro kosten (www.ebookers.de).

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" Lebenslänglich sind NICHT 25 Jahre!"

2x Hilfreiche Antwort

#2
 Von 
TheCat
Status:
Lehrling
(1031 Beiträge, 755x hilfreich)

Man könnte auch einen Anwalt vor Ort beauftragen (wenn persönliches Erscheinen nicht unbedingt angeordnet ist); ob das billiger wird, ist eine andere Frage (ich kenne die österreichischen Gebührensätze nicht).

Oder man läßt es, dann wird man unterliegen und es wird ebenfalls noch teurer (wenn es um 500 EUR geht); Vollstreckung in Deutschland dürfte kein Problem sein.

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2x Hilfreiche Antwort

#3
 Von 
mepeisen
Status:
Unsterblich
(24959 Beiträge, 16169x hilfreich)

Die Österreicher können in der Regel etwas mehr verlangen als deutsche Anwälte.

Zivilrechtlich sehe ich hier allerdings einen Schadensersatzanspruch gegen die Ex-Vermieterin. Wenn sie den ersten Termin schuldhaft versäumt und so für Schäden durch zusätzliche Reisekosten sorgt, müsste sie das IMHO auch bezahlen.

Würde den Schaden aber so gering wie möglich halten (siehe muemmels Einwand).


Es hilft nichts. Solange man das Geld nicht hat, würde ich das Gericht rechtzeitig auf das Problem aufmerksam machen und um richterlichen Hinweis bitten. Auch in Österreich wird es so etwas wie Prozesskostenhilfe geben, dass man einen Anwalt vor Ort mit der Vertretung beauftragen kann. Vielleicht gezielt nach so einer Option fragen. Ein Rechtspfleger wird gewiss darauf antworten, wenn man fragt, ob es so etwas wie die deutsche Prozesskostenhilfe gibt, um einen Anwalt vor Ort mit Wahrnehmung des Termins zu beauftragen.

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"Meine Beiträge stellen keine Rechtsberatung dar. Sicherheit gibts nur beim Anwalt."

1x Hilfreiche Antwort

#4
 Von 
Pragmaticus
Status:
Lehrling
(1449 Beiträge, 508x hilfreich)

Vielleicht gibt es auch so was wie ein schriftliches Verfahren? Oder man zahlt einfach die angemessenen Kosten (300 statt 500€) und dann spart man sich Prozess und weitere Kosten!

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2x Hilfreiche Antwort

#5
 Von 
TheCat
Status:
Lehrling
(1031 Beiträge, 755x hilfreich)

PKH Österreich:

http://www.wien.diplo.de/contentblob/1539562/Daten/340060/Down.. (Seite 6; die Punkte gehören zur URL)

oder direkt hier:

http://www.justiz.gv.at/web2013/html/default/2c9484852308c2a60123e62645a90524.de.html

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1x Hilfreiche Antwort

#6
 Von 
guest-12320.09.2014 20:57:52
Status:
Bachelor
(3393 Beiträge, 2075x hilfreich)

quote:<hr size=1 noshade>Ich selbst bin zusammen mit meinem Ex-Lebensgefährten Beklagte in einem Verfahren wegen Unterschlagung von Möbeln aus einer Mietsache. <hr size=1 noshade>



Das ist dann wohl ein Strafverfahren.

Verhaften und vorführen wird man euch da sicher nicht, wenn ihr einfach fern bleibt.

Wenn das Gericht schon angedeutet hat, daß voraussichtlich eingestellt wird, lohnt es sich jedenfalls nicht, da hin zu fahren.

Hier in D würde man das dann so lösen, daß ein Strafbefehl erlassen wird, wenn der Angeklagte nicht auftaucht und doch nicht eingestellt wird, siehe § 408a StPO . Wie das in Ö ist, weiss ich leider nicht.

Ihr solltet aber auf jeden Fall rechtzeitig vorher dem Gericht mitteilen, daß ihr euch die Reise finanziell nicht leisten und deshalb leider nicht erscheinen könnt. Und darum bittet, das nicht als Missachtung des Gerichts misszuverstehen.

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-- Editiert asap am 14.01.2014 17:02

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#7
 Von 
Mr.Cool
Status:
Richter
(8429 Beiträge, 3449x hilfreich)

quote:
die Klägerin (unsere damalige Vermieterin)
Man kann sowohl ein strafrechtliches als auch ziviles Verfahren daraus ableiten. Sollte der TE aufklären.

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"Vernunft ist wichtiger als Paragraphen"

2x Hilfreiche Antwort

#8
 Von 
TheCat
Status:
Lehrling
(1031 Beiträge, 755x hilfreich)

quote:
Das ist dann wohl ein Strafverfahren.


Ich vermute eher ein Zivilverfahren auf Herausgabe. Darauf läßt auch das hier schließen:

quote:
Eine erste Hauptverhandlung fand bereits letztes Jahr im Frühjahr statt. Die Richterin hätte das Verfahren eingestellt, wenn ... wenn ja die Klägerin (unsere damalige Vermieterin) zum Termin erschienen wäre.


Ein Strafverfahren wäre in Abwesenheit gar nicht erst los gelaufen und sicher nicht eingestellt worden, wenn das Opfer erschienen wäre.

Die Formulierung ist zwar auch so recht unverständlich (ein Zivilverfahren, bei dem der Kläger erschienen wäre aber der Beklagte nicht, wäre wohl auch in AT mit Versäumnisurteil beendet worden und nicht mit Klageabweisung), aber IMO ist es doch recht eindeutig.

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1x Hilfreiche Antwort

#9
 Von 
Pepps
Status:
Frischling
(3 Beiträge, 3x hilfreich)

'n Abend =)

Erst mal vielen Dank für die doch recht zahlreichen Antworten.

Also es ist definitiv ein Strafverfahren.
Die Hauptverhandlung fand wie gesagt letztes Jahr im Frühjahr statt, zu der mein Ex-LG und ich natürlich auch erschienen sind. Nur eben die Klägerin, unsere Ex-Vermieterin nicht. Die Verhandlung fand nichtsdestotrotz aber dennoch statt. Hat ca. eine Stunde gedauert.

Die Richterin hätte das Verfahren liebend gern eingestellt, da es sich bei den "unterschlagenen" Sachen eher um ... naja ... Müll handelte. Ne alte Gardine, ne alte Waage, irgendne Vase ... halt so Schnulli-Kram.

Nur durfte sie wohl laut Prozessordnung das Verfahren nicht einfach einstellen, weil eben die Klägerin nicht angehört wurde. Deren RA ist auch nicht erschienen.

Aber ein Zivilverfahren ist es ganz sicher nicht.

Ich hoffe halt, dass man das auch so irgendwie zum Abschluss bringen kann, da mein Ex-LG und ich ja seitens der Richterin angehört wurden, und unsere Aussagen auch festgehalten wurden. Das Verfahren läuft insgesamt - also seit der Anzeige bei der Polizei - seit Anfang 2011 :( 2 x ist bereits der Termin gecancelt worden. Einmal, weil die Richterin wohl krank war, und das andere mal, weil die Klägerin wohl nicht konnte.

Viele Grüße

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-- Editiert Pepps am 15.01.2014 17:57

-- Editiert Pepps am 15.01.2014 18:06

1x Hilfreiche Antwort

#10
 Von 
guest-12320.09.2014 20:57:52
Status:
Bachelor
(3393 Beiträge, 2075x hilfreich)

quote:
Nur durfte sie wohl laut Prozessordnung das Verfahren nicht einfach einstellen, weil eben die Klägerin nicht angehört wurde. Deren RA ist auch nicht erschienen.



Alles kein Problem, die Ö-StPO sieht i.d.F. in § 427 problemlos ein Abwesenheitsverfahren vor.

https://www.jusline.at/427._Abwesenheitsverfahren_StPO.html

Wie gesagt, ihr solltet schon mitteilen, daß ihr nicht kommen werdet. Und ein kleiner Kotau vor dem Gericht gehört sich auch, man möge das bitte nicht als Geringschätzung oder Mißachtung verstehen.

Die Einstellung ist schliesslich eine Ermessensentscheidung, die wollen wir ja nicht negativ beeinflussen.

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2x Hilfreiche Antwort

#11
 Von 
Pepps
Status:
Frischling
(3 Beiträge, 3x hilfreich)

Wow ... super. Vielen Dank.
Das hat mir sehr geholfen und vielleicht habe ich ja tatsächlich mit diesem Paragraphen Glück.

Natürlich werde ich (in schriftlicher Form) demütigst vor dem Gericht auf die Knie fallen ;)

Danke ... danke .... danke
Viele Grüße

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