Karosseriebauer verursacht Schaden am Fahrzeug

19. April 2018 Thema abonnieren
 Von 
fb488609-62
Status:
Frischling
(1 Beiträge, 0x hilfreich)
Karosseriebauer verursacht Schaden am Fahrzeug


Hallo,

ich habe nach einem Unfall mein Auto in einer Werkstatt über eine Rechnung machen lassen, jedoch hat der Karosseribauer (dem diese Werkstatt gehört) seine Arbeit nicht so geleistet wie es sein sollte und verursachte mehr schaden am Auto. Zum Teil musste ich einige kosten selber noch dazu zahlen und habe somit nur verlust gemacht. Aus diesem Grund ging ich zum Anwalt und verklagte den Karosseribauer. Es wurde derweil ein Gerichtliches Gutachten gemacht um den Schaden zu berechnen. Nach diesem Ereignis habe ich erfahren das er seine Werkstatt geschlossen hat. Nun ist jetzt davon die Rede ob er vielleicht in insolvenz gegangen ist.Meine Frage ist falls der Karosseribauer in Insolvenz gegangen ist, kann es dann sein das ich kein Schadenersatz bekomme oder zahlt dann seine Versicherung alles ? Meine Sorge ist das ich auf diesen Schaden sitze bleibe ohne was dafür zu bekommen.

Mit freundlichen Grüßen

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4 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(120178 Beiträge, 39841x hilfreich)

Zitat (von fb488609-62):
kann es dann sein das ich kein Schadenersatz bekomme oder zahlt dann seine Versicherung alles ?



Da wird man wohl abwarten müssen ...



Signatur:

Meine persönliche Meinung/Interpretation!
Im übrigen verweise ich auf § 675 Abs. 2 BGB

0x Hilfreiche Antwort

#2
 Von 
guest-12309.11.2018 09:43:45
Status:
Lehrling
(1613 Beiträge, 610x hilfreich)

Zitat (von fb488609-62):
Nun ist jetzt davon die Rede ob er vielleicht in insolvenz gegangen ist.


Mal in die Bekanntmachungen schauen?!


Zitat (von fb488609-62):
Meine Sorge ist das ich auf diesen Schaden sitze bleibe ohne was dafür zu bekommen.


Rechtsform, unter der er seinen Betrieb geführt hat?

0x Hilfreiche Antwort

#3
 Von 
cirius32832
Status:
Schlichter
(7228 Beiträge, 1520x hilfreich)

Der Anwalt sollte doch herausbekommen, ob eine Insolvenz vorliegt und wie es dann mit dem Betrieb weitergeht.

Interessant wäre auch, wann die Insolvenz angemeldet wurde und wann die arbeiten durchgeführt wurden.

Signatur:

https://www.antispam-ev.de

0x Hilfreiche Antwort

#4
 Von 
guest-12303.07.2019 16:29:14
Status:
Lehrling
(1396 Beiträge, 429x hilfreich)

Sollte ulzum Zeitpunkt der Reparatur eine Versicherung bestanden haben, welche für diese Art der Schäden eintrittspflichtig ist, wäre der Schaden theoretisch auch über diese auch weiterhin eintrittspflichtig.
Problem(e): Diverse Fristen der Schadensmeldung An die Versicherung könnten überschritten sein. Man hat keinen Direktanspruch An die Versicherung, sondern nur an den Karosseriebauer/die ausführende Firma. Ob diese sich dann intern an die Versicherung wendet kann der Geschädigte erstmal nicht beeinflussen.

0x Hilfreiche Antwort

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