Hallo!
Ich habe den Energieversorger gewechselt. Beim alten Anbieter bestand ein Restguthaben von knapp 100€. laut Schreiben sollte das Geld innerhalb weniger Tage gut geschrieben werden.
Da nach 2 Monaten immer noch kein Geld eintraf habe ich ein Einschreiben mit einer Zahlungsaufforderung geschickt und 5€ Mahngebühr erhoben.
Ist es als Privatperson überhaupt möglich Mahngebühren zu erheben, und wenn ja in welcher Höhe?
Die 5€ hat der Energieversorger nicht erstattet, allerdings habe ich keine Lust deshalb noch etwas zu unternehmen. Ich bin jedoch etwas ärgerlich, dass solche Dinge scheinbar immer nur in eine Richtung funktionieren.
Das Geld wurde nur erstattet, da ich ein weiteres Schreiben aufsetzte in dem ich explizit drauf hinwies, dass es sich um eine Verbraucherbeschwerde handelt (§ 111a EnWG). Wäre innerhalb von 4 Wochen keine Reaktion gekommen hätte für mich die Möglichkeit bestanden bei der Schlichtungsstelle Energie den Fall vorzutragen. Leider bin ich erst nach meinem Einschreiben darauf gestoßen.
Beste Grüße
Fragezeichen1234
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Kann eine Privatperson Mahngebühren erheben?
Notfall oder generelle Fragen?
Notfall oder generelle Fragen?
quote:
Ist es als Privatperson überhaupt möglich Mahngebühren zu erheben
Nein. Ersatzfähig ist nur echter Schaden, und die sogen. "eigene Mühewaltung" (Aufwand für das Schreiben von Briefen etc.) ist keiner.
Evtl. könnte man das angefallene Briefporto in Rechnung stellen; Papier und Abnutzung von Stift/Druckerpatrone dürften sich im Centbereich bewegen, da wäre mir meine Zeit schon zu schade, da was einzufordern. Dito für Zinsverlust ab Verzug, bei den heutigen Zinsen lohnt das nur, wenn die Gegenseite dir vier- bis fünfstellige Beträge schuldet. Bei 100 EUR kriegst du ja kaum 1 EUR pro Jahr an Zinsen bei der Bank...
quote:
dass solche Dinge scheinbar immer nur in eine Richtung funktionieren
Das klappt auch dann nur, wenn das vertraglich vereinbart wurde oder wenn die Gegenseite ein Inkasso beauftragt.
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quote:<hr size=1 noshade>Ist es als Privatperson überhaupt möglich Mahngebühren zu erheben, und wenn ja in welcher Höhe? <hr size=1 noshade>
Nein, denn Gebühren sind
a) eine Abgabe, die für verschiedene behördliche Tätigkeiten erhoben werden
b) gesetzlich geregeltes Entgelt
Allerdings wäre es möglich, Mahnkosten im Rahmen des Schadensersatzes geltend zu machen. Die Höhe ist dabei beliebig.
Das Problem besteht jedoch in der Regel darin, das "Freizeit" kein ersatzfähiger Schaden ist und die Höhe z.B. bei einer Prüfung vom Gericht auf die Angemessenheit ausgerichtet ist.
Aus diesem Grunde lassen sich Mahnkosten von Privat in der Regel nicht durchsetzen.
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"Meine persönliche Meinung/Interpretation! Im übrigen verweise ich auf §675 Abs. 2 BGB ."
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Ich habe dazu auch eine Frage und zwar habe ich folgenden Fall
Mir und meiner Familie ist da etwas passiert was sie bestimmt interessieren würde
Meine Frau und Ihre Freundin wollten uns (meinem Freund und mir) zu Weihnachten überraschen und bestellten beim ***** Onlineshop 2 Starkid X-Ufo Pro L II Quadrocopter RtF dabei musste wohl beim Versand ein Fehler aufgetreten sein. Sie schickte uns 1 Starkid, 2.4-GHz-Sky-Sufer das kann ja mal passieren.
Doch das was jetzt kommt ist die Höhe da alles über PayPal bezahlt wurde und wir alles wieder zurück geschickt hatten kamen die von ****** auf die glorreiche Idee ein Teil kam zurück also erstatten wir auch nur ein Teil nun bin ich seit Mitte Dezember hinterher das ****** Online das restliche Geld an PayPal zurück überweist doch ich werde nur vertröstet. Die letzte Aussage war von ***** mal wieder „Ich mache Druck das sich mein Chef so schnell als möglich sich um alles kümmert „ das ich nicht lache Jetzt kann ich zur Bank mein PayPal Konto wieder ausgleichen Sprich einen Gegenstand Bezahlen den ich nie erhalten habe und muss auch noch die Mahngebühren von PayPal selber zahlen kann ich dafür Mahngebühren erheben da mir ja ein Schaden entstanden ist?
Mit Freundlichen Grüssen
ISOVA01
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-- Editiert Moderator am 14.01.2015 12:56
quote:
kann ich dafür Mahngebühren erheben da mir ja ein Schaden entstanden ist?
Nein, wie der Name schon sagt, kannst du ggfs. (Verzug etc. vorausgesetzt) den tatsächlich entstandenen Schaden (hier: die Mahngebühren von PP) als Schadensersatz geltend machen.
Aber Schadensminderungspflicht beachten: hättest du genug Geld gehabt, das PP-Konto auszugleichen, könntest du wohl nur den daraus folgenden Zinsverlust (Geld auf dem PP-Konto statt auf dem Bankkonto) ansetzen.
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quote:<hr size=1 noshade>und zwar habe ich folgenden Fall <hr size=1 noshade>
Den man nicht an den Beitrag eines anderen dranhängen sollte ...
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"Meine persönliche Meinung/Interpretation! Im übrigen verweise ich auf §675 Abs. 2 BGB ."
quote:
Den man nicht an den Beitrag eines anderen dranhängen sollte ...
Ein schönes Schlusswort
Bitte einen eigenen Beitrag aufmachen.
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