Eine Frage an Juristen: ein Beklagter geht zur Gerichtsverhandlung beim AG ohne Anwalt, hat er die Chance das Verfahren zu gewinnen? Der Kläger hat einen Anwalt.
Im folgenden Fall hat das Gericht das persönliche Erscheinen des Beklagten angeordnet. Dem Kläger wird aufgegeben nur das Gegenstand um das es geht zum Gerichtstermin vorlegen, heisst es er kann einen Anwalt schicken und selbst der Verhandlung fernbleiben? Was ist wenn der Beklagter bestreitet, dass beim vorliegenden Gegenstand wirklich um das von ihm Verkaufte Ware handelt, es ist Gattungsschuld (der Gegenstand um den es hier geht ist kein Unikat und hat keine ID Nummer).
Kann eine Klage ohne Anwalt gewonnen werden?
Notfall oder generelle Fragen?
Notfall oder generelle Fragen?
> hat er die Chance das Verfahren zu gewinnen
Das hängt auch daran, ob das Verfahren generell zu gewinnen ist.
Auch mit Anwalt kann man kein Verfahren gewinnen, das nicht zu gewinnen ist. Mit der Komplexität des Sachverhalts und der rechtlich zu beachtenden Aspekte steigt natürlich die Wahrscheinlichkeit, als Laie den Karren vor die Wand zu fahren.
Dazu gehören schon so elementare Dinge wie verspätetes Beweisvorbringen, das dann abgewiesen wird etc.
> Dem Kläger wird aufgegeben nur das Gegenstand um das es geht zum Gerichtstermin vorlegen, heisst es er kann einen Anwalt schicken und selbst der Verhandlung fernbleiben?
Wenn nicht explizit persönliches Erscheinen angeordnet ist, kann er auch seinen Anwalt schicken. Es muß nur jemand erscheinen, der mit der Sache vertraut ist und rechtswirksame Erklärungen abgeben kann.
> Was ist wenn der Beklagter bestreitet, dass beim vorliegenden Gegenstand wirklich um das von ihm Verkaufte Ware handelt,
Dann könnte der Kläger u.U. beweisfällig bleiben, wenn er das nicht beweisen kann.
> es ist Gattungsschuld (der Gegenstand um den es hier geht ist kein Unikat und hat keine ID Nummer).
Dann kommt es darauf an, wem der Richter glaubt. Klar kann ich nicht für jedes Kleidungsstück nachweisen, daß genau dieses gekaufte beim Auspacken ein großes Loch hatte (und nicht etwa das, was ich eine Woche vorher bei einem anderen VK gekauft habe). Die Frage ist, ob ich das wirklich muß.
Wenn der Berklagter bestreitet, kann er sich darauf berufen, dass er sich nicht mehr erinnern kann, weil es schon so lange her ist? Wer ist in Beweispflicht, Kläger oder Beklakte wenn es darum geht nachzuweisen, dass der Gegenstand nur unter diesen Umständen kaputtgegangen ist.
Und kann der Beklagte ohne Anwalt in der Gerichtsverhandlung auch an den Kläger bzw. seinen Vertreter Fragen stellen, z.B. wie das ein Beklagtenanwalt machen würde?
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> Wenn der Berklagter bestreitet, kann er sich darauf berufen, dass er sich nicht mehr erinnern kann, weil es schon so lange her ist?
Woran sollte er sich denn erinnern können/müssen?
> Wer ist in Beweispflicht, Kläger oder Beklakte wenn es darum geht nachzuweisen, dass der Gegenstand nur unter diesen Umständen kaputtgegangen ist.
Unter welchen Umständen? Es ist noch völlig unklar, wer hier was von wem weswegen unter Berufung auf welche rechtlichen Grundlagen fordert.
Und nein, den Anwalt kann dieses Forum nicht ersetzen.
> Und kann der Beklagte ohne Anwalt in der Gerichtsverhandlung auch an den Kläger bzw. seinen Vertreter Fragen stellen, z.B. wie das ein Beklagtenanwalt machen würde?
Ja, wenn eine Parteivernehmung erfolgt oder beantragt wurde.
Heisst es, dass vor der Verhandlung der Beklagter, der sich selbst vertritt einen Antrag auf Parteivernehmung stellen muss?
--- editiert vom Admin
> Heisst es, dass vor der Verhandlung der Beklagter, der sich selbst vertritt einen Antrag auf Parteivernehmung stellen muss?
Ich würde denken, so einen Antrag kann man auch in der Verhandlung stellen.
--- editiert vom Admin
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