Kann der Anwalt der Gegenseite verlangen, dass ich mir auch einen Anwalt nehme?

9. Februar 2018 Thema abonnieren
 Von 
FrauStressfrei
Status:
Praktikant
(618 Beiträge, 185x hilfreich)
Kann der Anwalt der Gegenseite verlangen, dass ich mir auch einen Anwalt nehme?

Es geht um eine kleine Summe, die streitig ist. In jeden Fall weit unter 5000€. Der Anwalt der Gegenseite verlangt, dass ich meinen Anwalt ein Mandat erteile, da ich ihn zu umgangssprachlich kommuniziere.
Meiner Meinung nach kann er das aber nicht, da der Streitwert zu niedrig ist. Er behauptet zwar, der Streitwert ist höher, aber der Beweis liegt noch nicht vor. Kann ich das, was er schreibt, einfach ignorieren?

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3 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
Sir Berry
Status:
Unparteiischer
(9326 Beiträge, 2999x hilfreich)

Die Forderung an sich ist Unfug, weil nicht durchsetzbar.

Aber möglicherweise sagt er Dir damit durch die Blume, dass Dein Sachvortrag auch nicht das gelbe vom Ei ist.

Berry

1x Hilfreiche Antwort

#2
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(120010 Beiträge, 39816x hilfreich)

Zitat (von FrauStressfrei):
Meiner Meinung nach kann er das aber nicht,

Da er es offenbar schon gemacht hat, ist die Frage ob er es kann doch recht sinnfrei ... ?



Zitat (von FrauStressfrei):
da der Streitwert zu niedrig ist. Er behauptet zwar, der Streitwert ist höher,

Außergerichtlichtlich ist der Streitwert irrelevant, da die Anwaltspflicht erst im gerichtlichen Verfahren relevant wird.



Zitat (von FrauStressfrei):
da ich ihn zu umgangssprachlich kommuniziere.

Wenn der edle Herr Anwalt die niederen Sprachformen nicht mag, dann möge er sich doch bitte auf eigene Kosten einern Helfer engagieren der in vor solch enervierender Kommunikation bewahrt ...

Hauptsache Deine Antworten sind strukturiert, klar, sachlich und unemotional formuliert.



Signatur:

Meine persönliche Meinung/Interpretation!
Im übrigen verweise ich auf § 675 Abs. 2 BGB

4x Hilfreiche Antwort

#3
 Von 
wirdwerden
Status:
Unbeschreiblich
(38432 Beiträge, 14000x hilfreich)

Nu komm mal runter. Fordern kann der gegnerische Anwalt nichts. Aber, wenn er ein teures Gerichtsverfahren vermeiden will (im Interesse beider Seiten), dann kann eine Anregung der fachlichen Beratung doch in Ordnung sein. Und als solche sollte man das ansehen.

wirdwerden

3x Hilfreiche Antwort

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