Ist das Strafbar???

9. Juli 2003 Thema abonnieren
 Von 
snoop
Status:
Frischling
(4 Beiträge, 0x hilfreich)
Ist das Strafbar???

Hallo

Ich hab ein Problem oder besser gesagt eine Frage:
Ich bin 20 Jahre alt und bald Zivi.
Folgendes: Ich musste von 15 -18 Frühmorgentlich vor der Schule Tageszeitung (Nachtarbeit) austragen.Dies ging von Mo-So also 7 Tage die Woche... auch nahm sie mir über den gesamten Zeitraum ca 12000 Dm weg womit sie schulden für eine Küche abbezahlte...Sie drohte mir damals immer damit das sie mir dann die zusage zu einer weiterführenden schule versagen werde. Auch durfte ich bis 18 abends nicht abends fortgehen ich wurde von ihr als männliche Schlampe bezeichnet :( Auch ist meine Mutter bereits vorbestraft wegen Unterschlagung

Jetzt hab ich eine Frage kann ich meine Mutter anzeigen und bringt das was? und falls ja wo muss ich mich hinwenden?

hoffe auf baldige antwort

gruß snoop

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6 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
JuR
Status:
Unparteiischer
(9878 Beiträge, 1431x hilfreich)

Hallo,

(1) Zeitungsaustragen

Hier kommt es auf die genauen Umstände des Einzelfalls an. Wann wurde genau angefangen mit der Arbeit? Wieviel wurde verdient? Wieviel wurde insgesamt über den gesamten Zeitraum verdient? Wieviel Geld durfest du behalten? Wofür wurde das ganze Geld genau verbraucht?

(2) Abends weggehen

Inwiefern wurde dir das Weggehen abends verboten? Ab welcher Zeit? Wurdest du dann zuhause eingesperrt? Warst du schon vorher zu lange auf irgendwelchen Parties? Gab es Gründe, dir das Weggehen zu untersagen? Gab es Probleme?

Generell bist du bis 18 Jahre noch minderjährig, und deine Mutter ist verantwortlich für dich.

Wie du siehst, ist es nicht möglich eine genaue Auskunft ohne weitere Informationen zu geben.

Mit freundlichen Grüßen,

0x Hilfreiche Antwort

#2
 Von 
snoop
Status:
Frischling
(4 Beiträge, 0x hilfreich)

Hallo

also das Zeitungsaustragen fing mit 15/16 an während meiner Realschule es wurde ca 900 DM verdiehnt und ich musste die Hälfte abgeben und musste mit dem Rest alles (musikunterricht, kleidung und und und ) alees selber bezahlen verbraucht wurde das geld für eine auf Ratenkauf von meiner Mutter erworbene Küche und für eine Waschmaschine und für einen Mustering Schlafzimmerschrank

mit dem abends fortgehen war generell verboten bis 18 Zitat: "entweder du willsch aufs gymnasium gehen oder abends fortgehen" vorfälle (alkoholexesse oder drogen auf anderen parties gab es keine) wenn ich weiter gebohrt hab, drohte sie mir immer mit der schule das auch als ich aufhören wollte mit dem Zeitungsaustragen ausserdem hatte ich dann (allerdings über 18) schlafstörungen und bluthochdruck vom austragen bekommen

gruß snoop

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#3
 Von 
snoop
Status:
Frischling
(4 Beiträge, 0x hilfreich)

Hallo

weiß denn keiner einen Rat????

0x Hilfreiche Antwort

#4
 Von 
JuR
Status:
Unparteiischer
(9878 Beiträge, 1431x hilfreich)

Hallo,

(1) das Verbieten abends wegzugehen ist nicht strafbar. Zu diesem Zeitpunkt war deine Mutter für dich verantwortlich, da du noch minderjährig warst.

(2) Problematisch können die Geldangelegenheiten sein, dass deine Mutter dir immer die Hälfte deines Verdienstes abgenommen hat und für sich beansprucht hat.

Desweiteren ist hier problematisch, dass deine Mutter dich zu diesem Job, laut deiner Schilderungen, gezwungen haben soll und dass sich daraus gesundheitliche Probleme ergaben.

Letztlich ist problematisch, dass du durch deine Mutter verpflichtet wurdest, alles von deinem eigenen Geld zu bezahlen. Kleidung, Nahrung etc. gehören zur gesetzlichen Unterhaltspflicht wofür die Eltern aufkommen müssen. Das gilt aber nicht für Zusatzleistungen wie Urlaub, Parties etc.

(3) Ich würde dir raten zum Jugendamt und zur Polizei zu gehen, und dich dort beraten zu lassen. Denen kannst du den Sachverhalt nochmal detailliert schildern und kannst denen auch die von mir genannten Problempunkte sagen.

Mit freundlichen Grüßen,

0x Hilfreiche Antwort

#5
 Von 
snoop
Status:
Frischling
(4 Beiträge, 0x hilfreich)

hi

mal eine andre frage was könnte denn passieren wenn ich meine mutter anzeigen würde? mit was müsste sie denn rechnen????
könnte ich schmerzensgeld fordern???

gruß snoop

0x Hilfreiche Antwort

#6
 Von 
JuR
Status:
Unparteiischer
(9878 Beiträge, 1431x hilfreich)

Hallo,

das ist schwer zu sagen, ob das in deinem Fall möglich ist. Jedoch wenn du jemanden anzeigst, und diesen auch zivilrechtlich verklagst, dann kannst du schon Schmerzensgeld bekommen.

Ich würde dir raten zu einem Jugendamt, zu einer Staatsanwaltschaft, zu der Polizei, oder zum Gericht zu gehen, um dich dort erstmal zu informieren.

Mit freundlichen Grüßen,

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