Hallo,
durch Zufall habe ich erfahren, dass über einen Arzt (plastischer Chirurg), den ich für mein Operation in Betracht gezogen habe, einige Klagen gab. Kann ich irgendwo weitere Details zu diesen und eventuellen weiteren Klagen, falls es welche gab, gegen diesen Arzt einsehen?
Danke!
Informationen über Gerichtsverfahren gegen einen Arzt
8. September 2017
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Frage vom 8. September 2017 | 11:46
Von
Status: Frischling (6 Beiträge, 8x hilfreich)
Informationen über Gerichtsverfahren gegen einen Arzt
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#1
Antwort vom 8. September 2017 | 18:45
Von
Status: Unbeschreiblich (32852 Beiträge, 17255x hilfreich)
Nein, können Sie nicht, sofern es über einfaches Googeln hinausgeht. Behörden und Gerichte geben Ihnen keine Auskunft.
#2
Antwort vom 8. September 2017 | 20:55
Von
Status: Unbeschreiblich (119639 Beiträge, 39758x hilfreich)
Eventuell auch mal in Foren herumsuchen, nicht jedes wird von Google inhaltsmäßig vollständig indexiert.
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#3
Antwort vom 9. September 2017 | 00:41
Von
Status: Senior-Partner (6266 Beiträge, 1498x hilfreich)
ZitatNein, können Sie nicht, sofern es über einfaches Googeln hinausgeht. Behörden und Gerichte geben Ihnen keine Auskunft. :
Von Gerichten bekommt man Kopien von Urteilen und Urteilsbegründungen rechtskräftig abgeschlossener Gerichtsverfahren, wenn man das Aktenzeichen kennt. Die Namen der Beteiligten sind dabei geschwärzt.
Das Aktenzeichen bekommt man auf jeden Fall, wenn man regelmäßig die Aushänge im zuständigen Gericht liest - da wird jedes Verfahren mit Klarnamen der Prozessparteien bzw. Angeklagten samt Aktenzeichen ausgehängt. Gerichtsverfahren sind ja grundsätzlich öffentlich.
Mit ein bißchen geschickter und rechtzeitiger Recherche kann man mithin eine ganze Menge erfahren. Und Aktenzeichen werden nicht selten in der Medienberichterstattung angeführt.
#4
Antwort vom 9. September 2017 | 13:31
Von
Status: Frischling (6 Beiträge, 8x hilfreich)
ZitatDas Aktenzeichen bekommt man auf jeden Fall, wenn man regelmäßig die Aushänge im zuständigen Gericht liest - :
In den Aushängen sind vermutlich dann nur Verfahren, die noch anstehen aufgeslistet und nicht die schon abgeschlossenen, richtig? Und ist auch weniger praktikabel, wenn das zuständige Gericht am anderen Ende von Deutschland liegt.
#5
Antwort vom 9. September 2017 | 16:04
Von
Status: Unbeschreiblich (32852 Beiträge, 17255x hilfreich)
In den Aushängen sind vermutlich dann nur Verfahren, die noch anstehen aufgeslistet und nicht die schon abgeschlossenen, richtig? Richtig, und zwar am Tag der Verhandlung. Man muß also äußerst regelmäßig beim Gericht vorbeischauen...
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