ich hoffe mein Beitrag ist in der Rubrik richtig.
Frage: kann ich von einem Immobilienmakler den ich beauftragt habe eine Nachweisliste anfordern von den Interessenten mit denen Wohnungsbesichtigungen durchgeführt worden sind bzw. muss er mir nicht automatisch mitteilen wenn er jemanden ein Expose zugesandt hat oder anders, muss mir der Makler nicht die Namen automatisch nennen?
Immobilienmakler
20. August 2018
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Frage vom 20. August 2018 | 18:47
Von
Status: Frischling (27 Beiträge, 0x hilfreich)
Immobilienmakler
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#1
Antwort vom 20. August 2018 | 20:33
Von
Status: Unbeschreiblich (119506 Beiträge, 39733x hilfreich)
Zitatkann ich von einem Immobilienmakler den ich beauftragt habe eine Nachweisliste anfordern von den Interessenten mit denen Wohnungsbesichtigungen durchgeführt worden sind :
Ja, kann man.
Fordern kann man, denn fordern kann man ja fast alles. Probleme gibt es meist erst beim "bekommen" bzw. "durchsetzen", denn da spielen eine Vielzahl von Faktoren (kann er, will er, darf er, ist er vertraglich verpflichtet) mit.
Zitatmuss er mir nicht automatisch mitteilen wenn er jemanden ein Expose zugesandt hat :
Nein.
Zitatoder anders, muss mir der Makler nicht die Namen automatisch nennen? :
Nein.
Darf er unter Umständen auch gar nicht, dank DSGVO.
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