Immobilienmakler

20. August 2018 Thema abonnieren
 Von 
Rose1123
Status:
Frischling
(27 Beiträge, 0x hilfreich)
Immobilienmakler

ich hoffe mein Beitrag ist in der Rubrik richtig.
Frage: kann ich von einem Immobilienmakler den ich beauftragt habe eine Nachweisliste anfordern von den Interessenten mit denen Wohnungsbesichtigungen durchgeführt worden sind bzw. muss er mir nicht automatisch mitteilen wenn er jemanden ein Expose zugesandt hat oder anders, muss mir der Makler nicht die Namen automatisch nennen?

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1 Antwort
Sortierung:
#1
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(119506 Beiträge, 39733x hilfreich)

Zitat (von Rose1123):
kann ich von einem Immobilienmakler den ich beauftragt habe eine Nachweisliste anfordern von den Interessenten mit denen Wohnungsbesichtigungen durchgeführt worden sind

Ja, kann man.

Fordern kann man, denn fordern kann man ja fast alles. Probleme gibt es meist erst beim "bekommen" bzw. "durchsetzen", denn da spielen eine Vielzahl von Faktoren (kann er, will er, darf er, ist er vertraglich verpflichtet) mit.


Zitat (von Rose1123):
muss er mir nicht automatisch mitteilen wenn er jemanden ein Expose zugesandt hat

Nein.



Zitat (von Rose1123):
oder anders, muss mir der Makler nicht die Namen automatisch nennen?

Nein.
Darf er unter Umständen auch gar nicht, dank DSGVO.


Signatur:

Meine persönliche Meinung/Interpretation!
Im übrigen verweise ich auf § 675 Abs. 2 BGB

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