Frohes neues erstmal!
Folgendes:
Durch einen illegalen Böller wurden zwei Autos beschädigt. Eine Person von den Werfern wird durch Zeugen identifieziert.
Jetzt gibt es drei Personen, bei denen ich mich frage wie die Haftung aussieht.
1) Gastgeber...hatte mit allem nichts zu tun.
2) Böllerwerfer...konnten zT identifiziert werden.
3) Personen die die Böller mitgebracht haben...haben mit dem Schaden nichts zu tun.
Zeugen könnten bestätigen, dass es keine Deutschen Böller waren.
Wie sähe hierbei die Haftung aus?
Bitte keine Diskussion über Sinn oder Unsinn...
-- Editiert fb320019-31 am 01.01.2014 14:03
-- Editiert fb320019-31 am 01.01.2014 14:04
-- Editiert von Moderator am 01.01.2014 16:42
-- Thema wurde verschoben am 01.01.2014 16:42
Illegale Böller...wer haftet wie?
Notfall oder generelle Fragen?
Notfall oder generelle Fragen?
Schadensersatzpflichtig wäre der Verursacher des Schadens. Ob durch legale oder illegale Böller ist doch egal.
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Ich würde sagen, dass die Person, die den Böller geschmissen hat, für den Schaden aufkommen muss.
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Für den Gastgeber haben Sie die Antwort ja selbst gegeben: Er hat damit nichts zu tun, also gibt es keinen Grund, weshalb er haften sollte.
Der, der die Böller mitgebracht hat, hat keinen Schaden verursacht.
Bleibt nur der, der ihn angerichtet hat, also der Böller-Werfer.
Vielen Dank schonmal!
Wie sieht es für den aus, der die Böller mitgebracht hat? Sofern jemand sagt, dass es illegale Böller waren, ohne diese näher beschreiben zu können. Es wurden auch keine von der Polizei bei Personalienfeststellung gefunden.
Wird dann auch in seine Richtung ermittelt, wegen Besitz oä?
Ohne zu wissen ob dies so stimmt, würde ich jetzt einmal davon ausgehen, dass sowas nur aufs reine Hörensagen und diesem Fall nicht weiter verfolgt wird?
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-- Editiert fb320019-31 am 01.01.2014 21:45
Wenn der Hersteller der illegalen Böller angezeigt würde, wird man sehen, was die Polizei unternimmt.
Allerdings haben die Fragen wg. Sachbeschädigung/Haftung und Herstellung illegaler Böller keinen Zusammenhang.
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Der Hersteller der Böller wird keinesfalls belangt, es sei denn es handelt sich um Marke Eigenbau, dann würde ein Verstoß gegen das Sprengstoffgesetz vorliegen.
Ich denke es handelt sich hier höchstwahrscheinlich um sogenannte Polenböller, diese sind in Deutschland nicht zugelassen.
Sollte jedoch nachzuweisen sein, dass es sich um illegale Böller gehandelt hat, wird wahrscheinlich auch gegen die Leute unter 3.) ermittelt werden, da hier ein Verstoß gegen das Sprengstoffgesetz vorliegt.
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Die Personen unter (3) könnten ebenfalls haften (allerdings nur dem Böllerwerfer, nicht dem Geschädigten, s.u.), wenn sie etwa verschwiegen haben, daß die Böller wesentlich stärker waren als gedacht.
Mal so betrachtet, wenn der A dem B einen Böller gibt und B davon ausgeht, dies sei ein normaler "schwacher" Böller und könne daher gefahrlos direkt neben einem Auto gezündet werden, könnte B den A meiner Meinung nach in Regreß nehmen für den Schaden, den der B dem Eigentümer des Autos für die Beschädigungen zahlen muß - zumindest anteilig, denn ganz ohne Inkaufnahme hat auch B nicht gehandelt.
-- Editiert TheCat am 06.01.2014 10:36
quote:
Mal so betrachtet, wenn der A dem B einen Böller gibt und B davon ausgeht, dies sei ein normaler "schwacher" Böller und könne daher gefahrlos direkt neben einem Auto gezündet werden, könnte B den A meiner Meinung nach in Regreß nehmen für den Schaden
Eher nicht.
Auf zugelassenen Böllern steht eigentlich immer eine BAM Nummer, somit wäre "theoretisch" für jeden überprüfbar, ob es sich um einen normalen oder "illegalen" Böller handelt.
Das die Praxis in der Silvesternacht bei mangelhafter Beleuchtung und einigen Promillen anders aussieht ist mir klar, aber rein theoretisch wäre es möglich.
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quote:
somit wäre "theoretisch" für jeden überprüfbar, ob es sich um einen normalen oder "illegalen" Böller handelt
Trotzdem wäre die Weitergabe eines illegalen Böllers zumindest bewußtes Inkaufnehmen (von Körperverletzung und/oder Sachbeschädigung), das würde sogar für Strafbarkeit ausreichen, also gewiß erst recht für zivilrechtliche Verantwortung.
Dein Argument ist in etwa so als dürfte ich dir Kokain als Milchpulver andrehen, ohne dafür haften zu müssen, weil du ja auch eine chemische Untersuchung oder einen Schnelltest hättest machen können.
-- Editiert TheCat am 07.01.2014 10:27
quote:
Dein Argument ist in etwa so als dürfte ich dir Kokain als Milchpulver andrehen
Naja, dieser Vergleich würde passen, wenn auf der Milchpulverpackung "Achtung Kokain" steht.
Man muss nichts weiter als lesen können.
-- Editiert spatenklopper am 07.01.2014 21:15
quote:
Man muss nichts weiter als lesen können.
Doch, man muß einen legalen Böller von einem illegalen unterscheiden können. Das dürfte der Durchschnittsbürger nicht können (ich hatte z.B. vor deinem Beitrag noch nie was von einer "BAM-Nummer" gehört, und ich halte mich durchaus für überdurchschnittlich allgemeingebildet ).
Der Vergleich paßt also, wenn auf der Milchpulververpackung die chemische Formel von Kokain steht und man erwartet, der Durchschnittsbürger müsse daran erkennen, daß es sich nicht um Milchpulver handelt.
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quote:
ich hatte z.B. vor deinem Beitrag noch nie was von einer "BAM-Nummer" gehört
DAS ist wirklich mehr als verwunderlich, da seit die "Polenböller" in Mode gekommen sind, jährlich mit der Häufigkeit der "Dinner for one" Wiederholungen, eben vor diesen, in allen Medien, gewarnt wird und immer auf die BAM*-Nummer(Bundesamt für Materialforschung und -prüfung)hingewiesen wird.
Von daher sehe ich es doch als durchaus zumutbar und vor allem möglich an, legale von illegalen Böllern zu unterscheiden.
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quote:
Von daher sehe ich es doch als durchaus zumutbar und vor allem möglich an, legale von illegalen Böllern zu unterscheiden.
Selbst, wenn wir das annehmen, haben wir ein Beweislastproblem.
Der Böller war unstrittig illegal. Damit haftet grundsätzlich auch der "Beschaffer" des Böllers - außer er könnte beweisen, daß der Zünder die Illegalität hätte erkennen können. Und jetzt die Preisfrage: wie kann er das beweisen, wenn der Böller zerstört ist? BAM-Nummern kann man auch fälschen. Daß keine Nummer drauf gewesen ist, kann der Beschaffer nicht beweisen. Ergo...
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