Hallo,
Angenommen ein Hund m rennt freundlich auf Hund w zu, um sein sexuelles Interesse zu bekunden ... Wird sogleich vom Halter abgerufen und gesichert ...
Der Halter des Hund w meldet beim Ordnungsamt einen Beißvorfall, ohne zu belegen daß sein Hund oder er selbst verletzt, gebissen worden wäre
Benennt jedoch Zeugen die die Behauptung bekräftigen, genügt das aus oder müssen Beweise von Verletzungen vorliegen damit das Ordnungsamt dies als Beißvorfall führen darf
Wie geht der beschuldigte am besten vor um sich und seinen Hund dieser Falschbehauptungen zu rehabilitieren
Es besteht Leinenpflicht für Hunde ab 50cm Schulterhöhe beide Hunde sind keine sogenannten Listenhunde, Ereignis in Bayern
- was für Beweise sind beim Ordnungsamt vorzulegen
- welche rechtlichen Mittel kann man als Beschuldigter einlegen wenn nur behauptet wird
- hat man Anspruch den Vorgang aus Akten entfernen zu lassen
Für Antworten vielen Dank
Hund - öffentliche Ordnung
13. April 2018
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Frage vom 13. April 2018 | 10:11
Von
Status: Schüler (195 Beiträge, 10x hilfreich)
Hund - öffentliche Ordnung
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#1
Antwort vom 13. April 2018 | 21:54
Von
Status: Unbeschreiblich (119437 Beiträge, 39725x hilfreich)
Zitat- was für Beweise sind beim Ordnungsamt vorzulegen :
möglichst glaubwürdige, gerichtsfeste Beweise wäre zu bevorzugen
Zitat- welche rechtlichen Mittel kann man als Beschuldigter einlegen wenn nur behauptet wird :
Man könnte abmahnen, auf Unterlassung klagen.
Da hier aber halt nicht nut behauptet wird, sondern sogar beweise existieren, kann man das vergessen.
Da bleibt nur die Stellungnahme die vom Amt angefordert wird und diese dann mit möglichst guten Gegenbeweisen zu untermauern.
Zitat- hat man Anspruch den Vorgang aus Akten entfernen zu lassen :
Nein, genau deshalb werden diese ja geführt.
In einigen Jahren, wenn das ganze verjährt ist, wird der Vorfall gelöscht.
#2
Antwort vom 13. April 2018 | 22:05
Von
Status: Schüler (195 Beiträge, 10x hilfreich)
Beweise wie Fotos oder Tierarzt wurden noch nicht vorgelegt, ein Beißvorfall ist doch erst dann ein Beißvorfall wenn gebissen wurde
Noch unsicher oder nicht ganz Ihr Thema?
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#3
Antwort vom 13. April 2018 | 22:38
Von
Status: Unbeschreiblich (119437 Beiträge, 39725x hilfreich)
ZitatBeweise wie Fotos oder Tierarzt wurden noch nicht vorgelegt, :
Fotos wovon? Von der Beißattake? Dafür gibt es doch schon Beweise.
Und das vorlegen des Tierarztes, ich vermute mal das das wohl an seiner Gegenwehr scheitern würde ...
Zitatein Beißvorfall ist doch erst dann ein Beißvorfall wenn gebissen wurde :
Nö, ein Beißvorfall ist es dummerweise auch dann, wenn das aufgrund einer Festtellung des Amtes so in den Akten steht oder ein Gericht das entschieden hat.
Und derzeit gibt es leider keine Beweise, das nicht gebissen wurde.
#4
Antwort vom 13. April 2018 | 23:17
Von
Status: Schüler (195 Beiträge, 10x hilfreich)
Ja doch meine Aussage ... Die meiner Zeugen wenn diese gehört würden
Da könnte ja jeder Behauptungen aufstellen, ein eindeutiger Beweis ist dann?
Ein Foto einer Wunde ... Ein Attest eines Arztes
#5
Antwort vom 13. April 2018 | 23:36
Von
Status: Unbeschreiblich (119437 Beiträge, 39725x hilfreich)
ZitatDie meiner Zeugen wenn diese gehört würden :
Oben hatte nur die Gegenseite Zeugen?
Aber Zuegen sind natürlich gute Beweise. Zeugenaussagen dann der Stellungnahme beifügen.
Zitatein eindeutiger Beweis ist dann? :
Wenn das Amt oder ein Gericht es so bestimmen.
ZitatEin Foto einer Wunde ... Ein Attest eines Arztes :
Nicht jeder Beißvorfallentdet mit einer Wunde - womit es dann auch kein Attest geben würde.
#6
Antwort vom 13. April 2018 | 23:54
Von
Status: Schüler (195 Beiträge, 10x hilfreich)
Ein Diebstahl ist auch erst dann ein Diebstahl wenn nicht nur behauptet wird das man was gestohlen hat sondern bewiesen in dem ich Diebesgut habe
Beißen ist für mich beißen nicht schnüffeln
...
Demnach kann, könnte jeder Hundehalter einfach durch bloßes behaupten mit vermeintlichen Zeugen geschädigt werden, cool
Und jetzt?
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