Hund - öffentliche Ordnung

13. April 2018 Thema abonnieren
 Von 
please_help
Status:
Schüler
(195 Beiträge, 10x hilfreich)
Hund - öffentliche Ordnung

Hallo,

Angenommen ein Hund m rennt freundlich auf Hund w zu, um sein sexuelles Interesse zu bekunden ... Wird sogleich vom Halter abgerufen und gesichert ...

Der Halter des Hund w meldet beim Ordnungsamt einen Beißvorfall, ohne zu belegen daß sein Hund oder er selbst verletzt, gebissen worden wäre

Benennt jedoch Zeugen die die Behauptung bekräftigen, genügt das aus oder müssen Beweise von Verletzungen vorliegen damit das Ordnungsamt dies als Beißvorfall führen darf

Wie geht der beschuldigte am besten vor um sich und seinen Hund dieser Falschbehauptungen zu rehabilitieren

Es besteht Leinenpflicht für Hunde ab 50cm Schulterhöhe beide Hunde sind keine sogenannten Listenhunde, Ereignis in Bayern

- was für Beweise sind beim Ordnungsamt vorzulegen
- welche rechtlichen Mittel kann man als Beschuldigter einlegen wenn nur behauptet wird
- hat man Anspruch den Vorgang aus Akten entfernen zu lassen

Für Antworten vielen Dank



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6 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(119437 Beiträge, 39725x hilfreich)

Zitat (von please_help):
- was für Beweise sind beim Ordnungsamt vorzulegen

möglichst glaubwürdige, gerichtsfeste Beweise wäre zu bevorzugen



Zitat (von please_help):
- welche rechtlichen Mittel kann man als Beschuldigter einlegen wenn nur behauptet wird

Man könnte abmahnen, auf Unterlassung klagen.
Da hier aber halt nicht nut behauptet wird, sondern sogar beweise existieren, kann man das vergessen.
Da bleibt nur die Stellungnahme die vom Amt angefordert wird und diese dann mit möglichst guten Gegenbeweisen zu untermauern.



Zitat (von please_help):
- hat man Anspruch den Vorgang aus Akten entfernen zu lassen

Nein, genau deshalb werden diese ja geführt.
In einigen Jahren, wenn das ganze verjährt ist, wird der Vorfall gelöscht.





Signatur:

Meine persönliche Meinung/Interpretation!
Im übrigen verweise ich auf § 675 Abs. 2 BGB

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#2
 Von 
please_help
Status:
Schüler
(195 Beiträge, 10x hilfreich)

Beweise wie Fotos oder Tierarzt wurden noch nicht vorgelegt, ein Beißvorfall ist doch erst dann ein Beißvorfall wenn gebissen wurde

0x Hilfreiche Antwort

#3
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(119437 Beiträge, 39725x hilfreich)

Zitat (von please_help):
Beweise wie Fotos oder Tierarzt wurden noch nicht vorgelegt,

Fotos wovon? Von der Beißattake? Dafür gibt es doch schon Beweise.

Und das vorlegen des Tierarztes, ich vermute mal das das wohl an seiner Gegenwehr scheitern würde ...



Zitat (von please_help):
ein Beißvorfall ist doch erst dann ein Beißvorfall wenn gebissen wurde

Nö, ein Beißvorfall ist es dummerweise auch dann, wenn das aufgrund einer Festtellung des Amtes so in den Akten steht oder ein Gericht das entschieden hat.

Und derzeit gibt es leider keine Beweise, das nicht gebissen wurde.


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#4
 Von 
please_help
Status:
Schüler
(195 Beiträge, 10x hilfreich)

Ja doch meine Aussage ... Die meiner Zeugen wenn diese gehört würden

Da könnte ja jeder Behauptungen aufstellen, ein eindeutiger Beweis ist dann?

Ein Foto einer Wunde ... Ein Attest eines Arztes

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#5
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(119437 Beiträge, 39725x hilfreich)

Zitat (von please_help):
Die meiner Zeugen wenn diese gehört würden

Oben hatte nur die Gegenseite Zeugen?
Aber Zuegen sind natürlich gute Beweise. Zeugenaussagen dann der Stellungnahme beifügen.



Zitat (von please_help):
ein eindeutiger Beweis ist dann?

Wenn das Amt oder ein Gericht es so bestimmen.



Zitat (von please_help):
Ein Foto einer Wunde ... Ein Attest eines Arztes

Nicht jeder Beißvorfallentdet mit einer Wunde - womit es dann auch kein Attest geben würde.



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#6
 Von 
please_help
Status:
Schüler
(195 Beiträge, 10x hilfreich)

Ein Diebstahl ist auch erst dann ein Diebstahl wenn nicht nur behauptet wird das man was gestohlen hat sondern bewiesen in dem ich Diebesgut habe

Beißen ist für mich beißen nicht schnüffeln

...

Demnach kann, könnte jeder Hundehalter einfach durch bloßes behaupten mit vermeintlichen Zeugen geschädigt werden, cool

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