Hilfeeeeeee :(

6. Februar 2015 Thema abonnieren
 Von 
KOLLEGO
Status:
Frischling
(1 Beiträge, 0x hilfreich)
Hilfeeeeeee :(

hallo, ich habe meinen Führerschein verloren und ein neuen beantragt. kurze zeit darauf wurde mir der alte Führerschein zugeschickt. kurz darauf bin ich in den urlaub nach Österreich gefahren und musste mich dort ausweisen. als ich dann den alten Ausweis zeigte war schon alles passiert. was erwartet mich nun? ich habe heute eine Vorladung bekommen zwecks Falsche Versicherung an Eides statt bekommen.

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9 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(119437 Beiträge, 39725x hilfreich)

Etwas weniger wirr, etwas mehr Struktur und Details, dann versteht man auch was eigentlich passiert ist.





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"Meine persönliche Meinung/Interpretation! Im übrigen verweise ich auf §675 Abs. 2 BGB ."

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#2
 Von 
drkabo
Status:
Weiser
(16464 Beiträge, 9282x hilfreich)


Versuch einer Übersetzung:

KOLLEGO hat seinen Führerschein verloren (die Karte - nicht die Fahrerlaubnis an sich).
Anschließend geht er zu seinem örtlichen Bürgerbüro und beantragt die Ausstellung eines neuen Führerscheins (Karte), weil der alte abhanden gekommen sei. Der Verlust wird eidesstattlich versichert. Eine neue Karte wird ausgestellt, die alte Karte wie üblich in die Sachfahndung eingestellt.
Irgendwie taucht der alte Führerschein nun wieder auf.
KOLLEGO gerät in eine Verkehrskontrolle und zeigt den alten Führerschein vor.
Die Polizisten stellen fest, dass der vorgezeigte Führerschein in der Sachfahndung als "dem rechtmäßigen Besitzer abhanden gekommen" zur Einziehung ausgeschrieben ist.
Die Polizisten fragen sich, warum KOLLEGO im Besitz seines alten Führerscheins ist, obwohl er eidesstattlich versichert hat, dass dieser doch abhanden gekommen sei. Es steht im Raum, dass die eidesstattliche Versicherung falsch war.
Es erfolgt eine Vorladung.





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Für alle meine Beiträge gilt §675(2) BGB ."

0x Hilfreiche Antwort

#3
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(119437 Beiträge, 39725x hilfreich)

Dann könnte man das ja wahrheitsgemäß schildern, da die EV zum Zietpunkt der Abgabe nicht falsch war.

Idealerweise hat man den Umschlag und Begleitschreiben der Behörde die das Fundstück zugesendet hat noch zur Untermauerung.





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"Meine persönliche Meinung/Interpretation! Im übrigen verweise ich auf §675 Abs. 2 BGB ."

0x Hilfreiche Antwort

#4
 Von 
drkabo
Status:
Weiser
(16464 Beiträge, 9282x hilfreich)


Hätte ich jetzt auch gesagt.

Aber irgendwas fehlt an der Geschichte.
Bei einer normalen Verkehrskontrolle zeigt man halt seinen Führerschein vor und wenn der nicht offensichtlich gefälscht ist, kann man weiterfahren.
Hier haben die Polizisten aber - warum auch immer - Anlass gehabt, den vorgezeigten Führerschein in der Sachfahndungsdatei abzufragen. Zumindest in D ist das bei normalen Verkehrskontrollen meines Wissens nicht üblich.

Nun haben die kontrollierenden Polizisten festgestellt, dass der alte Führerschein zur Einziehung ausgeschrieben ist. Das werden sie dem KOLLEGO sehr wahrscheinlich auch gleich mitgeteilt haben, so etwa "Wir müssen ihren Führerschein leider beschlagnahmen, weil ... "
Und da wäre es jetzt schon wichtig zu wissen, was die Polizei bei der Kontrolle gesagt hat und (noch viel wichtiger) was KOLLEGO geantwortet hat.

Denn wenn jetzt eine Vernehmung ansteht, wird KOLLEGO möglicherweise das vorgehalten, was er damals bei der Kontrolle gesagt hat (Wahrheit, Ausrede, gar nichts, ...)



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"
Für alle meine Beiträge gilt §675(2) BGB ."

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#5
 Von 
fb367463-2
Status:
Schlichter
(7422 Beiträge, 3088x hilfreich)

Grundsätzlich ist ein aussagekräftiger Titel auch sehr hilfreich. Nur so fürs nächste Mal : "Hilfeeeee" ist NICHT aussagekräftig.

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#6
 Von 
guest-12320.09.2023 13:44:17
Status:
Praktikant
(834 Beiträge, 614x hilfreich)

quote:
kurze zeit darauf wurde mir der alte Führerschein zugeschickt.

Von wem und wie? Nachweis noch vorhanden?

0x Hilfreiche Antwort

#7
 Von 
-Laie-
Status:
Weiser
(16918 Beiträge, 5884x hilfreich)

Der alte Führerschein hätte, nach Wiedererlangung, bei der zuständigen Behörde abgegeben werden müssen.

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#8
 Von 
PP9325
Status:
Praktikant
(940 Beiträge, 703x hilfreich)

Hallo,

falls hier ein Polizist anwesend ist, dürfte er die Frage vielleicht beantworten können.

Kann es denn sein, dass bei der GP-Abfrage, die standartmäßig bei Verkehrskontrolle gemacht wird über POLAS vielleicht ein Hinweis vorhanden ist bei der entsprechenden Person, dass sich etwas in der Sachfahndung befindet?

Das würde nämlich erkären, warum die Polizisten bei dem Fürhrerschein so genau hingesehen haben.

Sonst ist es normalerweise ja nicht ünblich, dass man ohne konkreten Verdacht die Dokumente so genau überprüft, wie schon erwähnt wurde.

Grüße
PP

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0x Hilfreiche Antwort

#9
 Von 
Herr Müller 176
Status:
Schüler
(188 Beiträge, 147x hilfreich)

quote:
Irgendwie taucht der alte Führerschein nun wieder auf.


??? (wann, wo, wie)

quote:
Zumindest in D ist das bei normalen Verkehrskontrollen meines Wissens nicht üblich.


heißt aber nicht: kommt nicht vor: dürfen tut er: vll. war ihm langweilig und er wollte mal nen bischen action ??

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