Hausverwaltung zum Schadenersatz verpflichtet?

18. Februar 2004 Thema abonnieren
 Von 
Snoopy13
Status:
Frischling
(1 Beiträge, 0x hilfreich)
Hausverwaltung zum Schadenersatz verpflichtet?

Wir sind eine Eigentümergemeinschaft mit 7 Wohneinheiten und
5 Eigentümern. Von einer Dachterasse sickerte Wasser in die
Nachbarwohnung. Unsere Verwalterin (Rentner, Verwaltungs-
tätigkeit als Nebenjob) wurden ein Dachdecker zur Beseitigung
des Schadens beauftragt, obwohl sie darauf hingewiesen wurde,
zunächst einen Sachverständigen zu beauftragen, um die Ursache
festzustellen wurde dies nicht in die Wege geleitet.

Der Schaden wurde behoben, die Rechnung betrug über Euro 6.000,

Gezahlt wurde zunächst nur ein Teil, obwohl die Eigentümer keine
Freigabe zur weiteren Zahlung gaben, wurde nach Androhung eines
Mahnbescheides die komplette Rechnung durch die Verwaltung
beglichen.

Wir sehen nun nicht ein, den Schaden komplett allein zu tragen.
Ist unsere Verwalterin zum Schadenersatz verplichtet, da sie
1. kein Gutachten angefordert hat
2. keinen Kostenvoranschlag erstellen ließ
3. die Rechnung ohne Zustimmung der Eigentümer zahlte.

Was meint Ihr, über Antworten würde ich mich freuen. Danke
Gruß Snoopy13

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1 Antwort
Sortierung:
#1
 Von 
hh
Status:
Unbeschreiblich
(47506 Beiträge, 16808x hilfreich)

Zunächst einmal verstehe ich nicht so ganz, was mit dem Gutachten bezweckt werden sollte. Das kostet doch nur zusätzliches Geld, ohne dass sich am Schaden etwas ändert.

Bei einem Wasserschaden ist aus meiner Sicht eine unverzügliche Reparatur erforderlich, da mit jedem Tag oder mit dem nächsten Regen der Schaden größer werden kann. Auf die Einholung eines Kostenvoranschlages kann (oder muss sogar) verzichtet werden, wenn dadurch eine dringende Reparatur verzögert wird.

Schadenersatz könnt ihr nur dann verlangen, wenn auch ein Schaden entstanden ist. Ohne Detailkenntnisse würde ich hier sagen, dass die Kosten doch eher gemindert worden sind.

Es sind keine Gutachterkosten entstanden und Folgeschäden wurden vermieden.

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