Hallo liebe Forumsgemeinde,
unser Wohnungseigentumsverwalter ist eine grosse Verwaltungsgesellschaft mit eigener, separater Telefax-Nummer, an die ich im Laufe der Zeit mehrmals Telefaxe gesendet habe, zum Teil mit rechtserheblichem Inhalt.
Weil wir mit der Verwaltung ueber Kreuz liegen, teilte uns der Verwalter mit, dass er meine Telefax-Briefe zukuenftig ignoriert (soll wohl heissen, nicht bearbeiten will)
Er fordert von uns zum wiederholten Mal die Angabe unserer Telefax-Nummer.Einen eigenen separaten Telefax-Anschluss haben wir leider nicht, weil wir bei Versand von Telefax immer den Stecker der Telefondose umstecken muessen.Dies haben wir dem Verwalter nun wieder erneut mitgeteilt und ihn aufgefordert, unsere Telefaxschreiben weiterhin anzunehmen und zu bearbeiten.
Der Verwalter reagiert nicht.
Daraufhin wurde persoenlich ein Schreiben mit Fristsetzung an ihn im Sekretariat abgegeben, dass er doch erklaeren soll, dass er unsere Telefax-Schreiben auch in Zukunft annehmen und bearbeiten wird.
Die Frist ist nun abgelaufen.
Kann man Klage gegen das Verhalten des Verwalters erheben? Welche Art der Klage kommt in Frage? (z.B. Feststellungsklage, dass er als Geschaeftsbetrieb Schreiben per Telefax annehmen muss? oder Verpflichtungsklage)
Wir sind Privatpersonen, der Verwalter unterhaelt einen Geschaeftsbetrieb.
Leider muessen wir den Verwalter behalten, weil die anderen Eigentuemer zu dem Verwalter stehen.
Wir wollen ihn aber verpflichten, weiterhin unsere Telefax-Schreiben anzunehmen und zu bearbeiten.
Welchen Klageweg muss man beschreiten (Feststellungsklage, Verpflichtungsklage oder sonstiges?) Ist es ueberhaupt moeglich so einen Sachverhalt einzuklagen?
Hausverwalter verweigert Annahme von Schreiben
14. Januar 2015
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Frage vom 14. Januar 2015 | 11:43
Von
Status: Frischling (12 Beiträge, 6x hilfreich)
Hausverwalter verweigert Annahme von Schreiben
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#1
Antwort vom 14. Januar 2015 | 12:29
Von
Status: Unbeschreiblich (119348 Beiträge, 39713x hilfreich)
quote:<hr size=1 noshade>an die ich im Laufe der Zeit mehrmals Telefaxe gesendet habe, zum Teil mit rechtserheblichem Inhalt. <hr size=1 noshade>
Schreiben mit rechtserheblichem Inhalt sollte man nur in gerichtsfester Form senden, also im Original und per Einschreiben als Zugangsnachweis.
Ansonsten kann das sehr teuer werden ...
quote:<hr size=1 noshade>Wir wollen ihn aber verpflichten, weiterhin unsere Telefax-Schreiben anzunehmen und zu bearbeiten. <hr size=1 noshade>
Das dürfte nicht funktionieren.
Höchstens wenn man die Annahme auf bestimmte Arten beschränkt, z.B. auf Schriftstücke welche nicht der Schriftformerfordernis etc. unterliegen. Dabei müsstet ihr dann jedes mal vor dem versenden sorgfältig prüfen, welche Versendungsform geeignet ist.
-----------------
"Meine persönliche Meinung/Interpretation! Im übrigen verweise ich auf §675 Abs. 2 BGB ."
#2
Antwort vom 15. Januar 2015 | 01:26
Von
Status: Unbeschreiblich (119348 Beiträge, 39713x hilfreich)
Doppelpost: http://www.123recht.net/Annahmeverweigerung-von-Schreiben-per-Telefax-__f480921.html
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"Meine persönliche Meinung/Interpretation! Im übrigen verweise ich auf §675 Abs. 2 BGB
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