Hausverbot Hausfriedensbruch

5. September 2016 Thema abonnieren
 Von 
wolfi231
Status:
Frischling
(7 Beiträge, 3x hilfreich)
Hausverbot Hausfriedensbruch

Hallo,

Ich bin Ausländerin '(21 Jahre alt) und bin nach Deutschland (in Bade-Wurtemberg) gekommen um zu studieren. Ich war mit einem Freund von mir in Kaufland und er hat ein paar Sachen geklaut (ich habe nichts getan). Er wurde erwischt und wir wurden in einem Raum gezwungen zu betreten. Da hat dieser Freund alles was er geklaut hat zum Ladendetektiv gezeigt und musste dafür 100€ bezahlen und einen Unterlage unterschrieben der beweist dass er diese Sachen geklaut hat. Der Detektiv hat für uns beide eine Hausverbot erteilt. (Für ich 3 Monate oder so ich erinnere mich nicht gut daran).

Danach wurde er nach seinem Ausweis gefragt. Wir sind Ausländer und haben dementsprechend nur unsere Reisepass dabei. Darauf steht unsere Visum unsere Informationen ( die Informationen in unserem Heimatland) und unsere Aufenthaltstitel aber nicht die Adresse, wo wir angemeldet sind, deswegen musste ich zu seinem Haus ( Das Haus von meinem Freund) fahren um seine Anmeldebestätigung zu ihm mitzubringen. Dafür hat dieser Detektiv mein Ausweis gedruckt (vielleicht hat er die 3 Seite gedruckt ). Mir wurde später, nach ich den Anmeldebestätigung mitgebracht habe, nur 2 Seite gegeben. Ich vermute deswegen dass er einen davon bei ihm gelassen.

Ich wusste nicht dass das Hausverbot für allen Filialen gilt, darum bin ich zu einer anderen Filiale nach einem Monat gegangen.

Nach ich die Geschäfte verlassen habe, habe ich der selbe Detektiv draußen gesehen. Er hat mich nur angesehen und vermute dass er mir erkannt hat. Ich bin ein paar andere Mal dort gegangen. Aber jetzt weiß ich, dass ich in keinen anderen Filialen eintreten darf.

Dementsprechend will ich wissen was es jetzt passieren wird. Werde ich durch die Aufnahme des Videoüberwachungssystemes oder vom Detektiv ewischt und wegen Hausfriedensbruch Angezeigt ?

Sirine.

-- Editier von wolfi231 am 05.09.2016 19:35

-- Editier von wolfi231 am 05.09.2016 19:36

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20 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
lesen-denken-handeln
Status:
Richter
(8508 Beiträge, 4058x hilfreich)

Hallo

Zitat:
Werde ich durch die Aufnahme des Videoüberwachungssystemes oder vom Detektiv ewischt und wegen Hausfriedensbruch Angezeigt ?
Das wird dir hier so keiner sagen können, da keiner von uns in den Kopf des Ladendedektives hineinsehen kann. Die Chance einer Anzeige besteht, aber ob er auch wirklich eine ANzeige erstattet, dass kann nur er selber beantworten...

1x Hilfreiche Antwort

#2
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(119304 Beiträge, 39709x hilfreich)

Zitat (von wolfi231):
Dementsprechend will ich wissen was es jetzt passieren wird.

A) eine Anzeige
B) keine Anzeige



Im übrigen wäre ich mir nicht sicher, ob man gegen das Hausverbot hier nicht angehen könnte.
Denn ein "ich kenne den Ladendieb" dürfte dafür nicht ausreichen...



Signatur:

Meine persönliche Meinung/Interpretation!
Im übrigen verweise ich auf § 675 Abs. 2 BGB

1x Hilfreiche Antwort

#3
 Von 
wolfi231
Status:
Frischling
(7 Beiträge, 3x hilfreich)

Was soll ich denn tun? Ich wurde von dem Detektiv am 11.Juli gesehen und bisher habe ich keinen Brief erhalten.

1x Hilfreiche Antwort

#4
 Von 
altona01
Status:
Weiser
(17802 Beiträge, 8068x hilfreich)

Vergessen SIe es! Wie will dieser Detektiv denn beweisen, dass er Sie gesehen hat? :party:

0x Hilfreiche Antwort

#5
 Von 
wolfi231
Status:
Frischling
(7 Beiträge, 3x hilfreich)

Mit der Video-Aufnahme ??

1x Hilfreiche Antwort

#6
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(119304 Beiträge, 39709x hilfreich)

Zitat (von wolfi231):
Mit der Video-Aufnahme ??

Oder einfach mit seiner Zuegenaussage.


Wobei wenn man einen erkennt der Hausverbot hat, den schnappt man sich in der Regel sofort und lässt ihn nicht laufen.



Zitat (von wolfi231):
Was soll ich denn tun?

Abwarten und Ruhe bewahren.
Mehr kann man derzeit nicht tun.



Signatur:

Meine persönliche Meinung/Interpretation!
Im übrigen verweise ich auf § 675 Abs. 2 BGB

2x Hilfreiche Antwort

#7
 Von 
BigiBigiBigi
Status:
Junior-Partner
(5398 Beiträge, 1813x hilfreich)

Zitat:
Der Detektiv hat für uns beide eine Hausverbot erteilt.


Ungewöhnlich, daß eine Ladenkette kein schriftliches Hausverbot erteilt (aus dem auch hervorgehen würde, ob das für eine Filiale gilt oder für alle).

Zitat:
Im übrigen wäre ich mir nicht sicher, ob man gegen das Hausverbot hier nicht angehen könnte.
Denn ein "ich kenne den Ladendieb" dürfte dafür nicht ausreichen...


Wir kennen die genauen Umstände nicht. Wenn Zweifel bestehen, ob die Tat durch die Begleitung nicht mindestens geduldet wurde, dürfte berechtigtes Interesse des Ladenbesitzers schwerer wiegen. Wir sind da nicht im Bereich des Strafrechts, wo eine Schuld zweifelsfrei bewiesen werden muß.

Zitat:
Wie will dieser Detektiv denn beweisen, dass er Sie gesehen hat?


Warum wird immer wieder vergessen, daß Zeugenaussage erstklassige Beweise sind? Vor allem wie hier, wo der Zeuge kein Motiv für eine bewußte Falschaussage hätte? Das könnte man allenfalls noch angreifen, wenn der Zeuge nachweislich eine Ausländerin nicht von der anderen unterscheiden kann.

1x Hilfreiche Antwort

#8
 Von 
Yogi1
Status:
Student
(2030 Beiträge, 934x hilfreich)

Zitat:
Aber jetzt weiß ich, dass ich in keinen anderen Filialen eintreten darf.


Darf ich fragen, woher Sie das jetzt wissen? Hat Sie jemand angesprochen, haben Sie Post bekommen?
Denn falls nicht. Besteht auch die Möglichkeit, dass der Detektiv Sie gar nicht erkannt hat. Denn normalerweise - hab ich jedenfalls zweimal erlebt beim Einkaufen, wo Leute offenbar Hausverbot hatten - wird man dann eigentlich sofort angesprochen und ermahnt bzw. aus dem Laden geschmissen. Dass rein gar nichts direkt gesagt wird und aber Monate später eine Anzeige kommt. Halte ich für ziemlich unwahrscheinlich.

2x Hilfreiche Antwort

#9
 Von 
wolfi231
Status:
Frischling
(7 Beiträge, 3x hilfreich)

Zitat (von Yogi1):
Zitat:
Aber jetzt weiß ich, dass ich in keinen anderen Filialen eintreten darf.


Darf ich fragen, woher Sie das jetzt wissen? Hat Sie jemand angesprochen, haben Sie Post bekommen?
.

Ich habe nichts per Post bekommen. Das habe ich nur am Internet gelesen, dass ein mündlicher Hausverbot wie ein Schriflicher gültig ist.

0x Hilfreiche Antwort

#10
 Von 
-Laie-
Status:
Weiser
(16903 Beiträge, 5884x hilfreich)

Zitat (von wolfi231):
Das habe ich nur am Internet gelesen, dass ein mündlicher Hausverbot wie ein Schriflicher gültig ist.
Das ist richtig, aber die Frage war, wieso das Hausverbot für ALLE Filialen gelten soll? Hat der Detektiv also gesagt, dass das Hausverbot für alle Filialen gilt? Hat er gesagt, dass das Hausverbot "hier" gilt? Hat er gesagt, dass für dich bei der Firma XYZ ein Hausverbot besteht?

-- Editiert von micbu am 07.09.2016 10:46

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#11
 Von 
wirdwerden
Status:
Unbeschreiblich
(38319 Beiträge, 13977x hilfreich)

Erst einmal: ich gehe mal davon aus, dass Ihr gemeinsam geklaut habt. Arbeitsteilung (einer steht Schmiere, einer klaut), das war noch nie eine tragfähige Entschuldigung. Im übrigen, es wurde Hausverbot erteilt. Bei den Deutschkenntnissen der Fragestellerin wird sie kaum beweisen können, dass sie das Hausverbot nur für eine Filiale bekam. Offensichtlich wusste die Lady auch, dass das Hausverbot nicht nur für eine Filiale bestand. Sonst hätte sie ja jetzt kein schlechtes Gewissen gehabt.

wirdwerden

0x Hilfreiche Antwort

#12
 Von 
wolfi231
Status:
Frischling
(7 Beiträge, 3x hilfreich)

Zitat (von micbu):
Zitat (von wolfi231):
Das habe ich nur am Internet gelesen, dass ein mündlicher Hausverbot wie ein Schriflicher gültig ist.
Das ist richtig, aber die Frage war, wieso das Hausverbot für ALLE Filialen gelten soll? Hat der Detektiv also gesagt, dass das Hausverbot für alle Filialen gilt? Hat er gesagt, dass das Hausverbot "hier" gilt? Hat er gesagt, dass für dich bei der Firma XYZ ein Hausverbot besteht?

-- Editiert von micbu am 07.09.2016 10:46

Er hat nur gesagt, dass ich ein Hausverbot von 3 Monate habe .

-- Editiert von wolfi231 am 07.09.2016 12:28

0x Hilfreiche Antwort

#13
 Von 
Yogi1
Status:
Student
(2030 Beiträge, 934x hilfreich)

Herrgott, mach Dich doch bitte nicht irre. Als ob die da Videobänder auswerten, nur weil jemand mit Hausverbot dort ganz normal einkaufen war. Wenn das nicht ok gewesen wär, hätten die Dich sofort angesprochen. Ich bin mir doch sehr sicher, dass da nichts mehr kommt. Sinn des Hausverbots ist ja, dass es eingehalten wird. Da lässt man die Leute nicht erst munter einkaufen, dann unbehelligt den Laden verlassen, nur um sie dann Monate später anzuzeigen.

1x Hilfreiche Antwort

#14
 Von 
reckoner
Status:
Philosoph
(13685 Beiträge, 4351x hilfreich)

Hallo,

Zitat:
Im übrigen wäre ich mir nicht sicher, ob man gegen das Hausverbot hier nicht angehen könnte.
Denn ein "ich kenne den Ladendieb" dürfte dafür nicht ausreichen.
Warum denn nicht?
Ein Hausverbot darf immer ausgesprochen werden, auch wenn mir von einem Kunden die Nase nicht passt. Ausnahmen sind aber diskriminierende Entscheidungen (etwa "weil Ausländer", "weil dunkelhäutig" etc.), der Beweis dürfte aber auch da schwierig sein.
Eine weitere Ausnahme könnten noch Pfandrückgaben sein, die darf ein Händler nämlich nicht so ohne weiteres ablehnen, imho auch nicht durch ein mehr oder weniger willkürliches Hausverbot (sonst hätten die Flaschensammler ja überall Hausverbot).

Zitat:
Im übrigen, es wurde Hausverbot erteilt. Bei den Deutschkenntnissen der Fragestellerin wird sie kaum beweisen können, dass sie das Hausverbot nur für eine Filiale bekam.
Muss sie auch nicht, die Gegenseite muss beweisen, dass es ALLE Filialen betraf, und dass das auch unmissverständlich kommuniziert wurde (ohne etwas schriftliches sehr schwierig, am Ende steht dann mal wieder Aussage gegen Aussage bzw. im Zweifel für den Angeklagten).
Ich frage mich auch ob der Detektiv überhaupt die Legitimation für ein solches umfassendes Hausverbot hatte. Beispielsweise wäre das bei Edeka nicht so ohne weiteres gegeben (weil die Märkte dort eigenständig sind).

Stefan

0x Hilfreiche Antwort

#15
 Von 
wirdwerden
Status:
Unbeschreiblich
(38319 Beiträge, 13977x hilfreich)

Kaufland, das sind keine eigenständigen Wirtschaftseinheiten. Das darf der. Ist es denn so schwer, einen solchen Supermarkt nach der Vorgeschichte 3 Monate zu meiden?

wirdwerden

0x Hilfreiche Antwort

#16
 Von 
BigiBigiBigi
Status:
Junior-Partner
(5398 Beiträge, 1813x hilfreich)

Zitat:
Ein Hausverbot darf immer ausgesprochen werden, auch wenn mir von einem Kunden die Nase nicht passt.


Das ist falsch; bei quasi-öffentlichen Einrichtungen wie Kaufhäusern darf Hausverbot nur begründet ausgesprochen werden.

1x Hilfreiche Antwort

#17
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(119304 Beiträge, 39709x hilfreich)

Zitat (von reckoner):
Ein Hausverbot darf immer ausgesprochen werden, auch wenn mir von einem Kunden die Nase nicht passt.

Stimmt, das gilt dann strafrechtlich sogar erst mal, man müsste sich dann gerichtlich dagegen wehren.

Und da hätte man dann gute Aussichten.

In der Rechtsprecheung ist derzeit anerkannt, das wenn jemand seine Räumlichkeiten für den allgemeinen Publikumsverkehr öffnet er damit einen selbst auferlegten Teilverzicht hinsichtlich des Hausrechtes erklärt.
Man also nur in begründeten Fällen des berechtigten Interesses ein Hausverbot aussprechen darf.
Zumindest war der BGH im Urteil Az. VIII ZR 106/93 dieser Meinung.




Signatur:

Meine persönliche Meinung/Interpretation!
Im übrigen verweise ich auf § 675 Abs. 2 BGB

0x Hilfreiche Antwort

#18
 Von 
reckoner
Status:
Philosoph
(13685 Beiträge, 4351x hilfreich)

Hallo,

Zitat:
Kaufland, das sind keine eigenständigen Wirtschaftseinheiten.
Ach, wurde das schon erwähnt? Danke, hatte ich dann übersehen.

Zitat:
Das ist falsch; bei quasi-öffentlichen Einrichtungen wie Kaufhäusern darf Hausverbot nur begründet ausgesprochen werden.
Mag sein, hier aber egal. Denn "war mit einem Ladendieb unterwegs" reicht ganz sicher als Grund. Es wäre sogar ein Grund für eine Anzeige gewesen (siehe #11).

Stefan

0x Hilfreiche Antwort

#19
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(119304 Beiträge, 39709x hilfreich)

Zitat (von reckoner):
Denn "war mit einem Ladendieb unterwegs" reicht ganz sicher als Grund.

Hättest Du geschrieben "Hat Ladendieb geholfen", ok kein Thema.

Aber nur weil mein Kumpel mit dem ich einkaufen war, da was geklaut hat und ich nicht daran beteiligt war?
Ich denke, da hätte man gute Gegenargumente.



Signatur:

Meine persönliche Meinung/Interpretation!
Im übrigen verweise ich auf § 675 Abs. 2 BGB

1x Hilfreiche Antwort

#20
 Von 
BigiBigiBigi
Status:
Junior-Partner
(5398 Beiträge, 1813x hilfreich)

Zitat:
Aber nur weil mein Kumpel mit dem ich einkaufen war, da was geklaut hat und ich nicht daran beteiligt war?


Schon das Dulden kann eine Beteiligung sein. Wenn man natürlich erweislich nichts davon mitbekommen hat...

Auch da wieder beachten: Für die Begründung eines Hausverbots muß nur berechtigtes Interesse gegeben sein, es muß nicht - wie im Strafrecht - "jenseits begründeten Zweifels" bewiesen werden, daß der Begleiter Mittäter war.

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