Hallo!
Ich war heute unterwegs als mich meine Frau angerufen hat, dass der "Brandschutz" da war und unseren (im Privathaushalt befindlichen) Feuerlöscher geprüft hat. Meine Frau hat Ihn gewähren lassen und 25 Euro bezahlt.
Grund warum Sie ihn prüfen lies, war die Aussage des "Prüfer", dass es gesetzlich vorgeschrieben ist, einen zu haben und alle 2 Jahre prüfen zu lassen. (Wir haben 600l Heizöl und Holzofen, also keine Heizungsanlage bei der Feurlöscher vorgeschrieben sind!). Ausserdem sagte er, zahlt die Versicherung nicht, wenn man keinen hat. Beide Angaben sind nach Recherchen im Internet und einem Gespräch mit meinem Versicherungsvertreter falsch!
Meine Frage ist ob ich den Betrag zurückverlangen kann auf Grund dieser falschen Aussagen? Haustürgeschäft liegt zwar vor, dass Problem ist aber, dass der Betrag unter 40 Euro liegt und sofort bezahlt wurde... (§312BGB?)
Mir stinkt es weniger um die 25 Euro, als denn um die Dreistigkeit des "Betrügers". Ich bin nicht gewillt mich diesem freiwillig zu beugen!
Kann ich nun etwas dagegen tun?
Haustürgeschäft Feuerlöscherprüfung - kann ich den Betrag zurückverlangen?
Notfall oder generelle Fragen?
Notfall oder generelle Fragen?
Da braucht man weniger die Widerrufsmöglichkeiten beim Haustürgeschäft, sondern eher den §123 I BGB
für den vorliegenden Dienstleistungsvertrag:
"Wer zur Abgabe einer Willenserklärung durch arglistige Täuschung [...] bestimmt worden ist, kann die Erklärung anfechten.
"
Fraglich ist natürlich, ob man des selbsternannten "Prüfers" überhaupt habhaft werden kann.
Evtl. hilft da zunächst eine Strafanzeige weiter.
Ich kann Ihre Empörung gut verstehen, aber mal ehrlich, alleine ein verdorbener Abend (weil man drüber nachdenkt) wegen 25 Euro, ist es das wert?
Ich bin ja selber so ein Don Quichote,
aber die 40 Euro wurden ja genau aus dem Grund, dass der Betrag relativ gering ist, als Limit für Hautürgeschäfte festgelegt.
Auf Frag-einen-Anwalt.de antwortet Ihnen ein Rechtsanwalt innerhalb von 2 Stunden. Sie bestimmen den Preis.
Gut das jemand dieses Thema aufgegriffen hat. Als Fachmann sträuben sich hier einem die Haare.
Zum besseren Verständnis: was Sie als Privatmann mit Ihrem Feuerlöscher machen, bleibt in jedem Fall immer Ihnen überlassen. Sie tragen ja auch die daraus resultierenden Folgen.
Die 2 Jahresfrist gilt für den gewerblichen Bereich und ist auch in der BGR gesetzlich vorgechreiben.
Die Hersteller weisen jedoch darauf hin, mit einer freiwilligen 2 jahresprüfung sind Sie immer auf der sicheren Seite.
Geld zurück? Auf dem Instandhaltungnachweis müsste die Firmenanschrift sowie der "Prüfer" festgehalten worden stehen. Und dann: s.o (§123 I BGB
)
*Gut das jemand dieses Thema aufgegriffen hat.*
Aber bitte nicht nach drei Jahren!;)
Drückerdient an der Haustür
Pünktlich, im Zweijahreszyklus sind sie wieder unterwegs: unangemeldete, unerwünschte Prüfer von Feuerlöschern.
Der mit beschmutzem Orange Professionalität vorgebende Drücker nötigt Angestellte Feuerlöscher auszuhändigen. Nebenbei suggeriert er, dass die Anzahl der Feuerlöscher nicht ausreichend sei. En passant möchte er denn doch vom Chef eine Unterschrift für seine Bemühungen.
Mitbwerber, welche im Internet durch sachliche Informationen brillieren, werden durch diese Drückbrigaden geschädigt. Die Qualität der Prüfung erschöpft sich im Abheben des Löschers von der Halterung, der Beklebung mit Prüfetiketten und in ca. 2 Minuten ist der Prüfung abgehandelt.
Ich mache mir lieber die Mühe und bringe Löschgeräte zu einem Anbieter, der mit einer Stunde Geräterücklaufzeit, die Prüfung in seiner Einrichtung vornimmt und mir neben dem kleinen Kleber einen Prüfbericht erteilt. Dieser Anbieter ist preiswerter als der Drückerdienst.
Niemanden stört`'s und so läuft der Löscherzyklus zweijährig weiter.
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