Hausrecht/Wohnrecht- nach Sterbefall

4. August 2016 Thema abonnieren
 Von 
sysarda
Status:
Frischling
(31 Beiträge, 1x hilfreich)
Hausrecht/Wohnrecht- nach Sterbefall


Guten Morgen,

ich wende mich mit einer etwas ausgewöhnlichen Frage an die Foren-Gemeinde.
Vor kurzem ist meine Großmutter verstorben, als Nachlass hinterließ Sie Barvermögen, sowie ein baufälliges Haus. Dieses steht auf dem Grundstück meiner Eltern, die dort (zumindest meine Mutter) auch wohnen. Sprich die zwei Wohnhäuser sind durch einen Hof miteinander verbunden.
Nach dem mein Großvater vor 12 Jahren verstarb, überschrieb er meiner Mutter 1/3 des Hauses. Meine Großmutter wollte mir, als Enkelin, die restlichen 2/3 des Hauses vermachten. Nun verstarb Sie leider jedoch plötzlich und ein Testament war nicht aufzufinden. Meine Mutter sieht es zwar ein, dass ich das Haus bekommen soll (da Sie selber noch 2 weitere Häuser hat), jedoch gewährt sie mir nur 49% bezüglich Pflichteilergänzungsanspruch und Sie somit das Hoheitsrecht über das Haus hat. (laut ihrer Aussage wegen Hypothek oder Verschuldung)
Nun haben mein Partner und ich bereits ca. 6000€ in die Sanierung des Hauses gesteckt, da wir dort zukünftig wohnen wollen. Weitere 10000€ werden auch noch folgen. Wir verbringen das alles in Eigenleistung. Und nun kommen wir zum Knackpunkt:
Ich habe bisher noch nichts Schriftliches in der Hand, dass mir das Haus zu 49% gehören soll. Meine Eltern sehen es auch nicht ein, dies in nächst absehbarer Zeit zu erledigen. Es passieren immer öfters Diskussionen, was z.B. das Ausräumen des Hauses anbelangt und mit den Worten meiner Eltern endetet „Wenn ihr das nicht akzeptiert, dann ist hier Schicht im Schacht und ihr könnt alles vergessen und das war‘s dann damit!"
Meine Eltern möchten von dem hinterlassenen Barvermögen die Kosten (zwischen 5000-10000€) uns zurück erstatten. So lange wir jedoch nichts Schriftliches in der Hand haben, möchte ich die Kosten noch nicht erstattet haben, denn sonst könnten Sie uns einfach rausschmeißen und wir ständen mit nichts da.
Nun möchte ich einen vorläufigen Vertrag aufsetzen, der uns absichern und beinhalten soll:
1. In einer absehbaren Zeit, wird ein Termin bei einem Notar vereinbart und mir werden die versprochenen 49% des Hauses überschrieben
2. Es muss klar definiert sein, dass mein Partner und ich das Hausrecht und Wohnrecht in dem Haus haben und meine Eltern (Insbesondere meine Mutter) uns nicht in unserer Lebensweise, Gestaltung des Hauses, Privatsphäre reinreden oder stören dürfen.
3. Sollten wir bedingt durch die Arbeit umziehen oder sonstige unvorhersehbare Ereignisse eintreten, dürfen wir das Haus vermieten und die Mieteinnahmen, für uns beanspruchen. Meine Mutter erhält Entscheidungsfreiheit was die Wahl der Mieter anbelangt.
4. Da mein Partner und Ich (noch) nicht verheiratet sind, möchte ich ihn absichern, sollte bei mir der Sterbefall eintreten (man weiß ja nie). Er hat und will keinerlei Anspruch auf das Haus, jedoch soll er, im Falle meines Versterbens:
a) solange in dem Haus wohnen dürfen, wie er möchte
b) wenn er aus dem Haus auszieht, soll er solange die Mieteinkünfte bekommen, bis er seinen Anteil, den er als Geld- und Arbeitsleistung in das Haus investiert hat, wieder hat.
5. Sollten sich mein Partner und ich uns trennen / scheiden, bekommt er von mir seine Geld- und Arbeitsleistung ausgezahlt.
6. Im Falle einer Heirat und Geburt eines gemeinsamen Kindes, wird das Kind als Erbe eingesetzt. Sollte ich Versterben tritt Nummer 4 in Kraft.

Und nun meine eigentliche Frage: Kann ich einen rechtsgültigen Vertrag mit diesen Punkten aufsetzen? (Unterschrift von den 3 benannten Parteien)
Wie formuliere ich dies am besten, sodass er rechtsgültig ist?
Wie soll man diese „Art" von Vertrag benennen?

Vielen lieben Dank, es wäre toll wenn wir jemand helfen würde.

MfG

Notfall oder generelle Fragen?

Notfall oder generelle Fragen?

Ein erfahrener Anwalt gibt Ihnen eine vertrauliche kostenlose Einschätzung!
Ein erfahrener Anwalt gibt Ihnen eine vertrauliche kostenlose Einschätzung!
Kostenlose Einschätzung starten Kostenlose Einschätzung starten



1 Antwort
Sortierung:
#1
 Von 
wirdwerden
Status:
Unbeschreiblich
(38488 Beiträge, 14014x hilfreich)

Was haben wir? Ein Haus, dass zu 100 % jemand anderem gehört. Wie soll man denjenigen zwingen, irgend einen Anteil zu verschenken? Das wäre es nämlich, eine Schenkung. So wird das nie funktionieren. Abgesehen davon bedarf ein solcher Vertrag auch einer notariellen Form. Es kann niemand gezwungen werden, seinen Grund und Boden zu veräußern, einfach so. Und - dieser Vertragsentwurf ist doch wirklich dafür da, Streit hervorzurufen. Wirklich, denk doch mal bis zum Ende durch. Ein Kind - Erbe. Abgesehen, davon, dass das im Gesetz ohnehin vorgeshen ist, was ist, wenn das Kind ein Massenmörder wird? Was ist, wenn sich Dein Lover mit den Schwiegereltern nicht verträgt und zum Tyrann wird? Wenn er nach Deinem Tod wen auch immer ins Haus holt, und da für die Eltern untragbare Zustände herrschen?

Vielleicht sollte man nicht zu viel verquicken, sondern alles auf ein Minimum zurückführen. Es wird ein normaler Mietvertrag geschlossen, die Miete wird um den Anteil reduziert, der als Investion ins Haus von Euch geleistet wird. Oder, Ihr bekommt für die Jahre xy eben Mietfreiheit zugesichert. Oder, Ihr bekommt auf das Haus eine sachenrechtliche Absicherung (Hypothek, Grundschuld), oder, oder, oder. Und ob Du Deinen Lover heiratest, ob die Ehe hält, was auch immer, das ist doch nicht Angelegenheit Deiner Mutter.

Überdenk das Ganze noch mal, und zwar nicht ganz so emotional, wie Du es im Augenblick tust.

wirdwerden

1x Hilfreiche Antwort

Und jetzt?

Für jeden die richtige Beratung, immer gleich gut.
Schon 268.344 Beratungen
Anwalt online fragen
Ab 30
Rechtssichere Antwort in durchschnittlich 2 Stunden
108.460 Bewertungen
  • Keine Terminabsprache
  • Antwort vom Anwalt
  • Rückfragen möglich
  • Serviceorientierter Support
Anwalt vor Ort
Persönlichen Anwalt kontaktieren. In der Nähe oder bundesweit.
  • Kompetenz und serviceoriente Anwaltsuche
  • mit Empfehlung
  • Direkt beauftragen oder unverbindlich anfragen
Alle Preise inkl. MwSt. zzgl. 5€ Einstellgebühr pro Frage.