Hallo liebe Forum-User,
folgender Sachverhalt:
Ein Haus wurde zwangsversteigert, im haus befindet sich eine hochwertige, maßangefertigte Einbauküche, die vom ehemaligen Hauseigentümer gekauft wurde.
Gehört diese Küche nun demjenigen der das Haus ersteigert hat oder dem ehemaligen Hauseigentümer ?
Wäre auch dankbar, wenn jemand hierzu vielleicht sogar Gerichtsurteile kennt...
Danke schon mal für die 'Lesezeit' und die Antworten !
Gruß
Traxdata
Haus zwangsversteigert - wem gehört die Einbauküche ?
Notfall oder generelle Fragen?
Notfall oder generelle Fragen?
Guten Tag,
das kommt darauf an, ob die jeweilige Küche mit den Einrichtungsgegenständen mit versteigert wurde, oder ob diese ausgeklammert wurde, und noch im Eigentum des ehemaligen Hauseigentümers verbleibt. Richten Sie diese Anfrage an das jeweilige Amtsgericht.
Mit freundlichen Grüßen,
- Roenner -
Ergänzung:
Soweit die Einbauküche fest mit dem "Grund und Boden" verbunden ist, wäre sie ein wesentlicher Bestandteil des Grundstücks. (§ 94 BGB
)
Regel. dann der Fall, wenn die Küche besonders eingepasst oder eine Spezialanfertigung ist (Absicht der dauernden Einfügung).
Dann wäre der Ersteigerer automatisch auch Eingentümer der Einbauküche geworden.
Gruß
-----------------
"AND JUSTICE FOR MOST"
Auf Frag-einen-Anwalt.de antwortet Ihnen ein Rechtsanwalt innerhalb von 2 Stunden. Sie bestimmen den Preis.
--- editiert vom Admin
--- editiert vom Admin
Wir haben mal Ware für eine Küche geliefert, Schuldner ging in Insolvenz, wir wollten unseren Eigentumsvorbehalt geltend machen.
Der Insolvenzverwalter teilte uns mit, dass die Geräte ein teil der Küche geworden sind und somit unser Eigentumsrecht erloschen ist. Die §§ müsste ich am Montag mal nachsehen.
-----------------
"<img src=http://www.my-smileys.de/smileys2/binnichtsignatur.gif></img>"
--- editiert vom Admin
Hallo
Im TV war neulich auch solch Fall, Haus wurde Zwangsversteigert, neuer Eigentümer wollte Küche auch dazu.Altbesitzer des Hauses durfte am Ende gerichtlich die Küche mitnehmen.
Und jetzt?
- Keine Terminabsprache
- Antwort vom Anwalt
- Rückfragen möglich
- Serviceorientierter Support
- Kompetenz und serviceoriente Anwaltsuche
- mit Empfehlung
- Direkt beauftragen oder unverbindlich anfragen
Jetzt Anwalt dazuholen.
Für 60€ beurteilt einer unserer Partneranwälte diese Sache.
- Antwort vom Anwalt
- Innerhalb 24 Stunden
- Nicht zufrieden? Geld zurück!
- Top Bewertungen
-
9 Antworten
-
9 Antworten
-
4 Antworten
-
1 Antworten
-
6 Antworten