Haus ohne Wasserleitung - Wer zahlt?

5. September 2017 Thema abonnieren
 Von 
Schutzengel12345
Status:
Frischling
(7 Beiträge, 0x hilfreich)
Haus ohne Wasserleitung - Wer zahlt?

Folgende Situation: Ein etwa 100 Jahre altes Haus in der Gemeinde 37170 Uslar (Niedersachsen) ist ohne Wasseranschluss. Es war einmal über die Leitung des Nachbarn mit angeschlossen, was aber anscheinend irgendwann verboten wurde (?). Jeder sollte nur noch einen eigenen, direkten Anschluss an das öffentliche Netz haben dürfen. So hat man uns erzählt.

Der Besitzer des Hauses baute ein weiteres Haus in 10m Entfernung. Zwischen dem alten und dem neuen Haus liegt eine Einfahrt, die einem Nachbarn gehört - kein Wegerecht, sondern sie gehört ihm. Man baute eine Leitung vom öffentlichen Netz zum neuen Haus, und wollte dann vom neuen Haus zum alten Haus Leitungen unterhalb dieser Einfahrt des Nachbarn verlegen. Dies scheiterte jedoch am Nachbarn. Es gab einen Streit vor Gericht mit dem Beschluss, dass unter dessen Weg keine Leitungen verlegt werden dürfen. Dies hatte wohl auch damit zu tun, dass dadurch die Leitungen des Nachbarn gekreuzt würden (?). Dies alles ist nun schon viele Jahre her, beide Häuser standen seitdem leer. Das neue Haus ist außerdem in der Rohbauphase stecken geblieben, da der weitere Bau vom Bauamt untersagt wurde. Eine Wasserleitung dorthin ist zwar vorhanden, funktioniert aber nicht.

Wir wollen nun eine Leitung vom öffentlichen Netz direkt zum alten Haus legen lassen, um dieses wieder bewohnbar zu machen. Mehrere Installateure machten uns darauf aufmerksam, dass für die Kosten für den Hausanschluss evt. die Stadt aufkommen müsse, da diese verpflichtet sei, jedem Haus einen Wasseranschluss zur Verfügung zu stellen. Bei den Stadtwerken nannte man uns jedoch nur die Namen von Tiefbau-Unternehmen. Wir sollten uns selbst darüm kümmern, dass diese Leitung gebaut wird, und anscheinend auch selbst bezahlen.

Nun die Frage: Ist dies rechtens? Oder ist die Stadt verpflichtet, auf eigene Kosten die Wasserleitung zum Haus zu bauen? Wenn Sie schon für die Kosten nicht aufkommen muss, ist sie dann zumindest verpflichtet die Bauarbeiten zu organisieren? Der Kontakt zu diesen Tiefbau-Unternehmen gestaltet sich leider nicht so einfach für mich als Laie, und auch sorgt dies für Verwunderung, da anscheinend normalerweise die Stadt diese Aufträge vergibt und sich ja auch technisch mit dem Tiefbau-Unternehmen absprechen muss.

Über einen Einblick in die rechtlichen Regelungen für solche Fälle würde ich mich freuen. :)

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3 Antworten
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Schutzengel12345 hat einen Anwalt dazugeholt. Die Antwort finden Sie unten in diesem Thread.

Einschätzung von
Rechtsanwalt Jannis Geike
Northeim
dazugeholt von Schutzengel12345
#2

Sehr geehrter Ratsuchender,

gerne beantworte ich Ihre Anfrage wie folgt.

Die Stadt ist nicht verpflichtet auf eigene Kosten die Wasserleitung auf ihre eigenen Kosten zu dem Haus zu bauen. Vielmehr können diese Kosten Ihnen auferlegt werden. Die Kosten fallen unter die von Ihnen zu tragenden Baunebenkosten.

Die Beantragung der Wasser-Hausanschlüsse erfolgt in der Regel beim örtlichen Wasserverband. Hierzu können Sie sich auch an Ihre örtliche Verwaltung wenden, diese leitet Ihrer Antrag weiter.

Der örtliche Wasserverband berechnet die zu erwartenden Kosten für die Verlegung von Wasser- und Abwasseranschluss. Hierbei darf eine Pauschalgebühr erhoben werden, die sich in der Regel an der Länge der Versorgungsleitung orientiert. Diese richtet sich danach, wie weit das zu versorgende Haus von der jeweiligen Grundstücksgrenze entfernt ist.

Bei weiteren Fragen oder wenn Sie bei diesem Fall Hilfe brauchen sollten, stehe ich Ihnen selbstverständlich jederzeit telefonisch unter 0511 12356736 zur Verfügung, da unsere Kanzlei auch auf bundesweite Mandate ausgerichtet ist, ohne dass Ihnen dadurch Mehrkosten entstehen. Die von Ihnen entrichtete Beratungsgebühr würde im Falle einer Beauftragung angerechnet werden.

Mit freundlichen Grüßen

J. Geike
Rechtsanwalt

-- Editiert am 05.09.2017 15:14

6x Hilfreiche Antwort

#3
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(120082 Beiträge, 39829x hilfreich)

In der Regel ist die Gemeinde nur verpflichtet das Grundstück zu versorgen, also den Anschluss bis auf die Grenze zu legen.
Aber auch das bezahlt der Eigentümer über entsprechnede Beiträge.



Zitat (von Schutzengel12345):
Der Kontakt zu diesen Tiefbau-Unternehmen gestaltet sich leider nicht so einfach für mich als Laie,

Dann sollte man einen entsprechenden Fachmann wie z.B. einen Aechitekten heranziehen.



Signatur:

Meine persönliche Meinung/Interpretation!
Im übrigen verweise ich auf § 675 Abs. 2 BGB

3x Hilfreiche Antwort

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