Haftung für Kids ü 18 ?

7. Januar 2011 Thema abonnieren
 Von 
Daniel Düsentrieb
Status:
Beginner
(58 Beiträge, 17x hilfreich)
Haftung für Kids ü 18 ?

Hallo liebes Forum,

ich bitte um dringende Tips in folgendem Fall:

Ein Vater hat einen unehelichen Sohn und diesen seit der Trennung durch die Mutter nicht mehr sehen dürfen.

Im Alter von 16 Jahren hat der Junge Kontakt zum Vater gesucht und der Familie des Vaters schlimme Sachen über die Zustände bei seiner Mutter erzählt.
Die Aufnahme eine Berufsausbildung versucht angeblich die Mutter zu verhindern, da sie ihn zwingen will auch weiterhin die Schule zu besuchen, welche er nach Klasse 9 mit Hauptschulabschluss beendet hat.

Der Junge wird unterstützt, beginnt eine Berufsausbildung und zieht zu seinem Ausbilder, jedoch in eine eigene Wohnung.

Nach wenigen Monaten beklagt sich das Kind, das der Ausbilder ihn übelst behandelt und er es dort nicht weiter aushält.
Rücksprache mit der Mutter ergab, das sie keinen Platz mehr für ihren Sohn hat, obwohl sie die Wohnung nicht gewechselt hat.
Der Vater nimmt seinen Sohn auf und besorgt ihm auch eine neue Berufsausbildung in dem von ihm angestrebten Beruf.

Es dauert nicht lange und er zeigt sein wahres Gesicht:
Nun wird er angeblich von der Familie des Vaters schlecht behandelt....

Mit Unterstützung der Mutter zieht er beim Vater wieder aus und bezieht eine eigene Wohnung, welche er auch bald verliert, was selbstredend nicht sein Verschulden war.
Die Wohnung war restlos verwüstet und musste komplett sarniert werden.

Er bezieht eine neue Wohnung - ebenfalls mit Hilfe seiner Mutter.
Den Kontakt zum Vater lehnt er ab, weil er ja so böse ist und gewisse Verhaltensweisen von ihm erwartet und nicht soviel Verständnis hat wie Mama.

Nun hat er auch diese Ausbildung abgebrochen oder vielmehr er geht nicht mehr zur Arbeit und auch nicht zur Schule, hat jedoch nicht gekündigt. Somit hat er sich auch nicht arbeitslos gemeldet.
Da der Ausbilder ihn aber nicht mehr bezahlt, werden wohl auch keine Beiträge an die Krankenkasse gezahlt, was dazu führt, das er wohl auch nicht mehr Krankenversichert ist.

Dafür hat er aber einen Handyvertrag, mit ca 1000 Euro Schulden ( Sollen die mal kommen, ich hab ja eh nix )
Mietschulden, die er ohne Einkommen nicht begleichen kann und die Stromzahlungen werden wohl auch unter gehen....

Kindergeld und BAB werden für Lebensmittel und Zigaretten etc. verbraucht.
Der Vater hat die Mutter darauf hingewiesen, das diese Gelder dem Kind nicht mehr zustehen und zurückverlangt werden, wenn nicht gar mit einer Anzeige zu rechnen ist.
Kommentar der Mutter: Von irgendetwas muss er doch leben, oder soll er klauen gehen?

Dem Vater wurde nun zugetragen, das die Gläubiger an den Vater herantreten könnten und die Schulden seines Sprösslings bei dem Vater eintreiben können, da der Junge noch nicht 21 Jahre ist und die Mutter keine ausreichenden Einkünfte hat, aber das Kindergeld für den Sohn beantragt hat ( Sie hat die gleiche Einstellung zur Rückzahlung von Schulden).

Und nun meine Frage:

Kann der Vater haftbar gemacht werden, für Schulden, welche der Sohn nach Eintritt der Volljährigkeit macht?

Kann die Kindergeldkasse bzw BAB-Stelle den Vater in Regress nehmen, weil sonst keiner Leistungsfähig ist?

Wenn dem so ist, wie kann der Vater sich da schützen, zumal er keinerlei Handlungsmöglichkleiten hat, den Jungen von weiteren Schulden abzuhalten?

Es ist nicht so, das der Vater nicht gewillt ist, dem Jungen zu helfen, aber der Vater weiss nicht mehr wie.

Ich danke schon mal für hilfreiche Tips aus dem Forum

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12 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
quiddje
Status:
Master
(4244 Beiträge, 2421x hilfreich)

quote:
Dem Vater wurde nun zugetragen, das die Gläubiger an den Vater herantreten könnten und die Schulden seines Sprösslings bei dem Vater eintreiben können, da der Junge noch nicht 21 Jahre ist und die Mutter keine ausreichenden Einkünfte hat, aber das Kindergeld für den Sohn beantragt hat.

Die Gläubiger können es natürlich versuchen, und je mnachdem, in welchen Kreisen das Söhnchen so verkehrt, kann das auch sehr unangenehm werden. Aber rechtlich ist der Vater gegenüber Dritten nur für das haftbar, wozu er sich auch verpflichtet hat. Wenn er kein Kindergeld beantragt hat, muss er es auch nicht zurückzahlen (es sei denn, er hat es versehentlich bekommen).
Darüber hinaus wäre der Vater dem Sohn zu Unterhalt verpflichtet, wenn dieser denn eine Ausbildung (zügig!) machen würde. Der Unterhaltsanspruch wäre allerdings auch dann nicht hoch genug, um Schulden abzubezahlen.

quote:

Kommentar der Mutter: Von irgendetwas muss er doch leben, oder soll er klauen gehen?
Heißer Tipp fürs treusorgende Mütterlein: Es soll da Leute geben, die haben was, was sich "Arbeitsplatz" nennt. Unglaublich, aber wahr: Die bekommen da tatsächlich Geld! Das, was die dann tun, nennt sich "arbeiten gehen", hat mit "klauen gehen" allerdings nichts zu tun!

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#2
 Von 
Daniel Düsentrieb
Status:
Beginner
(58 Beiträge, 17x hilfreich)

Danke für die schnelle Antwort!

Den Tip hab ich der Mutter auch gegeben, aber sie ist felsenfest davon überzeugt, das sich alle gegen Sohnemann verschworen haben.

Ausserdem möchte Sohnemann maximal einen Minijob machen, damit ihm noch genug Freizeit bleibt....
Mama meint auch, das ich für seinen Unterhalt zahlen müsste, solange er nicht 25 ist, egal, anderes Thema.

Ausbildung macht er nicht, oder nicht wirklich, weil er ja nicht mehr hin geht!
Aber selbst wenn er hin ginge würde das nichts bringen, weil die Berufsschule nicht mehr gewillt ist, ihn zu unterrichten und auch keine Chance sieht, das er je eine Prüfung bestehen wird!
Und zügig sieht wohl auch anders aus, wenn man bedenkt, das er schon die zweite Ausbildung zu Fall gebracht hat.

Mir kam es auch seltsam vor, das ich für seine Schulden aufkommen soll, obwohl ich neue Schulden nicht verhindern kann, weill er ja ansich voll Geschäftsfähig ist. Aber man weiß ja nie, was sich so mancher denk, um an ausstehende Gelder zu kommen, inbesondere wenn es sich auch noch um Staatsgelder handelt.

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0x Hilfreiche Antwort

#3
 Von 
quiddje
Status:
Master
(4244 Beiträge, 2421x hilfreich)

Sag mal, kann das sein, dass der genannte hoffnungsvolle Spross hier als Dark Blue unterwegs ist?

0x Hilfreiche Antwort

#4
 Von 
Daniel Düsentrieb
Status:
Beginner
(58 Beiträge, 17x hilfreich)

Die Storrys passen, aber ich kann es nicht mit Gewissheit sagen.
Wie gesagt: Der Spross wünscht keinen Kontakt zum Vater, nur sein Geld, weil er meint, das es ihm zusteht...

Ich habe gewisse Treads verfolgt und auch darüber nachgedacht nur ist eine Vermutung noch kein Wissen!
Anders herum macht es mir Angst zu glauben, das es mehr Jugendliche dieser Art gibt.
Und sollte es so sein, muss ich noch aufpassen, was ich schreibe, da man auf die tollsten Ideen kommen. Und das trifft auf Mama UND Kind zu

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0x Hilfreiche Antwort

#5
 Von 
azrael
Status:
Master
(4936 Beiträge, 783x hilfreich)

quote:
Da fällt mir ein...
Sag mal, kann das sein, dass der genannte hoffnungsvolle Spross hier als Dark Blue unterwegs ist?

Der Gedanke kam mir ebenfalls nach den ersten Zeilen. Dark Blue - mein Freund... :augenroll:

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"gruß azrael"

0x Hilfreiche Antwort

#6
 Von 
altona01
Status:
Weiser
(17802 Beiträge, 8070x hilfreich)

Die Kindergeldkasse wird mutmaßlich das Kindergeld von der Mutter zurückfordern, da diese es beantragt hat.


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0x Hilfreiche Antwort

#7
 Von 
Daniel Düsentrieb
Status:
Beginner
(58 Beiträge, 17x hilfreich)

@ hamburgerin 01

Das denke ich auch, nur wissen ist etwas anderes.

Und weil auch die Mutter meint, das die sich ruhig melden sollen, sie habe ja doch nichts, was man ihr nehmen könnte, war meine Sorge schon da, das die Kindergeldkasse sich bei mir meldet. Und je nachdem, wie lange das läuft, kommt da schon einiges zusammen.
Es sind nunmal Staatsgelder, die gefordert werden und der Staat sucht bekanntlich immer Wege, um Geld zu bekommen.

Auch das BAB habe ich zwar nicht beantragt, aber mit meinen Einkommensnachweisen die Beantragung unterstützt. Da bin ich mir auch nicht sicher, ob diese Stelle die Gelder dann von mir erstattet haben möchte.

Wenn ich ehrlich bin, habe ich durchaus schon den Gedanken gehabt die Veränderungen zu melden....

Ich weiss einfach nicht, wie ich jetzt am besten handeln soll. Ich möchte niemanden schaden, aber auch nicht selbst den Schaden haben.

Ich weiss auch nicht, wie man einem Heranwachsenden helfen kann, der keinerlei Fehler bei sich sieht, und nur alle anderen alles falsch machen?
Zudem diese Denkweise durch Mama extremst gestützt wird.

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0x Hilfreiche Antwort

#8
 Von 
wirdwerden
Status:
Unbeschreiblich
(38434 Beiträge, 14000x hilfreich)

Bei BAB ist das ähnlich wie bei BAFÖG. Also, Antragsteller ist der Sohn. Folglich werden die sich auch an ihn wenden. Ob ein möglicher Anspruch gegen den Sohn auf den Vater übergeht, vermag ich hier nicht zu überprüfen. Ich tendiere (Ihr merkt, ganz vorsichtig formuliert) dazu, nein zu sagen. Aus folgenden Überlegungen heraus: es gibt zwar kraft Gesetz übergeleitete Ansprüche (also, jemand geht in Vorlage, etwa die ARGE und holt sich das Geld dann wieder), dies betrifft aber immer laufende Zahlungen. Und ein Anspruch auf laufende Zahlungen hat Sohnemann nun mal nicht nach dem Familienrecht. Also, wenn das Kindergeld nicht auf Deinen Namen läuft, einerlei wer es ausgezahlt bekommt, dann solltest Du eigentlich aus allem raus sein.

wirdwerden

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0x Hilfreiche Antwort

#9
 Von 
Daniel Düsentrieb
Status:
Beginner
(58 Beiträge, 17x hilfreich)

Danke wird werden,

also beibt bei der BAB eine gewisse Unsicherheit.

Beim Kindergeld wurde ich durch die Kindergeldkasse zwar aufgefordert, dies zu beantragen, da ich der "zahlende Elternteil" war, habe dies aber mit der Begründung, das ich nicht gewillt bin, bei Bezug ohne Berechtigung in Regress genommen zu werden, dankend abgelehnt.

Dies insbesondere, da die Kindergeldkasse das Kindergeld direkt an den Jungen auszahlt.

Auf dieses Schreiben kam keinerlei Information seitens der Kindergeldkasse.
Lediglich die Mutter erklärte, das sie dann das Kindergeld beantragt habe. Einen tatsächlichen Nachweis habe ich jedoch nicht, leider.
Ich denke jedoch das die Kindergeldkasse mich darüber informiert hätte, wenn ich als bezugsberechtigt eingesetzt worden wäre.

Und wo ich diese Worte schreibe fällt mir auf, wie wenig ich doch weiss, vielleicht sollte ich dort mal anfragen?

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0x Hilfreiche Antwort

#10
 Von 
wirdwerden
Status:
Unbeschreiblich
(38434 Beiträge, 14000x hilfreich)

Bei Kindergeldkasse und AfA einfach mal beraten lassen. Und zwar ganz schnell. Ich bin mir mit BAB so zu 90 % sicher, dass Du nicht in Anspruch genommen wirst, aber trotzdem. Ruf da an, lass Dir helfen. Merke, mit wem Du gesprochen hast.

wirdwerden

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0x Hilfreiche Antwort

#11
 Von 
quiddje
Status:
Master
(4244 Beiträge, 2421x hilfreich)

quote:

Anders herum macht es mir Angst zu glauben, das es mehr Jugendliche dieser Art gibt.
Ja, mir auch. Und das allein in Köln- wie mag es bei mir in der Gegend erst aussehen....

Zum BAB: wenn du dir sicher bist, dass du nur Unterlagen eingereicht, aber absolut nichts unterschrieben hast, sehe ich keine Rechtsgrundlage. Aber eine freundliche Nachfrage am Montag solltest du ruhig investieren.
Ich bin mir auch nicht sicher, ob du deinem Sohn damit schadest, wenn er die Realität anerkennt.
Eher schadest du der Allgemeinheit, wenn der Sohn den von der Mutter angedachten alternativen Tätgkeitszweig einschlägt. Aber im Moment scheint ja auch eine Schädigung der Allgemeinheit vorzuliegen...

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0x Hilfreiche Antwort

#12
 Von 
wirdwerden
Status:
Unbeschreiblich
(38434 Beiträge, 14000x hilfreich)

@ quiddje: im Prinzip sind wir uns ja einig. Aber teilweise gibt es Überleitungsklauseln bei Sozialleistungen. Deshalb meine Unsicherheit, und deshalb ja auch mein Rat, anzurufen.

wirdwerden

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