Gültiges Ticket und festgenommen

6. April 2018 Thema abonnieren
 Von 
Silentguy28
Status:
Frischling
(3 Beiträge, 1x hilfreich)
Gültiges Ticket und festgenommen

Sehr geehrte Damen und Herren,

Ich habe ein Semesterticket und wollte in meiner Heimat mit dem Bus fahren. Ich durfte vom Busfahrer jedoch nicht mitgenommen bzw. er meinte es ist nicht gültig..
Ich habe die zentrale einige Wochen vorher gefragt und mir wurde bestätig, dass es gültig ist. Ist ja ein Semesterticket für Bus und Zug.
Ich wusste ich bin im Recht und er kannte sich nicht aus. Die Polizei wurde Gerufen und ich habe einen Platzverweis bekommen. Ich habe gesagt mein Ticket ist gültig und wurde dann aus dem Bus gezerrt. Später hat sich rausgestellt das der Busfahrer mein Ticket nicht kannte.

Ich habe eine richtige Wut, weil das jetzt zum vierten Mal hier passiert...
War der Platzverweis gerechtfertigt? Und bin ich in schuld?

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13 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
guest-12309.11.2018 09:43:45
Status:
Lehrling
(1613 Beiträge, 610x hilfreich)

Das sind 2 unterschiedliche Bereiche.

Zum einen die Unfähigkeit des Busfahrers. Darüber kann man sich sachlich beim Beschwerdemanagement des Verkehrsunternehmens auslassen.

Zum anderen wurde die Polizei gerufen, da man offenbar nicht bereit war, den Bus zu verlassen oder Geld u bezahlen (und sich ggf. erstatten zu lassen). Das ist in Ordnung, da trotz Unfähigkeit des Fahrers, dieser einen nicht mitnehmen muss.

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#2
 Von 
Silentguy28
Status:
Frischling
(3 Beiträge, 1x hilfreich)

Aber was ist mit der Beförderungspflicht?vgl. § 61 II PBefG.

(VOI)
Ich werde defintiv vor Gericht gehen

0x Hilfreiche Antwort


#4
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(120222 Beiträge, 39852x hilfreich)

Zitat (von Silentguy28):
War der Platzverweis gerechtfertigt?

Naja, zwischen dem
Zitat (von Silentguy28):
Die Polizei wurde Gerufen

und dem
Zitat (von Silentguy28):
ich habe einen Platzverweis bekommen.

fehlt ja einiges relevante.

Wenn man das kennt und auch weis was in der Akte der Polizei dazu steht, kann man einschätzen wie erfolgreich ein vorgehen wäre.



Zitat (von Silentguy28):
Später hat sich rausgestellt das der Busfahrer mein Ticket nicht kannte.

Hat man sich jedes mal beim Beförderungsunternehmen entsprechen gerichtsfest nachweisbar beschert?
Ansonsten wäre das der erste Schritt.



Signatur:

Meine persönliche Meinung/Interpretation!
Im übrigen verweise ich auf § 675 Abs. 2 BGB

0x Hilfreiche Antwort

#5
 Von 
guest-12328.11.2022 15:56:08
Status:
Schüler
(381 Beiträge, 163x hilfreich)

Also wir haben hier zwei Sachverhalte:
1. Den Sachverhalt "Bus"

Ja wenn der Pax einen gültigen Fahrschein besitzt und es keine Gründe gibt die die Beförderung ausschließen hätte der Bus dich befördern müssen.
Problem der Busfahrer war nicht/schlecht geschult und hat die Beförderung verweigert weil er glaubte es liegt kein gültiges Ticket vor.

Dies könnte dazu geführt haben dass der Busfahrer tatsächlich eine Ordnungswidrigkeit nach §61 Abs.1 Nur 3c in Verbindung mit §22 PBefG begangen hat. Tatsache ist aber auch dass eine Anzeige deswegen und die Verurteilung des Busfahrers zu einem Bußgeld keinen eigenen Nutzen hat.

Viel mehr wäre es richtig gewesen entweder
a) den gewünschten Fahrpreis zu bezahlen und später den Betrag notfalls gerichtlich zurück zu fordern
b) eine Ersatzbeförderung zu wählen und die entstandenen Kosten als Schadensersatz gegenüber dem Verkehrsunternehmen geltend zu machen

Grundsäzlich ist b) immer noch möglich wenn ein entsprechender Schaden nachgewiesen werden kann der nur durch die Ablehnung der Beförderung entstanden ist.

dann haben wir noch den Sachverhalt "Polizei"

Hier sind die Beamten zu einem Einsatz gerufen worden weil offenbar ein Fahrgast den Fahrpreis nicht bezahlen aber auch den Bus nicht verlassen wollte, ob dieser Sachverhalt auch im zivilrechtlichen Sinn vorgelegen hat konnten die Beamten gar nicht prüfen.
Da der Fahrgast weder bezahlen noch aussteigen wollte der Linienverkehr war somit unmöglich geworden und die Beamten mussten eine Lösung finden.
Die Lösung bestand darin dem Fahrgast als Störer einen Platzverweis zu erteilen dieses Mittel war durchaus dazu geeignet um die vorhandene Problemematik zu lösen und war im Verhälts ein mildes Mittel um dieses Ziel zu erreichen.

Grundsätzlich sind Maßnahmen der Polizei sofort vollzugsfähig und unterliegen erst später der gerichtlichen Kontrolle auf Zulässigkeit, hier wäre es als richitg gewesen den Anweisungen der Beamten zu folgen gegebenfalls vorher noch Tatsachen beweiskräftig fest zu stellen und den Bus zu verlassen.

Allerdings wurde dem Platzverweis der Beamten keine Folge geleistet was wiederrum zum unmittelbaren Zwang berechtigt hat um den ausgesprochenen Platzverweis durch zu setzen, hier muss eben geprüft werden ob ein "aus dem Bus zerren" ein geeignetes und Verhältnismäßges Mittel darstellt.

Eine Bewertung dürfte da keine Beeinträchtigungen wie Verletzungen oder Sachschäden erwähnt wurden als ja zu beantworten sein.


Im Ergebnis gibt es keinen wirklichen Ansazpunkt um vor Gericht zu gehen denn:
- eine Ordnungswidrigkeitenanzeige hat zwar gegebenenfalls ein Bußgeld für den Busfahrer/Verkehrsunternehmen zur Folge man hat dadurch keinen eigenen Vorteil
- Ein Vorgehen gegen die Handlungen der Polizeibeamten erscheint auch aussichtslos da diese sich nach der Schilderung korrekt verhalten haben
- Allenfalls könnte ein Zivilrechtlicher Anspruch gegen das Verkehrsunternehmen bestehen wenn ein bezifferbarer Schaden entstanden ist.

1x Hilfreiche Antwort

#6
 Von 
Silentguy28
Status:
Frischling
(3 Beiträge, 1x hilfreich)

Ja ihr habt recht.
Trotzdem habe ich mehrmals alle Beteiligten gebittet, dass ich doch das erklären kann oder eben bei der Zentrale Anrufe, weil die meinten ich soll mich beim nächsten mal melden.. keiner wollte mit mir reden. Die Polizei hat nicht mal gefragt was los ist und es kam nur „raus oder wir nehmen sie fest" und direkt wurde ich angepackt.

Der Busfahrer hat mich nie ausreden lassen beleidigt und meinte ich soll abhauen.
Aber ja ich möchte keinen Menschen arbeitslos machen

1x Hilfreiche Antwort

#7
 Von 
guest-12328.11.2022 15:56:08
Status:
Schüler
(381 Beiträge, 163x hilfreich)

Nun die Sache dem Verkehrsunternehmen melden wie es sich zugetragen hat.

Wegen einer Entgleisung wird kein Busfahrer entlassen.

Das beste wird eben sein sich eine Bescheinigung des Verkehrsunternehmen zu beschaffen (ich hatte damals vor dem Handyticket immer das Problem mit der DB und der Fahrkarte Anfangsstrecke und dem Bordpreis)

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#8
 Von 
smartiie86
Status:
Beginner
(55 Beiträge, 14x hilfreich)

leider gibt es auch in Berlin einige Fahrkartenkontrolleure, die sich scheinbar mit manchen Fahrkarten nicht auskennen und man erstmal mit ihnen über die Gültigkeit seines Tickets diskutieren muss. Sehr traurig, aber ich hatte bis jetzt immer Glück. Kann mir aber gut vorstellen, dass manche Busfahrer sich gerne mal querstellen, wenn sie etwas nicht kennen.

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#9
 Von 
Cotton
Status:
Beginner
(97 Beiträge, 39x hilfreich)

Zitat (von cabel):
Naja, wenn du "aus dem Bus gezerrt" wurdest dann erscheint es mir, dass du hier evtl. aggressives Verhalten aufgewiesen hast.

Du kannst natürlich gerne vor Gericht gehen, aber was erhoffst du dir daraus? Mal abgesehen davon evtl. den Busfahrer arbeitslos zu machen.


Meinst du der vermisst den Job, wenn der nichtmal ein Semesterticket erkennt?

Ernstgemeinte Frage.

Signatur:

Schwarzer Humor ist wie Essen. Hat nicht jeder.

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#11
 Von 
-Laie-
Status:
Weiser
(16992 Beiträge, 5896x hilfreich)

Zitat (von Silentguy28):
Aber ja ich möchte keinen Menschen arbeitslos machen
Niemand wird hier arbeitslos! Er bekommt eine kleine Strafe weil er eine Ordnungswidrigkeit begangen hat, mehr nicht! Ich würde das jedenfalls nicht auf mir sitzen lassen.

Signatur:

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