In wie weit gilt bei einer Grundstückseigentümergemeinschaft das WEG? Können Miteigentümer mehrheitlich ohne Versammlung aller Eigentümer Beschlüsse betr. Verwaltung treffen?
Grundstücks- eigentümer- gemeinschaft
5. Juni 2002
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Frage vom 5. Juni 2002 | 00:42
Von
Status: Frischling (1 Beiträge, 0x hilfreich)
Grundstücks- eigentümer- gemeinschaft
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#1
Antwort vom 11. Juni 2002 | 00:33
Von
Status: Frischling (4 Beiträge, 3x hilfreich)
Bin selbst in einer Eigentümergemeinschaft ( Wohnung- ) :
Im WEG gilt eigentlich grundsätzlich die Mehrheit, außer Du kannst nachweisen, daß der von der Mehrheit bestellte Verwalter zu teuer bzw. es gute und günstigere gibt. Oft geht es nämlich nach den Besitzanteilen.
Z.B. Wir sind eine Gemeinschaft von 7 Wohnungseigentümern. Bei der letzten Eigentümerversammlung waren nur 4 anwesend, 1ner war entschuldigt, die anderen beiden sind nicht erschienen. Wir mußten uns entscheiden in einer Angelegenheit , die alle etwas anging. Da die Mehrheit sich dafür ausgesprochen hat, mußten die anderen das akzeptieren, zum Schutze des gemeinsamen Eigentums.
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