Gewinnspiel - Habe ich einen Gesetzlichen Anspruch auf den Gewinn ?

19. August 2006 Thema abonnieren
 Von 
platho
Status:
Frischling
(8 Beiträge, 0x hilfreich)
Gewinnspiel - Habe ich einen Gesetzlichen Anspruch auf den Gewinn ?

Hallo ,

Heute wurde mir ein Schriftstück zugesand , wo drinsteht das ich den 3.ten Preis (2000 €) Gewonnen habe.
Ich habe aber an dem Gewinnspiel nicht teilgenommen . Aus dem Schreiben geht hervor , das die Adresse von einem "Bekannten" ausgefüllt und in die Lostrommel geworfen wurde . Und da bin ich angeblich gezogen worden .
Es finden sich so Texte wie z.B. : Der Gewinner erhält ohne wenn und aber 2000 € . Hinter der Aufstellung der Preise steht in Klammern pers.Überg.
Der Veranstalter lädt mich zur Gewinnübergabe auf einen Ausflug ein . Dazu kann ich noch 3 weitere Personen kostenlos mitnehmen.
Als Absender ist eine Postfachadresse in Deutschland angegeben , wohin ich die Anmeldung zur Gewinnübergabe hinsenden soll .

Nun meine Fragen :
Habe ich einen Gesetzlichen anspruch auf den Gewinn ?

Wenn ja, muss ich zu dieser Veranstaltung erscheinen ?

Stehen mir auch die kostenlosen "zusätzlich organisierten Sponsorengeschenke" zu ?

Welchen Betrag habe ich nun gewonnen , da in dem Schreiben 2000 € bar steht , in der Gewinnerliste aber von 5x2000 € als dritter Preis die Rede ist .

Kann der Veranstalter darauf bestehen, den angebl. Gewinn in Bar auszuzahlen ?


Ich bedanke mich im Voraus für die Antworten .


-- Editiert von platho am 19.08.2006 01:02:13

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7 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
zuspät
Status:
Praktikant
(537 Beiträge, 179x hilfreich)

Ich würde mal sagen, wenn in dem Schreiben steht, daß Du den 3.Preis gewonnen hast, wirst du auch einen Anspruch darauf haben.

Bei mir haben solche Schreiben auch immer was gewonnen: Eine kostenlose Reise in den Mülleimer - oneway versteht sich. ;)

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"Meine Beiträge spiegeln nur meine persönliche Meinung wider. "

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#2
 Von 
azrael
Status:
Master
(4936 Beiträge, 783x hilfreich)

Kurz und knapp - bliebtes Lockmittel für Kaffefahrten... ja genau die, wo man eine Rheumadecke ausgeschwatzt kriegt. ;)

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"gruß azrael"

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#3
 Von 
Ilmia
Status:
Praktikant
(514 Beiträge, 59x hilfreich)

Hallo@Platho

Ich kann mich meinen Vorschreibern nur anschliessen ...

* die Firma will tatsächlich nur dein Bestes ... dein Geld bei dieser Kaffeefahrt ( und um die geht`s hier ).
Also ... ab in den Mülleimer mit dem Kram ... und Ruhe ist`s . :)

Freundlichen Gruß

Ilmia

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"Ilmia
Edel sei der Mensch , hilfreich und gut"

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#4
 Von 
Eirene113
Status:
Master
(4098 Beiträge, 627x hilfreich)

Diese Gewinnmitteilung habe ich auch bekommen.
3 Personen kann ich mitnehmen. Wenn du deine 2000 € haben willst, wird dir vorgerechnet, was die Reise für 4 Pers. + Essen gekostet hat (2000 €) und somit ist der Preis abgegolten oder der Preis versteht sich so: 2000 € werden unter allen Beteiligten verlost.

Ab in den Mülleimer damit.

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#5
 Von 
erklaerung_ueber
Status:
Schüler
(430 Beiträge, 52x hilfreich)

wenn ich was gewinne, fordere ich den gewinn auf gut glück raus.
aber da die gewinne ziemlich hoch waren, und demzufolge bei einer klage das kostenrisiko auch relativ hoch, habe ich das sein gelassen.

gestern habe ich jedoch eine sms erhalten. ein handy fürn euro.
cool.

ist gekauft.
an den absender einen verrechnungsscheck von ein euro senden.
mal schauen. ;-)

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#6
 Von 
Eirene113
Status:
Master
(4098 Beiträge, 627x hilfreich)

du bist aber leichtsinnig.
Jetzt hast du bestimmt nicht nur das Handy für 1 € sondern auch noch einen langfristigen Vertrag mit hohen Telefongebühren.

Melde dich mal, wenn du das Handy hast.

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#7
 Von 
erklaerung_ueber
Status:
Schüler
(430 Beiträge, 52x hilfreich)

ich weiß schon, was ich mache und was nicht.

in der sms steht, handy kostet 1 euro.
da steht nichts von einem vertrag.

mal testen.
ich habe viel zeit, von daher nichts los ;-)

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