Gewinnbenachrichtigung erlaubt auch wenn Lüge ?

24. Juni 2002 Thema abonnieren
 Von 
guest-12305.06.2012 23:43:09
Status:
Beginner
(50 Beiträge, 2x hilfreich)
Gewinnbenachrichtigung erlaubt auch wenn Lüge ?

Halli Hallo !

eine Frage : ist es rechtens , dass ich von einer Firma ( Edelweiß-Versand ) über einen Gewinn informiert werde , Sie haben ... gewonnen , mit Kopie einer notariellen Bestätigung , und muß nur ankreuzen wie ich das Geld bekommen möchte, und nichts bekomme ? Ich weiß dass es nur Schwindel ist, dürfen diese Firmen das nur machen, diese Versprechungen über Gewinne die nie eingehalten werden , mit irgendwelchen Gewinnspielregeln etc. ?

Gruß an alle

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1 Antwort
Sortierung:
#1
 Von 
Scharnhorst
Status:
Praktikant
(827 Beiträge, 127x hilfreich)

Ich empfehle die Lektüre des Artikels:
http://www.123recht.net/article.asp?a=2115&f=ratgeber_wettbewerbsrecht_gewinnspielversprechen&p=1

Danach wird es wohl darauf ankommen, ob der Verwender seinen Sitz in Deutschland hat oder nicht. Es sei denn, zumindest der Nutzniesser ist eine deutsche Firma, die die gesetzlichen Vorschriften über ausländische Tochtergesellschaften umgehen möchte. Verfahren im Ausland sind derzeit wenig sinnvoll.

Mit freundlichen Grüßen

Scharnhorst
Rechtsanwalt

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