Getränkeregelung auf Festivals

17. Juni 2018 Thema abonnieren
 Von 
Magic Merlin
Status:
Frischling
(4 Beiträge, 0x hilfreich)
Getränkeregelung auf Festivals

Hallo,
letztes Wochenende war ich auf einem Tagesfestival. Ich kam Nachmittags an und blieb bis 1 Uhr nachts. Am Eingang wurden uns alle Getränke (Wasser) und Lebensmittel (Kräcker) abgenommen. Das ganze ist ja nichts neues aber was mich unglaublich gestört hat, waren die unverhältnismäßig hohen Preise. Für einen Becher (0,2l) wurden 3 Euro verlangt. Es gab auf dem ganzen Festival keinen anderen Trinkwasserzugang und den Wirten dort wurde verboten Leitungswasser auszuschenken. Da ich den ganzen Tag getanzt habe und es auch sehr warm war ging mir das ziemlich an die Substanz und für die Preise wollte ich mir nicht ständig überteuertes Wasser kaufen. Ich finde dass hier die Grundrechte stark eingeschränkt wurden finde sogar dass man es fast von vorsätzlicher Körperverletzung sprechen kann. Kann man gegen die Veranstalter vorgehen?

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7 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(120090 Beiträge, 39830x hilfreich)

Die Regelung wurde zuvor bekannt gegeben?



Zitat (von Magic Merlin):
Ich finde dass hier die Grundrechte stark eingeschränkt wurden

Welche denn?


Signatur:

Meine persönliche Meinung/Interpretation!
Im übrigen verweise ich auf § 675 Abs. 2 BGB

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#2
 Von 
Magic Merlin
Status:
Frischling
(4 Beiträge, 0x hilfreich)

Z.B. das Recht auf körperliche Unversehrtheit ?

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#3
 Von 
hiphappy
Status:
Junior-Partner
(5546 Beiträge, 2499x hilfreich)

Zitat (von Magic Merlin):
Da ich den ganzen Tag getanzt habe und es auch sehr warm war ging mir das ziemlich an die Substanz


Hat der Veranstalter dich zum Tanzen gezwungen?

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#4
 Von 
Magic Merlin
Status:
Frischling
(4 Beiträge, 0x hilfreich)

Und soweit ich das recherchierte konnte wurde nichts zu der Regelung vorher bekannt gegeben.

0x Hilfreiche Antwort

#5
 Von 
Magic Merlin
Status:
Frischling
(4 Beiträge, 0x hilfreich)

Zitat (von hiphappy):
Zitat (von Magic Merlin):
Da ich den ganzen Tag getanzt habe und es auch sehr warm war ging mir das ziemlich an die Substanz


Hat der Veranstalter dich zum Tanzen gezwungen?


Nein aber auch ohne tanzen dehydriert man bei heißem Wetter nach mehrern Stunden

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#6
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(120090 Beiträge, 39830x hilfreich)

Zitat (von Magic Merlin):
das Recht auf körperliche Unversehrtheit ?

Das hat man ja nun selbst aufgegeben, im dem man sich bewusst und freiwillig dieser Situation ausgesetzt hat.



Möglicherweise käme man noch über "Wucher" weiter, da wäre aber die Frage wie hoch die Beschaffungskosten wären und wie die Preise auf vergleichbaren Festivals wären.


Signatur:

Meine persönliche Meinung/Interpretation!
Im übrigen verweise ich auf § 675 Abs. 2 BGB

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#7
 Von 
guest-12303.07.2019 16:29:14
Status:
Lehrling
(1396 Beiträge, 429x hilfreich)

Es gibt kein Grundrecht auf kostenloses oder kostengünstiges Trinkwasser auf einer Privatverabstaltung.

Von Wucher würde ich persönlich noch nicht sprechen. Bis 2€ für 0,2l Getränke sind zumindest in NRW vollkommen normale Preise. In keinem Festzelt, in keiner Kneipe zahlt man hier deutlich weniger. Und da habe ich das Wasser noch auf keinen Acker geschleppt, noch keine Infrastruktur verlegt, noch keine...

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