Hallo,
letztes Wochenende war ich auf einem Tagesfestival. Ich kam Nachmittags an und blieb bis 1 Uhr nachts. Am Eingang wurden uns alle Getränke (Wasser) und Lebensmittel (Kräcker) abgenommen. Das ganze ist ja nichts neues aber was mich unglaublich gestört hat, waren die unverhältnismäßig hohen Preise. Für einen Becher (0,2l) wurden 3 Euro verlangt. Es gab auf dem ganzen Festival keinen anderen Trinkwasserzugang und den Wirten dort wurde verboten Leitungswasser auszuschenken. Da ich den ganzen Tag getanzt habe und es auch sehr warm war ging mir das ziemlich an die Substanz und für die Preise wollte ich mir nicht ständig überteuertes Wasser kaufen. Ich finde dass hier die Grundrechte stark eingeschränkt wurden finde sogar dass man es fast von vorsätzlicher Körperverletzung sprechen kann. Kann man gegen die Veranstalter vorgehen?
Getränkeregelung auf Festivals
17. Juni 2018
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Frage vom 17. Juni 2018 | 21:14
Von
Status: Frischling (4 Beiträge, 0x hilfreich)
Getränkeregelung auf Festivals
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#1
Antwort vom 17. Juni 2018 | 21:40
Von
Status: Unbeschreiblich (120090 Beiträge, 39830x hilfreich)
Die Regelung wurde zuvor bekannt gegeben?
ZitatIch finde dass hier die Grundrechte stark eingeschränkt wurden :
Welche denn?
#2
Antwort vom 17. Juni 2018 | 21:44
Von
Status: Frischling (4 Beiträge, 0x hilfreich)
Z.B. das Recht auf körperliche Unversehrtheit ?
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#3
Antwort vom 17. Juni 2018 | 21:45
Von
Status: Junior-Partner (5546 Beiträge, 2499x hilfreich)
ZitatDa ich den ganzen Tag getanzt habe und es auch sehr warm war ging mir das ziemlich an die Substanz :
Hat der Veranstalter dich zum Tanzen gezwungen?
#4
Antwort vom 17. Juni 2018 | 21:48
Von
Status: Frischling (4 Beiträge, 0x hilfreich)
Und soweit ich das recherchierte konnte wurde nichts zu der Regelung vorher bekannt gegeben.
#5
Antwort vom 17. Juni 2018 | 21:49
Von
Status: Frischling (4 Beiträge, 0x hilfreich)
Zitat:ZitatDa ich den ganzen Tag getanzt habe und es auch sehr warm war ging mir das ziemlich an die Substanz :
Hat der Veranstalter dich zum Tanzen gezwungen?
Nein aber auch ohne tanzen dehydriert man bei heißem Wetter nach mehrern Stunden
#6
Antwort vom 17. Juni 2018 | 21:52
Von
Status: Unbeschreiblich (120090 Beiträge, 39830x hilfreich)
Zitatdas Recht auf körperliche Unversehrtheit ? :
Das hat man ja nun selbst aufgegeben, im dem man sich bewusst und freiwillig dieser Situation ausgesetzt hat.
Möglicherweise käme man noch über "Wucher" weiter, da wäre aber die Frage wie hoch die Beschaffungskosten wären und wie die Preise auf vergleichbaren Festivals wären.
#7
Antwort vom 25. Juni 2018 | 14:24
Von
Status: Lehrling (1396 Beiträge, 429x hilfreich)
Es gibt kein Grundrecht auf kostenloses oder kostengünstiges Trinkwasser auf einer Privatverabstaltung.
Von Wucher würde ich persönlich noch nicht sprechen. Bis 2€ für 0,2l Getränke sind zumindest in NRW vollkommen normale Preise. In keinem Festzelt, in keiner Kneipe zahlt man hier deutlich weniger. Und da habe ich das Wasser noch auf keinen Acker geschleppt, noch keine Infrastruktur verlegt, noch keine...
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