Geschenktes Geld wird zurückgefordert

24. September 2018 Thema abonnieren
 Von 
SUNNY.05
Status:
Frischling
(11 Beiträge, 12x hilfreich)
Geschenktes Geld wird zurückgefordert

Guten morgen,
Habe ein eher ungewöhnliches Problem.

Ich vor ca. 2 Wochen eine Mann aus dem Internet kennengelernt.
Dieser Mann hat eine ungewöhnliche Neigung und mag es Geld zu schenken.
(Da ich zurzeit Geld wirklich gut gebrauchen kann kam mir das nicht ungelegen).
Der Mann hat mir nach ein bisschen hin und her Geschreibe 200€ überwiesen. Und mir gesagt es sei ein Geschenk. (Habe das auch schriftlich auf WhatsApp) und das ich ihm nichts schuldig sei.
Er wollte dann auch einen Slip von mir um 200€ kaufen.
Als ich mich dann übers erste Wochenende nicht meldete verlangte er die geschenkten 200€ zurück und meinte ich solle meinen Slip behalten.
Als ich ihm dann sagte das diese doch geschenkt waren meinte er ich kann sie behalten. Außerdem hatte ich den Slip über einen gewünschten Zeitraum an, dass auch gesundheitlich ganz unbedenklich ist, deshalb habe ich ihm gesagt das er diesen Slip noch kaufen sollte weil das die Vereinbarung war und dann ist es ok wenn wir keinen Kontakt mehr haben.

Darauf hat er nur einen ‚Daumen Smiley‘ gesendet.
Also habe ich ihm den Slip gesendet.
Dann hat er den ganzen Tag geschrieben, dass er mir das Geld überweist. Am Abend dann meinte er das der Slip doch nicht seinen Erwartungen entspricht und er mir nur 100€ überweist.
Auch ok.
Dann wollte er wieder Kontakt und einen Slip der seinen Erwartungen entspricht.

Übers Wochenende war ich nicht zuhause und konnte deshalb nicht mit ihm schreiben. Was ich ihm aber am Freitag auch gesagt habe.(habe seine Nachrichten Nichteinmal erhalten)

Jetzt ist es wieder so, dass er das Geld (die geschenkten 200€) zurück möchte und mir mit seinem Anwalt droht.
Ich kann und möchte ihm das Geld jedoch nicht zurückzahlen.

Kann ich das Geld behalten ohne Konsequenzen?

Danke schonmal!

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31 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(119582 Beiträge, 39745x hilfreich)

Ich würde die Kommunikation mit dem komischen Vogel erst mal einstellen.


Signatur:

Meine persönliche Meinung/Interpretation!
Im übrigen verweise ich auf § 675 Abs. 2 BGB

0x Hilfreiche Antwort

#2
 Von 
drkabo
Status:
Weiser
(16472 Beiträge, 9287x hilfreich)

Bei ganz nüchterner Betrachtung bleibt aber übrig, dass es sich nicht um ein Geschenk, sondern um einen Kaufvertrag (Unterwäsche gegen 200EUR) handelt.

Der Käufer hat bezahlt, Sie müssen die Ware liefern - und zwar genau das, was besprochen wurde.
Der Käufer scheint der Ansicht zu sein, dass die gelieferte Ware nicht dem entspricht, was besprochen wurde.

*Wenn* die gelieferte Ware tatsächlich nicht dem entspricht, was versprochen wurde, dann müssen Sie tatsächlich entweder nachliefern (korrekte Ware) oder das Geld zurück zahlen.

*Ob* die gelieferte Ware tatsächlich von der versprochenen abweicht, kann man aus der Ferne nicht beurteilen.


-- Editiert von drkabo am 24.09.2018 12:44

Signatur:

Für alle meine Beiträge gilt §675(2) BGB.

0x Hilfreiche Antwort

#3
 Von 
SUNNY.05
Status:
Frischling
(11 Beiträge, 12x hilfreich)

Nein für die Unterwäsche habe ich extra 100€ Statt 200€ Bekommen. Diese will er nicht zurück.

Sondern die 200€ die er mir im Vorhinein Geschenkt hat.

Habe nur Angst das mein Arbeitgeber und meine Familie das mitbekommt da er weiß wo ich arbeite. Deshalb überlege ich ihn das Geld zurückzuzahlen, was ich aber erst nächste Woche machen könnte.

Sollte ich ihn einfach ignorieren? Oder könnte es wirklich sein das sein Anwalt sich meldet? Mit welchen Konsequenzen muss ich rechnen wenn ich seine Zahlungsaufforderung ignoriere?

-- Editiert von SUNNY.05 am 24.09.2018 13:23

0x Hilfreiche Antwort

#4
 Von 
Anami
Status:
Unbeschreiblich
(31979 Beiträge, 5629x hilfreich)

Zitat (von SUNNY.05):
Der Mann hat mir nach ein bisschen hin und her Geschreibe 200€ überwiesen.

Moin. Du hast ihm nach ein bisschen Geschreibe auch gleich deine Kontodaten geschickt. Achso. Und deine Adresse noch dazu. Achso. Und auch deinen Arbeitgeber. Achso.
Zitat (von SUNNY.05):
und er mir nur 100€ überweist.

Nochmal 100,-. Cool. Auch behalten.
Natürlich kannst du das Geld behalten. Natürlich kannst du auch Angst haben.
Man kann doch nicht sagen, ob Spinner Anwälte losschicken. Die müssen sie schließlich auch bezahlen.
Die Neigung dieser Person ist nicht, Geld zu verschenken. Da hast du was falsch verstanden.

2x Hilfreiche Antwort

#5
 Von 
fb367463-2
Status:
Schlichter
(7422 Beiträge, 3090x hilfreich)

Das erste, was man in diesem Gewerbe lernen sollte: Keinerlei persönliche Informationen herauszugeben! Nie. Nie. Niemals nicht. Darauf hätten Sie aber auch selbst kommen können.

Ich finde, Sie sollten die 300€ an den Kerl zurück schicken und ab da konsequent den Kontakt einstellen. Wirklich konsequent. Was da im Moment abläuft ist ein Spiel um Macht - er manipuliert Sie und ich glaube, von dem was ich lese, nicht, daß Sie da mit ihm konkurrieren können. Sie sollten sich über Abgrenzung Gedanken machen - und eine entsprechende Strategie für den nächsten Kandidaten entwickeln. Und wie gesagt: Persönliche Informationen haben bei sowas überhaupt nichts zu suchen. Machen Sie ein PayPal-Konto mit einer nicht auf Sie zurückzuführenden Mail-Adresse auf und lassen Sie sich Geld über die Family and Friends-Funktion schicken. Das ist auch sicher und gibt keinen Aufschluss über Ihren Wohnort und Namen, beispielsweise.

Signatur:

"Valar Morghulis"

1x Hilfreiche Antwort

#6
 Von 
charlyt4
Status:
Master
(4158 Beiträge, 898x hilfreich)

Zitat (von SUNNY.05):
Außerdem hatte ich den Slip über einen gewünschten Zeitraum an, dass auch gesundheitlich ganz unbedenklich ist,


Zitat (von drkabo):
*Ob* die gelieferte Ware tatsächlich von der versprochenen abweicht, kann man aus der Ferne nicht beurteilen.


Das könnte ja dann vielleicht ein vom Gericht bestellter Sachverständiger klären.

Sorry ;)


gruß charly

Signatur:

Gruß Charly

4x Hilfreiche Antwort

#7
 Von 
eh1960
Status:
Senior-Partner
(6266 Beiträge, 1498x hilfreich)

Zitat (von drkabo):
Bei ganz nüchterner Betrachtung bleibt aber übrig, dass es sich nicht um ein Geschenk, sondern um einen Kaufvertrag (Unterwäsche gegen 200EUR) handelt.

Bei ganz nüchterner Betrachtung stellt sich die Frage, ob es sich nicht um eine "sexuelle Dienstleistung" im Sinne des ProstG handelt...

Denn es wird nicht einfach gebrauchte Unterwäsche verkauft, sondern getragene (und nicht gewaschene) Unterwäsche, und zwar zu dem Zweck, sexuelle Erregung zu erzielen.

Signatur:

Eine "UG" gibt es nicht. Es gibt nur die "UG haftungsbeschränkt".

3x Hilfreiche Antwort

#8
 Von 
SUNNY.05
Status:
Frischling
(11 Beiträge, 12x hilfreich)

Ich habe ihm weder meine Kontodaten,meine Adresse, oder meinen richtigen Namen verraten.
Das einzige das er weiß ist wo ich arbeite und ein Profilbild.
Und er hat mir das Geld auch auf ein Paypal Konto überwiesen.
Auch die Telefonnummer ist von meinem zweiten Handy das nicht angemeldet ist.
Und ich arbeite dort nur mehr diese Woche.meine Angst ist eben das mein NEUER Arbeitgeber es erfährt.

Leider hilft mir aber keines der Kommentare wirklich bei meinem Problem.
Ich kann ihm ja wie gesagt das Geld zurzeit auch gar nicht überweisen!
Er hat mir 2 Tage Zeit gegeben und das geht nicht.




-- Editiert von SUNNY.05 am 24.09.2018 15:34

2x Hilfreiche Antwort

#9
 Von 
Anami
Status:
Unbeschreiblich
(31979 Beiträge, 5629x hilfreich)

Zitat (von fb367463-2):
Das erste, was man in diesem Gewerbe lernen sollte
Sorry, wieso Gewerbe?

Zitat (von SUNNY.05):
Leider hilft mir aber keines der Kommentare wirklich bei meinem Problem.
Wieso nicht? Auch, wenn du für deine Entscheidung noch 5zig Tage brauchst, helfen dir die Kommentare. Du musst dich nur entscheiden.
Und warum sollte das dein neuer AG erfahren? Na, was kommt jetzt?

4x Hilfreiche Antwort

#10
 Von 
SUNNY.05
Status:
Frischling
(11 Beiträge, 12x hilfreich)

Weil er mir wie gesagt 2 Tage Zeit gegeben hat und ich das Geld nicht habe.

Ich wollte eigentlich nur wissen ob er das Geld zurückfordern kann da er es mir ja eigentlich geschenkt hat.

1x Hilfreiche Antwort

#11
 Von 
Anami
Status:
Unbeschreiblich
(31979 Beiträge, 5629x hilfreich)

Zitat (von SUNNY.05):
Ich wollte eigentlich nur wissen ob er das Geld zurückfordern kann
Klar kann er das.
Hat er doch schon gemacht.
Deine Frage ist doch, ob du ihm das geschenkte Geld tatsächlich zurückschicken musst.
Ich sage: Nein, musst du nicht.

4x Hilfreiche Antwort

#12
 Von 
Loni12
Status:
Bachelor
(3512 Beiträge, 557x hilfreich)

Und wenn du Ruhe vor ihm haben willst, gebe das Geld zurück.

Schreibe ihm, er bekommt es nächste Woche, die paar Tage wird er wohl warten können.

4x Hilfreiche Antwort

#13
 Von 
!!Streetworker!!
Status:
Unbeschreiblich
(30226 Beiträge, 9517x hilfreich)

Ob er Anspruch auf die Rückforderung des Geldes hat, dürfte auch nicht ganz unwesentlich davon abhängen, was der Inhalt dieses "hin und her Geschreibes" vor der Schenkung war.

Da du dich ja aber anscheinend ohnehin besser fühlen würdest, wenn du ihm das Geld zurück schickst, bitte ihn doch einfach um ein paar Tage mehr Zeit.

3x Hilfreiche Antwort

#14
 Von 
fb367463-2
Status:
Schlichter
(7422 Beiträge, 3090x hilfreich)

Zitat (von Anami):
Zitat (von fb367463-2):
Das erste, was man in diesem Gewerbe lernen sollte
Sorry, wieso Gewerbe?


In Anlehnung an "horizontales Gewerbe" gibt's eben Leute, die benutzte Unterwäsche durch die Gegend schicken. Weil mir da aber kein geeigneter Ausdruck einfiel, hab ich nur "Gewerbe" geschrieben. ;)

Signatur:

"Valar Morghulis"

3x Hilfreiche Antwort

#15
 Von 
BigiBigiBigi
Status:
Junior-Partner
(5398 Beiträge, 1813x hilfreich)

Ich denke auch, daß ein verständiger Dritter hier den Verdacht auf gewerbliches Handeln hätte - womit wir dann auch noch steuerrechtliche Konsequenzen für die TE hätten...

1x Hilfreiche Antwort

#16
 Von 
Anami
Status:
Unbeschreiblich
(31979 Beiträge, 5629x hilfreich)

Zitat (von Loni12):
Und wenn du Ruhe vor ihm haben willst, gebe das Geld zurück.
Da wäre ich mir nicht so sicher, dass das Ding dann erledigt ist.
Zitat (von BigiBigiBigi):
Verdacht auf gewerbliches Handeln
Wie oft hat der/die TS das gemacht?

2x Hilfreiche Antwort

#17
 Von 
SUNNY.05
Status:
Frischling
(11 Beiträge, 12x hilfreich)

Ich hab das ganze nur das eine mal auf das drängen von ihm hin gemacht. Hab auch den ganzen Verlauf auf WhatsApp.
Hätte das trotzdem Konsequenzen für mich?
Habe nun vor ihn einfach zu ignorieren, daher er eigentlich sowieso nichts weiß von mir.
Und werde ihm mit der Polizei drohen sollte er mir nochmals schreiben.

2x Hilfreiche Antwort

#18
 Von 
Anami
Status:
Unbeschreiblich
(31979 Beiträge, 5629x hilfreich)

Zitat (von SUNNY.05):
Und werde ihm mit der Polizei drohen sollte er mir nochmals schreiben.
Das kannst du lassen. Drohen sollte man nur, wenn man weiß, dass die Drohung Früchte tragen kann.
Ich sage dir hier: Die Polizei macht da gar nichts.
Buche das ganze blöde Ding unter Erfahrung ab. Du wirst dich an den 300 Tacken auch nicht wirklich freuen können.

2x Hilfreiche Antwort

#19
 Von 
Loni12
Status:
Bachelor
(3512 Beiträge, 557x hilfreich)

Wenn er von dir kaum etwas weiß, wieso kennt er die Anschriften deiner neuen und auch alten Arbeitsstelle'?

So etwas zu veröffentlichen ist mehr als leichtsinnig.

Eine Drohung die Polizei zu verständigen, würde ich mir unter den gen. Umständen gut überlegen.

3x Hilfreiche Antwort

#20
 Von 
SUNNY.05
Status:
Frischling
(11 Beiträge, 12x hilfreich)

Er weiß nur die Adresse meines alten Arbeitsplatzes.

Ok dann werde ich das mir der Polizei lassen.
Werde ihn aber trotzdem ignorieren und einfach sobald ich kann das Geld überweisen.
Aber könnte ich ihm dann sollte noch irgendetwas Vorfallen sagen, dass ich mich an die Polizei wende?

-- Editiert von SUNNY.05 am 25.09.2018 19:06

2x Hilfreiche Antwort

#21
 Von 
Anami
Status:
Unbeschreiblich
(31979 Beiträge, 5629x hilfreich)

Zitat (von SUNNY.05):
einfach sobald ich kann das Geld überweisen.
Hä? Warum das denn?
Fangen wir nochmal von vorn an?
Zitat (von SUNNY.05):
sagen, dass ich mich an die Polizei wende?
Hä? Warum das denn? Was ist denn der Unterschied? Der lacht doch darüber. Die Polizei macht nichts, warum auch. Also muss man auch nicht damit drohen. Völliger Blödsinn.

Ich komme mir hier inzwischen recht veräppelt vor, Sunny

1x Hilfreiche Antwort

#22
 Von 
SUNNY.05
Status:
Frischling
(11 Beiträge, 12x hilfreich)

Jeder hier rät mir das Geld zurückzugeben..(also auf Paypal überweisen) da ich ja nicht weiß ob es für mich auch rechtliche Konsequenzen hat- zwecks Steuern.

Weil ich Angst habe das dieser Psychopath mich weiter belästigt und er das sicher nicht weiter macht da er zu 100% Angst vor der Polizei hat.

Ich glaube, dass er das öfters macht: er ‚schenkt‘ Geld und fordert das dann wieder zurück und droht mit dem Anwalt. Und somit bekommt er das Geld wieder und kann mit dem nächsten Mädchen das gleiche Spiel spielen.

Ich möchte einfach das ich dann auch wirklich meine Ruhe habe.

-- Editiert von SUNNY.05 am 25.09.2018 19:44

2x Hilfreiche Antwort

#23
 Von 
SUNNY.05
Status:
Frischling
(11 Beiträge, 12x hilfreich)

Jetzt hat er gerade geschrieben, dass sein Rechtsanwalt heute bei Paypal die Freigabe meiner Daten beantragt hat. ( obwohl ich ja eigentlich noch bis morgen Zeit hätte)
Und dass ich in weiterer Folge von ihm eine kostenpflichtige Zahlungsaufforderung mit einer Zahlungsfrist bekomme.
Und wenn ich diese ‚wieder‘ nicht einhalte wird sein Rechtsanwalt die Staatsanwaltschaft bemühen.

Ist das möglich? Kann sein Rechtsanwalt einfach so meine Daten bei Paypal anfordern?

0x Hilfreiche Antwort

#24
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(119582 Beiträge, 39745x hilfreich)

Zitat (von SUNNY.05):
Und wenn ich diese ‚wieder‘ nicht einhalte wird sein Rechtsanwalt die Staatsanwaltschaft bemühen.

So viel zu der

Zitat (von SUNNY.05):
er das sicher nicht weiter macht da er zu 100% Angst vor der Polizei hat.

Theorie ...



Zitat (von SUNNY.05):
Kann sein Rechtsanwalt einfach so meine Daten bei Paypal anfordern?

Ja, kann er.
Ob er sie bekommt, ist dann eine andere Sache.



Zitat (von SUNNY.05):
Jetzt hat er gerade geschrieben,

Ich hoffe man hat nicht geantwortet ...


Signatur:

Meine persönliche Meinung/Interpretation!
Im übrigen verweise ich auf § 675 Abs. 2 BGB

0x Hilfreiche Antwort

#25
 Von 
SUNNY.05
Status:
Frischling
(11 Beiträge, 12x hilfreich)

Nein hab natürlich nicht beantwortet.
Aber möchte auch nicht das dieser Psychopath meine Daten hat!
Ich werde mir Geld von einer Freundin leihen und es ihm morgen senden, somit müsste sein Anwalt ja die sache einstellen und meine Daten nicht bekommen, oder?

0x Hilfreiche Antwort

#26
 Von 
fb367463-2
Status:
Schlichter
(7422 Beiträge, 3090x hilfreich)

Wie gesagt, das ist ein Machtspiel. Es geht ihm mit nahezu 100%iger Sicherheit nicht um die 300€, sondern darum daß er Sie wie ein Hampelmännchen tanzen lassen kann, während er die Strippen zieht. Daher auch der Rat, die 300 Euro zurück zu senden und ihn ab da zu ignorieren.

Nur: Dann müssen Sie auch konsequent sein. Wenn Sie dann auf jede zweite oder dritte Drohung wieder reagieren, kriegen Sie den auf lange Zeit nicht von den Hacken.

Signatur:

"Valar Morghulis"

1x Hilfreiche Antwort

#27
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(119582 Beiträge, 39745x hilfreich)

Zitat (von SUNNY.05):
Aber möchte auch nicht das dieser Psychopath meine Daten hat!

Tja, dann hätte man sie ihm nicht geben sollen. Nun hat er sie und man kann es nicht mehr ändern.



Zitat (von fb367463-2):
sondern darum daß er Sie wie ein Hampelmännchen tanzen lassen kann, während er die Strippen zieht.

Ganu.
Und was ist wenn das Hampelmännchen nicht mehr tanzt? Erfahrungsgemäß ist Spielzeug das kaputt ist nicht mehr interessant ...

Deshalb: konsequent sein und nicht verunsichern lassen.


Signatur:

Meine persönliche Meinung/Interpretation!
Im übrigen verweise ich auf § 675 Abs. 2 BGB

0x Hilfreiche Antwort

#28
 Von 
SUNNY.05
Status:
Frischling
(11 Beiträge, 12x hilfreich)

Wie schon gesagt habe ich ihm die Daten nicht gegeben, sondern sein Anwalt wird sie anfordern bei Paypal.

Ja werde ihn blockieren sobald das erledigt ist.

1x Hilfreiche Antwort

#29
 Von 
Loni12
Status:
Bachelor
(3512 Beiträge, 557x hilfreich)

Zitat (von SUNNY.05):

Und ich arbeite dort nur mehr diese Woche.meine Angst ist eben das mein NEUER Arbeitgeber es erfährt

Also muss er ja den Namen kennen?

Sein Profil sollte man sehr knapp halten und vor allem nichts angeben, womit man sich selber schaden kann. Gerade auf solchen Seiten scheint das angebracht zu sein.

2x Hilfreiche Antwort

#30
 Von 
SUNNY.05
Status:
Frischling
(11 Beiträge, 12x hilfreich)

Nein er hat nur ein Foto..

Wollt ihm nun das Geld via paypal überweisen aber es funktioniert nicht. Habe schon 3mal bei Paypal angerufen aber ich werde erst ab Sonntag wieder Zahlungen durchführen können.

Habe aber auch bei Paypal nachgefragt und die haben mir bestätigt, dass dieser Mann meine Daten nicht einfach so bekommen kann.

Möchte ihm das Geld aber unbedingt zurücksenden. Weiß jemand wie ich das machen könnte ohne das er meine bankdaten bekommt?

2x Hilfreiche Antwort

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