Geschäftsbrief - ja oder nein

15. November 2018 Thema abonnieren
 Von 
Nervin
Status:
Schüler
(287 Beiträge, 178x hilfreich)
Geschäftsbrief - ja oder nein

Guten Tag,

ein Verein teilt allen Mitgliedern per E-Mail mit, dass sich für die Zahlung der Mitgliedsbeiträge die Kontonummer von DE12345... auf DE 678910... ändert.
Handelt es sich bei dieser Mitteilung bereits um einen sog. Geschäftsbrief?

Hinweis: im Verein ist die Kommunikation per E-Mail üblich.

Viele Grüße

Nervin

Notfall oder generelle Fragen?

Notfall oder generelle Fragen?

Ein erfahrener Anwalt gibt Ihnen eine vertrauliche kostenlose Einschätzung!
Ein erfahrener Anwalt gibt Ihnen eine vertrauliche kostenlose Einschätzung!
Kostenlose Einschätzung starten Kostenlose Einschätzung starten



4 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(119398 Beiträge, 39716x hilfreich)

Zitat (von Nervin):
Handelt es sich bei dieser Mitteilung bereits um einen sog. Geschäftsbrief?

Kommt darauf an, aus welcher Sicht man welche Definition von "Geschäftsbrief" anwenden will.



Signatur:

Meine persönliche Meinung/Interpretation!
Im übrigen verweise ich auf § 675 Abs. 2 BGB

3x Hilfreiche Antwort

#2
 Von 
Nervin
Status:
Schüler
(287 Beiträge, 178x hilfreich)

Guten Abend,

ich meine den juristischen Begriff - neben dem Geschäftsbrief gibt es noch den Handelsbrief und den Privatbrief.

4x Hilfreiche Antwort

#3
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(119398 Beiträge, 39716x hilfreich)

Geschäftsbriefe sind eine „nach außen gerichtete schriftliche Mitteilung mit geschäftsbezogenem Inhalt" (siehe Adolf Baumbach/Klaus J. Hopt, Kommentar HGB, 31. Auflage, 2003, § 37a Rdnr. 4)

Die Änderung einer Bankverbindung einer laufenden vertraglichen Beziehung ist zweifelsohne ein geschäftsbezogener Inhalt.


Signatur:

Meine persönliche Meinung/Interpretation!
Im übrigen verweise ich auf § 675 Abs. 2 BGB

4x Hilfreiche Antwort

#4
 Von 
wirdwerden
Status:
Unbeschreiblich
(38331 Beiträge, 13980x hilfreich)

Die Frage ist doch nicht, wie die Mitteilung inhaltlich zu klassifizieren ist, sondern wie diese Info weiterzugeben ist. Da sollten sich REgelungen in der Satzung oder anderweitigem Schriftverkehr finden.

wirdwerden

4x Hilfreiche Antwort

Und jetzt?

Für jeden die richtige Beratung, immer gleich gut.
Schon 266.566 Beratungen
Anwalt online fragen
Ab 30
Rechtssichere Antwort in durchschnittlich 2 Stunden
107.827 Bewertungen
  • Keine Terminabsprache
  • Antwort vom Anwalt
  • Rückfragen möglich
  • Serviceorientierter Support
Anwalt vor Ort
Persönlichen Anwalt kontaktieren. In der Nähe oder bundesweit.
  • Kompetenz und serviceoriente Anwaltsuche
  • mit Empfehlung
  • Direkt beauftragen oder unverbindlich anfragen
Alle Preise inkl. MwSt. zzgl. 5€ Einstellgebühr pro Frage.

Jetzt Anwalt dazuholen.

Für 60€ beurteilt einer unserer Partneranwälte diese Sache.

  • Antwort vom Anwalt
  • Innerhalb 24 Stunden
  • Nicht zufrieden? Geld zurück!
  • Top Bewertungen
Ja, jetzt Anwalt dazuholen