Guten Tag,
ein Verein teilt allen Mitgliedern per E-Mail mit, dass sich für die Zahlung der Mitgliedsbeiträge die Kontonummer von DE12345... auf DE 678910... ändert.
Handelt es sich bei dieser Mitteilung bereits um einen sog. Geschäftsbrief?
Hinweis: im Verein ist die Kommunikation per E-Mail üblich.
Viele Grüße
Nervin
Geschäftsbrief - ja oder nein
15. November 2018
Thema abonnieren
Frage vom 15. November 2018 | 18:54
Von
Status: Schüler (287 Beiträge, 178x hilfreich)
Geschäftsbrief - ja oder nein
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#1
Antwort vom 15. November 2018 | 18:57
Von
Status: Unbeschreiblich (119398 Beiträge, 39716x hilfreich)
ZitatHandelt es sich bei dieser Mitteilung bereits um einen sog. Geschäftsbrief? :
Kommt darauf an, aus welcher Sicht man welche Definition von "Geschäftsbrief" anwenden will.
#2
Antwort vom 15. November 2018 | 19:34
Von
Status: Schüler (287 Beiträge, 178x hilfreich)
Guten Abend,
ich meine den juristischen Begriff - neben dem Geschäftsbrief gibt es noch den Handelsbrief und den Privatbrief.
Noch unsicher oder nicht ganz Ihr Thema?
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#3
Antwort vom 15. November 2018 | 20:50
Von
Status: Unbeschreiblich (119398 Beiträge, 39716x hilfreich)
Geschäftsbriefe sind eine „nach außen gerichtete schriftliche Mitteilung mit geschäftsbezogenem Inhalt" (siehe Adolf Baumbach/Klaus J. Hopt, Kommentar HGB, 31. Auflage, 2003, § 37a Rdnr. 4)
Die Änderung einer Bankverbindung einer laufenden vertraglichen Beziehung ist zweifelsohne ein geschäftsbezogener Inhalt.
#4
Antwort vom 16. November 2018 | 15:40
Von
Status: Unbeschreiblich (38331 Beiträge, 13980x hilfreich)
Die Frage ist doch nicht, wie die Mitteilung inhaltlich zu klassifizieren ist, sondern wie diese Info weiterzugeben ist. Da sollten sich REgelungen in der Satzung oder anderweitigem Schriftverkehr finden.
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