Hallo,
meine Frage geht um die Anwesenheit bei einer Gerichtsverhandlung.
Mein Freund muß wegen einem gerichtl. Mahnverfahren, was er widersprochen hat, vor Gericht (Klage durch Gläubiger).
Sind diese Verhandlungen öffentlich oder nicht?
Ich würde gerne dabei sein.
Muss man, wenn diese nicht öffentlich sind, einen Antrag stellen oder reicht es aus, dass mein Freund sagt, dass ich mit rein darf?
Vielen Dank
Gerichtsverhandlung - Sind diese Verhandlungen öffentlich oder nicht?
30. September 2008
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Frage vom 30. September 2008 | 12:29
Von
Status: Frischling (4 Beiträge, 0x hilfreich)
Gerichtsverhandlung - Sind diese Verhandlungen öffentlich oder nicht?
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#1
Antwort vom 30. September 2008 | 12:49
Von
Status: Schüler (489 Beiträge, 203x hilfreich)
Die Verhandlung wird öffentlich sein und dein Freund muss deine Anwesenheit weder erklären noch ankündigen. Ich nehme mal an, dass eine Gefährdung der Staatssicherheit oder einer der sonstigen im GVG genannten Ausschlussgründe hier nicht zum Tragen kommen.
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