Gerichtstermin gestrichen,wer zahlt die Kosten.

9. Januar 2012 Thema abonnieren
 Von 
guest-12314.04.2012 15:47:00
Status:
Frischling
(41 Beiträge, 8x hilfreich)
Gerichtstermin gestrichen,wer zahlt die Kosten.

Hallo

Ich hätte morgen einen Gerichtstermin,wegen einer Zivilklage.
Jetzt wurde eine außergerichtliche Einigung erzielt,mit der ich von vornherein nicht einverstanden war.
Dies wußte meine Anwältin auch.
Warum wird trotzdem so etwas vereinbart?
Ich will das so nicht annehmen.Muss ich das?
Meine Anwältin sagt,es wäre ein Titel erwirkt.
Was heißt das denn?
Und wenn nicht,was käme dann auf mich zu?


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7 Antworten
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#1
 Von 
wirdwerden
Status:
Unbeschreiblich
(38340 Beiträge, 13980x hilfreich)

Also, außergerichtlich wird kaum ein Titel erwirkt. warum die Anwältin gegen Deinen Willen was vereinbart hat, das musst Du sie fragen, wie sollten wir das beantworten?

wirdwerden

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#2
 Von 
PerryRhodan
Status:
Praktikant
(958 Beiträge, 373x hilfreich)

quote:
Meine Anwältin sagt,es wäre ein Titel erwirkt.


Das wäre in der Situation, in der schon Klage erhoben wurde, nur möglich, wenn die Gegenseite ein (Teil-)Anerkenntnis abgegeben hätte und diesbezüglich ein Anerkenntnisurteil gefällt worden wäre (was durchaus möglich ist, man weiß es nicht).

Da sollte aber die Anwältin gefragt werden, mit so wenig Informationen kann man nur spekulieren.

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1x Hilfreiche Antwort

#3
 Von 
guest-12314.04.2012 15:47:00
Status:
Frischling
(41 Beiträge, 8x hilfreich)

Wenn meine Anwältin mir vernünftig Auskunft geben würde,müßte ich nicht versuchen,hier noch Antwort zu finden.
Anerkenntnisurteil-das könnte sein.
Ich bin übrigens der Beklagte und da frage ich mich :Darf meine Anwältin das anstreben,wenn ich das gar nicht will.
Oder fällt das Gericht dieses Urteil?
Und wird es auch gefällt,ohne Gerichtstermin.


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1x Hilfreiche Antwort

#4
 Von 
wirdwerden
Status:
Unbeschreiblich
(38340 Beiträge, 13980x hilfreich)

Da wir nicht wissen, was vorgefallen ist, ob es z.B. schon vorab ein Versäumnisurteil gab, was im Gericht verhandelt worden ist, wie der Vergleich aussieht, wie die Vollmacht aussieht u.s.w. wie sollen wir dann wissen, was da passiert ist?

wirdwerden

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1x Hilfreiche Antwort

#5
 Von 
guest-12311.04.2012 22:52:18
Status:
Student
(2108 Beiträge, 1040x hilfreich)

Wenn du einen Termin hast geht hin ?!? Vermutlich ist der aber bereits abgesagt. Du hast deinen Anwalt eine Vollmacht gegeben, und er vertritt dich bestmöglichst.

- außergerichtliche Einigung ist ohne Gericht
- Titel ist vom Gericht

Das passt so nicht recht zusammen. Du musst das schon ausführlicher erklären.

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1x Hilfreiche Antwort

#6
 Von 
guest-12314.04.2012 15:47:00
Status:
Frischling
(41 Beiträge, 8x hilfreich)

Hallo
Ich wollte so weit,eigentlich gar nicht ausholen.
Aber wenn es zur Aufklärung dient.
Es geht um eine Erbschaft.Erbengemeinschaft.
Ich wollte noch ein paar Fragen,von meinen Geschwistern beantwortet haben.
Die wollten Sie mir nicht wirklich gewähren,haben immer wieder Termine gesetzt,dann umgeschmissen und neue gesetzt.
Meine Anwältin sagte zu mir:lösen Sie die Erbengemeinschaft noch nicht auf,sonst bekommen Sie nie Ihre Antworten.
Dann haben sich zwei Geschwister zusammengetan,behaupten ich hätte die Termine nicht war genommen,was wohl bedeutet,ich arbeite nicht mit an der Auflösung der Erbengemeinschaft und haben mich verklagt,zur Herausgabe.
Das Erbe an sich,habe ich nie in Frage gestellt.
Also sagte meine Anwältin:schnell,schnell,schnell unterschreiben und gut ist.Also hab ich alles unterschrieben,bis auf die Konten,da waren noch berechtigte Kleinigkeiten zu klären.Über die wir uns aber auch einig waren.
Jetzt ist der Gerichtstermin abgeblasen,über was sollte auch verhandelt werden,das finanzielle ist ja geklärt und meine Fragen sind eben abgewürgt.
Jetzt soll ich aber die Gerichtskosten mittragen,was ich nicht einsehe,da ich mir keiner Schuld bewußt bin.
Meine Anwältin redet vom Vergleich-was fürn Vergleich?
Bis jetzt habe ich ja immer mitgearbeitet, hab aber das Gefühl,ich werde nur ver....
Und daraufhin habe ich meiner Anwältin gesagt,das ich die Konten eben nicht auflöse,dann haben Sie einen Grund mich zu verklagen.
Und daraufhin sagte Sie: es wäre ja auch ein Titel und ich müßte das.
Was passiert den, wenn ich es nicht mache? Außer der Tatsache,das es noch teurer wird. Ausserrdem habe ich mal gelesen,bei Erbschaftsangelegenheiten muss man nicht mit seinem Privatvermögen gradestehen.Stimmt dies?

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#7
 Von 
guest-12311.04.2012 22:52:18
Status:
Student
(2108 Beiträge, 1040x hilfreich)

Und du meinst unbekannte Dritte verstehen das jetzt ?

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