Gerichtskostenbeihilfe? Oder muss mein Vater den Prozess zahlen?

30. Dezember 2007 Thema abonnieren
 Von 
Housecrusher
Status:
Frischling
(1 Beiträge, 0x hilfreich)
Gerichtskostenbeihilfe? Oder muss mein Vater den Prozess zahlen?

Hallo,

ich hätte eine Frage. Ich bin 19 Jahre und seit einem Jahr von meinen Eltern ausgezogen. Ich bin Schüler, verdiene dementsprechend nichts und sehe jetzt aber einen Prozess auf mich zukommen. Jetzt habe ich eine Frage: muss mein Vater, der mir ja auch Unterhalt zahlt, unter Umständen die Gerichtskosten zahlen, oder erhalte ich Gerichtskostenbeihilfe? Was ist wenn er nicht zahlen will?

Danke schon mal und liebe Grüße

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4 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
guest123-1682
Status:
Student
(2180 Beiträge, 157x hilfreich)

Hallo,

warum sollte dein Vater deine Gerichtskosten übernehmen, hat er mit deinem Prozess zu tun?
Dem Alter nach bist du volljährig und hast selbst für das grade zu stehen, was du verbockst.
Prozesskostenhilfe wird Bedürftigen gewährt, wenn Aussicht auf Erfolg besteht.
Klagst du?

Grüßle

-----------------
" Jeder Mensch gilt in dieser Welt nur so viel, als wozu er sich selbst macht."

2x Hilfreiche Antwort

#2
 Von 
Klara33
Status:
Frischling
(40 Beiträge, 5x hilfreich)

Hallo Housecrusher,

also völlig ausgeschlossen ist es nicht, dass Dein Vater für die Kosten eines Prozesses aufkommen muss. Das liefe dann auch nicht über Prozesskostenhilfe, sondern über den Prozesskostenvorschuss. Der ist nach § 1360a IV BGB zwar grundsätzlich bei Eheleuten vorgesehen. Aber - soweit ich weiß - ist Prozesskostenvorschuss auch von Eltern gegenüber volljährigen Kindern zu gewähren, sofern die Eltern leistungsfähig sind und das Kind sich noch in der (Schul-)Ausbildung befindet. Was nun eher in Frage kommt (PKH oder PKV) hängt zwar von den konkreten Umständen ab.
Aber ganz von der Hand zu weisen ist der Gedanke, dass Dein Vater die Kosten vorschießen muss, meines Erachtens nicht.
Lieben Gruß
(und 'nen guten Rutsch!)



-- Editiert von Klara33 am 31.12.2007 02:53:02

1x Hilfreiche Antwort

#3
 Von 
muemmel
Status:
Unbeschreiblich
(32920 Beiträge, 17282x hilfreich)

Hi,

falls der TE einen Strafprozeß auf sich zukommen sieht, kriegt er allerdings keine Prozeßkostenhilfe.

Gruß vom mümmel

1x Hilfreiche Antwort

#4
 Von 
guest123-1400
Status:
Student
(2642 Beiträge, 617x hilfreich)

--- editiert vom Admin

2x Hilfreiche Antwort

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