Ich habe hier mal eine interessante Konstellation. Ich bin mir zwar nicht ganz sicher, im richtigen Forum zu sein, aber ich probiers mal:
Paul hat eine Bankvollmacht über ein Konto von Anna.
Lt. Vereinbarung erlischt diese Bankvollmacht mit dem Tode von Paul.
Paul setzt Hans notariell als Generalbevollmächtigen ein, somit auch auf alle Bankgeschäfte.
Diese Vollmacht geht auch über den Tod von Paul hinaus.
Hat jetzt Hans Zugriff auf das Konto von Anna? Erstreckt sich also eine Generalvollmacht auch die Bankvollmacht,
die Paul von Anna bekommen hat? Und was wäre, wenn Paul verstirbt?
Generalvollmacht / Vollmacht
19. Mai 2015
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Frage vom 19. Mai 2015 | 12:25
Von
Status: Frischling (17 Beiträge, 1x hilfreich)
Generalvollmacht / Vollmacht
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#1
Antwort vom 19. Mai 2015 | 12:27
Von
Status: Unbeschreiblich (38481 Beiträge, 14013x hilfreich)
Kurz und knapp: nein. Die zweite Vollmacht bezieht sich nur auf Geschäfte von Paul. Nicht auf Rechtsgeschäfte, die Paul für andere vornimmt.
wirdwerden
#2
Antwort vom 19. Mai 2015 | 14:50
Von
Status: Student (2517 Beiträge, 2552x hilfreich)
Unabhängig davon wäre die Vereinbarung zwischen Paul und Hans ansonsten ein Vertrag zu Lasten Dritter (Paul gewährt Hans ein Recht an Annas Konto, das er selbst nicht hat, nämlich den Zugriff über Pauls Tod hinaus) und daher diesbezüglich unwirksam.
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