Geliehenes Geld zurückzahlen ?!

21. Juli 2010 Thema abonnieren
 Von 
bernstedter
Status:
Frischling
(3 Beiträge, 2x hilfreich)
Geliehenes Geld zurückzahlen ?!

hi, hab mich neu angemeldet hier und versuche mal darzulegen um was es hier geht!


Wenn person A schriftlich wiedergibt das sie person B geld für die geliehenen mieten der monate november bis januar zum zeitpunkt t zurückzahlt und das nicht tut, wie kann man da weiter vorgehen?

sicherlich ein anwalt einschalten, nur was kostet der? und problem ist, wie kann kann person B beweisen das person A noch nicht zurückgezahlt hat? daraus folgt wieder, wie stehen die chancen vor gericht?

ja sind einige aber ich hoffe ihr könnt mir weiterhelfen ;)

danke im voraus!

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7 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
muemmel
Status:
Unbeschreiblich
(32824 Beiträge, 17248x hilfreich)

Hi,

tja, da googeln Sie einfach mal den Begriff "gerichtliches Mahnverfahren". Und im Übrigen wird Person A im Rahmen eines eventuellen Gerichtsverfahrens beweisen müssen, daß sie bezahlt hat - kann sie das nicht, wird B wohl das Verfahren gewinnen. Allerdings sollte B im Auge behalten, daß er Mahn- und Gerichtsverfahren aus der eigenen Tasche bezahlt und von A nur dann was kriegt, wenn der Gerichtsvollzieher etwas pfänden kann - ich empfehle, auch mal das Stichwort "Pfändungsfreigrenze" zu googeln.

Gruß vom mümmel

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1x Hilfreiche Antwort

#2
 Von 
bernstedter
Status:
Frischling
(3 Beiträge, 2x hilfreich)

danke für die schnelle antwort,

ja das geld um was es da geht dreht sich im oberen 3 stelligen bereich, denke der der den prozess verliert ist für die entstehenden kosten verantwortlich?!


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1x Hilfreiche Antwort

#3
 Von 
sanjana
Status:
Schüler
(154 Beiträge, 67x hilfreich)

Aber es werden im Vorfeld sicher auch Kosten entstehen im Rahmen des gerichtlichen Mahnverfahrens/evtl. folgendem Klageverfahren und die wirst du, meines Wissens, erstmal vorleisten müssen.

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1x Hilfreiche Antwort

#4
 Von 
TrueBlood
Status:
Praktikant
(924 Beiträge, 349x hilfreich)

quote:
denke der der den prozess verliert ist für die entstehenden kosten verantwortlich


Jein. Wenn der B klagt und gewinnt, muß A als Verlierer ihm die Kosten (Gericht und Anwalt) erstatten. Ist aber von A nichts zu holen, bleibt B auf den Kosten sitzen. B kann also nicht seinen Anwalt an A verweisen bzgl. des Honorars.

Und A muß in Verzug sein (was ja bei einer nach dem Kalender bestimmten Zahlung automatisch passiert), sonst würde B bei Klage trotz Erfolg auf den Kosten sitzen bleiben, wenn A den Anspruch sofort anerkennt.

Das nur zur Klarstellung.

quote:
wie kann kann person B beweisen das person A noch nicht zurückgezahlt hat?


Das muß B nicht; vielmehr muß A beweisen, daß er zurückgezahlt hat.

Faustregel: jeder muß das beweisen, was für ihn günstig ist:
Erst B, daß er A Geld geliehen hat (was er wegen des Dokumentes kann).
Dann A, daß er B das Geld zurückgezahlt hat.

Anders wäre es auch absurd, denn wie sollte man beweisen, daß man Geld nicht zurückbekommen hat?

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-- Editiert am 21.07.2010 18:00

1x Hilfreiche Antwort

#5
 Von 
bernstedter
Status:
Frischling
(3 Beiträge, 2x hilfreich)

hab mich mal belesen,

also wenn ein schuldner so richtig kein geld mehr, und selbst wenn er vllt ein 600€ job hat brauch er nichts zurückzahlen. weil er dieses geld ja zum leben brauch!?

das kann doch nicht sein? den muss man doch das geld abknöpfen können??

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1x Hilfreiche Antwort

#6
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(119483 Beiträge, 39731x hilfreich)

Der Pfändungsfreibetrag liegt aktuell bei knapp 1000 EUR.

Warum? Du hast es schon richtig erkannt:

quote:
weil er dieses geld ja zum leben brauch!


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Die Beiträge stellen ausschließlich meine persönliche Meinung/Interpretation dar !

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1x Hilfreiche Antwort

#7
 Von 
vanKron
Status:
Frischling
(8 Beiträge, 1x hilfreich)

Mein Rat, nach eigener bitterer Erfahrung: Vermeide im Leben jede auch noch so geringe Gefälligkeit. Es gibt kaum jemanden, der dich nicht entäuschen wird.

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