Geldschulden - Wie kann ich gegen diese "Urkundenfälschung" vorgehen?

18. Oktober 2007 Thema abonnieren
 Von 
milchschaum
Status:
Frischling
(9 Beiträge, 0x hilfreich)
Geldschulden - Wie kann ich gegen diese "Urkundenfälschung" vorgehen?

Hallo.
Kurze Erläuterung meines Problems. ich habe mich vor einigen Monaten von meinem Freund getrennt. Zur materiellen und finanziellen Gütertrennung haben wir eine schriftliche Zusammenfassung verfasst. In dieser ist festgehalten, dass ER mir einen Geldbetrag schuldet.

Vor einer Weile wurden mir materielle Gegenstände ausgehändigt - zu denen ich einen handschriftlich verfassten Zettel unterschrieben habe, dass ich diese bekommen habe. Eine Kopie dieses Schreibens habe ich nicht erhalten. Nun habe ich kürzlich nach der Rückzahlung der noch offenen Geldsumme gefragt und da hieß es ich hätte diese Summe und deren Erhalt mit dem Erhalt der materiellen Dinge quittiert. Dazu erhielt ich einen Scan des Schreiben - auf dem plötzlich handschriftlich steht, dass ich auch die Geldsumme erhalten hätte - dem ist aber nicht so. Wie kann ich gegen diese "Urkundenfälschung" vorgehen? Meiner Meinung nach ist dieses Schreiben nichts rechtsgültig - dazu noch nachträglich bearbeitet.
Wäre dankbar über Tipps, wie ich an mein Geld komme bzw. wie die rechtliche Lage in diesem Punkt aussieht!

Vielen Dank im Voraus für Kommentare!

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15 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
HeHe
Status:
Richter
(8414 Beiträge, 3774x hilfreich)

Deine Chancen stehen schlecht, wenn der ExFreund die handschriftlichen Zettel einfach um den einen Satz ergänzt hat, dass auch die Schulden gezahlt seien - und unter allem stehe deine Unterschrift. Ich sehe überhaupt keine Möglichkeit für dich, aber vielleicht fällt jemandem hier noch was dazu ein.

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#2
 Von 
oha
Status:
Praktikant
(676 Beiträge, 199x hilfreich)

Hallo Hubi,

ich kann aus deinem Text nicht 100%ig herauslesen, ob das Schreiben komplett handschriftlich war oder nur der hinzugefügte Teil.

Sollte letzteres der Fall sein, dann sehe ich auf jeden Fall bessere Chancen für dich.

War denn ein Zeuge bei der Übergabe und der Unterschrift dabei?

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#3
 Von 
HeHe
Status:
Richter
(8414 Beiträge, 3774x hilfreich)

@oha: Steht drin:

- zu denen ich einen handschriftlich verfassten Zettel unterschrieben habe, dass ich diese bekommen habe.

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#4
 Von 
oha
Status:
Praktikant
(676 Beiträge, 199x hilfreich)

Jo, wer lesen kann ist klar im Vorteil!

Sorry

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#5
 Von 
milchschaum
Status:
Frischling
(9 Beiträge, 0x hilfreich)

Hallo -

ja wie geschrieben - ist alles handschriftlich...
Aber damit kann man doch nicht durchkommen. Da kann ja sonstwas dazu geschrieben werden ...

Wenn ich keine Kopie von diesem Schreiben bekommen habe, ist das ganze dann rechtlich wirksam - sprich ich kein nichts dagegen unternehmen was auch Aussicht auf Erfolg hätte?

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#6
 Von 
milchschaum
Status:
Frischling
(9 Beiträge, 0x hilfreich)

Noch zur offenen Frage - ja - es waren 2 Zeugen bei Unterschreiben des kompletten handschriftlichen Zettels dabei - allerdings wurde vor ihnen kein Geldumschlag übergeben (welcher ja gar nicht existierte...)

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#7
 Von 
HeHe
Status:
Richter
(8414 Beiträge, 3774x hilfreich)

Zitat: Wenn ich keine Kopie von diesem Schreiben bekommen habe, ist das ganze dann rechtlich wirksam - sprich ich kein nichts dagegen unternehmen was auch Aussicht auf Erfolg hätte?

Genau, keine Aussicht auf Erfolg.

Nur was die Zeugen angeht, da weiß ich nicht, wie das bewertet werden könnte. Wenns ein hoher Geldbetrag ist, dann lass dich doch mal rechtlich beraten - ob deine Chancen mit den Zeugen nennenswert sind.

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#8
 Von 
milchschaum
Status:
Frischling
(9 Beiträge, 0x hilfreich)

Leider waren dass keine Zeugen zu meinen Gunsten - sondern die für die andere Partei.

Nicht sehr aussichtsreich...!?

Wobei diese Zeugen auch nur die Unwahrheit sprechen könnten, wenn sie bezeugen würden, dass ich einen Geldbetrag erhalten habe.

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#9
 Von 
guest123-1542
Status:
Bachelor
(3084 Beiträge, 577x hilfreich)

-Wie kann ich gegen diese Urkundenfälschung vorgehen?--

Durch eine Anzeige. Der Ex kann sich nur dadurch entlasten, dass er das Originalpapier vorlegt.

-Dazu erhielt ich einen Scan des Schreiben --

sieht sehr nach 'bearbeitet' aus.

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#10
 Von 
M.J.
Status:
Lehrling
(1258 Beiträge, 185x hilfreich)

Wie hoch war denn der Betrag? Ich sage mal als beispiel. Es handelt sich um 2000€, dann müssten diese ja irgendwo auftauchen- zb KTO auszug.
Andererseits sehe ich keine, aber auch wirklich keine möglichkeit, dagegen vorzugehen. Hast du die unterschrift direkt unter dem letzten Teil gesetzt, so dass man sagen kann, der geldbetrag wurde dazwischen gequetscht?!


-----------------
"Wer weiss, das er nichts weiss, weiss mehr, als der der nicht weiss, das er nichts weiss!"

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#11
 Von 
milchschaum
Status:
Frischling
(9 Beiträge, 0x hilfreich)

>> Durch eine Anzeige. Der Ex kann sich nur dadurch entlasten, dass er das Originalpapier vorlegt.

- Tja er hat ja das Originalpapier.


Der hinzugefügte Text steht über allem anderen - sozusagen an erster Stelle und es ist nicht erkennbar, dass er erst nachträglich hinzugefügt wurde.

Der Betrag ist 4-stellig - auf meinen Konten kommt so ein Geldeingang natürlich nicht vor...

Ist ja echt zum Verzweifeln... ;(

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#12
 Von 
HeHe
Status:
Richter
(8414 Beiträge, 3774x hilfreich)

Ein 4-stelliger Betrag!? Ja, das ist zum in den A.... beißen.
Vertrauen ist gut, Kontrolle ist besser, aber das weißt du mittlerweile ja am besten.
Nie wieder irgendwas unterschreiben, dass du nicht im Doppel erhältst.

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#13
 Von 
M.J.
Status:
Lehrling
(1258 Beiträge, 185x hilfreich)

ich meitne, dass er den Betrag nachweisen muss, in form von KTO-auzügen etc. Wenn er keinen Abgang in der höhe hat, wird es für ihn event auch schwierig.... und wenn er sagt er hätte es sich geliehen, müsste derjenige ja auch nen hohen abgang verbuchen

-----------------
"Wer weiss, das er nichts weiss, weiss mehr, als der der nicht weiss, das er nichts weiss!"

0x Hilfreiche Antwort

#14
 Von 
milchschaum
Status:
Frischling
(9 Beiträge, 0x hilfreich)

>>> Ich meitne, dass er den Betrag nachweisen muss, in form von KTO-auzügen etc. Wenn er keinen Abgang in der höhe hat, wird es für ihn event auch schwierig.... und wenn er sagt er hätte es sich geliehen, müsste derjenige ja auch nen hohen abgang verbuchen

Antwort: Das ist allerdings noch ein möglicher ErfolgsPunkt. Ob dieser Nachweis bei einem Prozeß aber überhaupt gefordert werden würde. Momentan steht Urkunde gegen Urkunde. Vielleicht reicht das dem Prozeßführer um mir KEIN Recht zu geben... und fragt gar nicht weiter nach? Ich bin absolut unerfahren was diese Thematik angeht und somit ziemlich verunsichert wie meine Chancen überhaupt stehen. Am Ende will ich nicht noch mehr Geld in diese Angelegenheit "pumpen" ....

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#15
 Von 
HeHe
Status:
Richter
(8414 Beiträge, 3774x hilfreich)

Dass das Geld nicht über Konten geflossen ist, ist doch unerheblich. Theoretisch könnte der Schuldner das Geld unter dem Kopfkissen angespart und bar übergeben haben. Du wiederum könntest es -ohne den Umweg über dein Konto- ausgegeben haben.

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