Geldforderungen an falsche Person

26. Juni 2018 Thema abonnieren
 Von 
Wenicma
Status:
Frischling
(7 Beiträge, 0x hilfreich)
Geldforderungen an falsche Person

Mein Mann hat einen in Deutschland häufig vorkommenden Namen. Als wir uns vor ca. 18 Jahren kennengelernt haben, erzählte er mir, dass aufgrund der Namensgleichheit UND gleicher Geburtsdaten er schon mal per Haftbefehl gesucht und sein Gehalt gepfändet wurde.
Es gibt wohl (mindestens ) 3 Personen mit dem Namen plus dem Geburtsdatum. Einer wohl Arzt mit Schulden, einer kriminell (?).
In den letzten Jahren war es ruhig, nur kleine Sachen. Als wir vor 5 Jahren das Wohnmobil anmelden wollten, sollte erst eine Steuerschuld bezahlt werden, bis auffiel, dass die Adresse nicht passte.
Jetzt häufen sich die Zahlungserinnerungen, wohl wegen dem Datenschutz. Es nervt, ständig den Leuten klarmachen zu müssen, dass es sich nicht um meinen Mann handeln kann.
Es kamen jetzt auch zwei (!) Briefe an einem Tag von einem umstrittenen Inkassobüro, das obskure Forderungen einer OHG aus demselben Gebäude eintreibt.

Was können wir tun?

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4 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(119361 Beiträge, 39714x hilfreich)

Zitat (von Wenicma):
Was können wir tun?

1. Den Leuten klarmachen, das man es nicht ist.
2. Für den Fall der Wiederholung ankündigen, das man das ganze an einen Anwalt übergeben wird der zivilrechtlich Unterlassungsklage erheben wird und man das ganze dann auch strafrechtlich prüfen lassen wird wegen der Vorsätzlichkeit unberechtigte Forderungen einzutreiben.

Das ganze dann per Zustellnachweis versenden.


Signatur:

Meine persönliche Meinung/Interpretation!
Im übrigen verweise ich auf § 675 Abs. 2 BGB

2x Hilfreiche Antwort

#2
 Von 
guest-12303.07.2019 16:29:14
Status:
Lehrling
(1396 Beiträge, 429x hilfreich)

3. Unberechtigte Forderungen ignorieren bzw. an den Absender zurückschicken. Kann aber weitere Nachteile haben. ZB kann es so zu Einträgen in Schuldnerkarteien kommen. Diese mögen dann vielleicht unberechtigt sein, trifft den Mann aber, wenn es mal drauf ankommt und der Aufwand der Problemlösung bleibt auch an einem Hängen.

2x Hilfreiche Antwort

#3
 Von 
hh
Status:
Unbeschreiblich
(47456 Beiträge, 16801x hilfreich)

Zitat:
Was können wir tun?


Einen Antrag auf Namensänderung stellen.

Die anderen Vorschläge schützen nicht davor, immer wieder mit neuen Gläubigern konfrontiert zu werden und ignorieren geht auch nicht, da man dann ggf. mit Haftbefehlen u.ä. konfrontiert wird.

-- Editiert von hh am 28.06.2018 17:07

2x Hilfreiche Antwort

#4
 Von 
!!Streetworker!!
Status:
Unbeschreiblich
(30226 Beiträge, 9517x hilfreich)

Zitat:
er schon mal per Haftbefehl gesucht und sein Gehalt gepfändet wurde.

Einer wohl Arzt mit Schulden, einer kriminell (?).


Der Haftbefehl wird wohl eher ein zivilrechtlicher gewesen sein, also ein Erzwingungshaftbefehl zur Abgabe der Vermögensauskunft (ehem. eidesstattliche Versicherung). Mit solch einem HB wird man nicht "gesucht". Er berechtigt lediglich den Gerichtsvollzieher den Schuldner in Erzwingungshaft zu nehmen, wenn der Schuldner die Abgabe der Vermögensauskunft verweigert.

Ansonsten ist es schon so, wie hh sagte: Einen vorbeugenden Schutz nie wieder mit unberechtigten Forderungen konfrontiert zu werden, gibt es nicht.

1x Hilfreiche Antwort

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