Geld verliehen und nun?

18. Mai 2004 Thema abonnieren
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XS
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Beginner
(77 Beiträge, 19x hilfreich)
Geld verliehen und nun?

Hallo,

mein Problem ist etwas kniffliger.

Am 16.3. habe ich meiner langjährigen Freundin insg. 2100 Euro geliehen. Sie hatte mir erzählt, sie hätte ihre ec-Karte verloren und jemand habe ihr Konto leergeräumt. Das kontoführende Institut habe sich keinen Legitimationsnachweis (Ausweis) vorlegen lassen.
Sie in Chemo-Behandlung mit einem 2jährigen Sohn, erhält Krankengeld und ihr Mann verdient knapp 1600€ netto - er ist aber ab Juli diesen Jahres arbeitslos.

Seit nunmehr etwas mehr als einer Woche weiss ich, dass das abgemachte Rückzahlungsziel (10.05.04) nicht eingehalten werden kann. Wahrscheinlich stimmt nicht mal die Geschichte mit dem abgeräumten Konto.

Sie erzählt wilde Geschichten und hat einen Bankeinzahlungsbeleg so manipuliert, sodass eine Einzahlung auf mein Konto in voller Höhe zu erkennen ist, eine Nachfrage bei der Geschäftsstelle ergab, dass sie lediglich 10€ eingezahlt hat. Die Durchschrift des Einzahlungsbeleges und den darauf vermerkten Kassendruck hat sie gefälscht. (Der gefakte Beleg liegt mir als Fax von ihr vor, der originale Beleg liegt mir via Mail aus der Geschäftsstelle der Bank vor).

Leider habe ich nichts schriftlich, dass ich ihr das Geld geliehen habe. Allerdings gibt es einen Zeugen für den ganzen Ablauf (mein Partner, Beruf: Polizeioberkommissar) und unser Vermieter hat sie gesehen, als sie fuhr (sie wohnt in Dortmund und ich in der Nähe von Frankfurt/Main). Und natürlich die Barabhebung von meinem Konto an dem Tag, als ich ihr das Geld ausgezahlt habe.

Sie wusste, dass ich das Geld aufgrund eines Autokaufs dringend zurückbenötige. Mir blieb nun nichts anderes übrig, als den Kredit um den Betrag den sie mir schuldet aufzustocken.
Das ganze ist unangenehm und natürlich mit Folgekosten verbunden (Sollzinsen, Kreditzinsen, Telefonkosten usw.)

Es hat sich sogar herausgestellt, dass mittels der Ausweise ihrer Eltern und einer gefälschten Unterschrift ihrer Mutter einen Kredit auf die Namen ihrer Eltern in Höhe von ca. 9000€ (plus Zinsen) beantragt und ausgezahlt bekommen hat.

Sie hat mir gedroht, wenn ich sie anzeigen würde, bekäme ich mein Geld gar nicht.

Ihr Ehemann wusste bis Sonntag von alldem nichts und hat mir mündlich zugesichert, er zahlt zurück, sobald er kann. Allerdings muss er sich erst um die Mietrückstände kümmern (auch hier hat sie Mietzahlungen gefälscht).
Angeblich hat sie wegen ihrer Krebserkrankung auch monatliche Medikamentenkosten in Höhe von ca. 200€, was ihr Mann nun auch anzweifelt.

Erh at sich die letzten Jahre nie um die Finanzen gekümmert. Wieso auch? Er ist mit einer Bankerin verheiratet und hat seiner Frau natürlich vertraut...Niemand weiss, wofür sie so viel Geld braucht, geschweige denn, wo es hingegangen ist.

Was kann ich tun? Macht es Sinn, sich schriftlich geben zu lassen, dass es eine Rückzahlungsvereinbarung gibt?

Ich bin nervlich am Ende und weiss nicht mehr, was ich tun soll.

Ich (dachte ich) kenne diese Frau (sie wird jetzt 25, ich 26) seit nunmehr 9 Jahren. Wir haben die Ausbildung zusammen gemacht (bei einer BANK!) und waren die besten Freundinnen. Ich bin ihre Trauzeugin und sie sollte meine werden...

Hab ich überhaupt eine Chance auf mein Geld? Er verdient ja nicht so viel, sie hat Krankengeld. Selbst bei einer Pfändung bliebe ihr Krankengeld verschont, da sie innerhalb von 7 Tagen darüber voll verfügen kann. Und sein Gehalt dürfte für eine 3köpfige Familie wohl vom Gericht als pfandfreier Betrag erklärt werden.
Ein Titel schön und gut - aber wie sehen meine realistischen Chancen auf Erfolg aus?

Vielen Dank im voraus!

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27 Antworten
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#1
 Von 
guest123-173
Status:
Schlichter
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#2
 Von 
Marielle21007
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Schüler
(214 Beiträge, 15x hilfreich)

Hallo Sabrina,
ich bin zwar ein Laie in dieser Hinsicht, doch mein Rat wäre folgender:
Siehst du noch die Möglichkeit eines klärenden Gespräches? Wären deine Freundin und ihr Mann denn bereit, dir schriftlich gemeinsam zu bestätigen, dass sie Geld von dir erhalten haben? Als Gegenleistung für dieses schriftliche "Geständnis" könnte dieses eine Art Vergleich enthalten, z.B. bei Fristsetzung eines Rückzahltermins die Minderung der Summe o.ä. Lieber eine Garantie für weniger Geld als gar keines oder sprichwörtlich gesagt - lieber den Spatz in der Hand als die Taube auf dem Dach. Die Familie muss merken, dass dir eine gütliche Einigung sehr am Herzen liegt und Verständnis für ihre Lage gezeigt wird. Ich vermute, dass deine Freundin auf Grund ihrer Krankheit völlig den Halt verloren hat! Momentan wirst du dein Geld nicht zurückbekommen, aber würde ich eine Rückzahlung der Schulden trotz mehrerer Gläubiger als nicht ganz aussichtslos sehen. Auch eine schwere Krankheit kann besiegt werden (wir haben momentan einen ähnlichen Fall in der Familie, aufgeben tut keiner!), und Arbeitslosigkeit muss auch nicht von Dauer sein, wenn man jung ist. Wenn du ein schriftliches Schuldgeständnis von beiden hast, kannst du auch zu einem späteren Zeitpunkt rechtliche Schritte einleiten wenn nötig, denn rangmäßig stehen diese Schulden ganz hinten an.
Vielleicht kann der Familie auch eine Schuldnerberatung helfen, bevor sie ganz den Überblick verlieren? Davor darf man sich nicht scheuen.


-----------------
"Gruß Ria"

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#3
 Von 
XS
Status:
Beginner
(77 Beiträge, 19x hilfreich)

Hallo und danke für die Antworten!

Am Wochenende bin ich zu ihr gefahren und habe versucht, sowohl mit ihr, als auch mit ihrem Mann zu reden.

Ihr Mann sagt, er habe damit nichts zu tun. Er habe nie für irgendwas unterschrieben und sei somit aus der Sache raus.

Mit den Eltern von ihr habe ich versucht zu sprechen. Ergebnis, ich soll nicht mehr "nerven".
Wurde mir auch von ihrem Mann gesagt, wenn ich noch einmal bei den Eltern anrufe, kommt er nach FFM und "haut mir was aufs Maul". (Er ist 30, sie wird 25).

Angeblich war ein Gerichtsvollzieher bei ihnen. Die Autos (sie haben zwei) laufen angeblich auf die Schwiegermama - was definitiv nicht stimmt. Eine Halterabfrage hat ergeben, dass der wertvollere der beiden Wagen auf meine ehemals beste Freundin läuft.

Wir wurden von beiden nach wie vor belogen und betrogen.
Angeblich behält die Bank, bei der meine "Freundin" einen Kredit in Höhe von 4.000€ unterhält, einen als Sicherheit hinterlegten Bausparvertrag mit angeblich 19.000€ bisheriger ersparter(!) Summe, ein. Auch der Hinweis, dass nach Auflösung der Kredit damit getilgt werden soll, bewegt die Bank angeblich nicht dazu, diese Sicherheit frei zu geben.

Ich arbeite bei dieser Bank (sie auch - wir haben die Ausbildung vor 9 Jahren zusammen bei dem Unternehmen gemacht).
Mir wäre nicht bekannt, dass die Banken ein Recht darauf haben eine Sicherheit, die wesentlich höher ist als der laufende Kredit, zurückzuhalten.

Angeblich gab es letzte Woche einen Termin bei einer Schuldnerberatung. Doch der Anwalt wurde krank, somit fiel der Termin aus. Ausserdem ist der neue Termin erst nächsten Mittwoch (26.5.) möglich - aber dann wollen sie sich melden. Der Anwalt der Schuldnerberatung soll an die Bank herantreten und die Herausgabe der angeblichen 19.000€ fordern.
Wenn ihr mich fragt, existieren keine 19.000€.

Ich kann mir denken, dass es nicht einfach ist, mit der Krankheit usw.
Doch, wie sich am Wochenende rausgestellt hat, hat sie einen Schuldenberg von knapp 15000€ fabriziert.
Ich bin ihre Trauzeugin und sie hat mich, und ihre Eltern und noch diverse andere Leute in ganz tiefe Probleme geritten - absichtlich. Ohne Rücksicht. Sorry, aber dafür fehlt mir jedes Verständnis.

Sie wusste, dass ich das verliehene Geld unbedingt zurück benötigte - und zwar pünktlich zurück benötigte, da ich mir ein neues Auto gekauft habe.

Mit dem Geld habe ich geplant. Nun habe ich mir einen Kredit aufnehmen müssen, um die 2100€ auszugleichen, da diese mir natürlich schmerzlich fehlen und ich sonst nicht weiss, wie ich meine laufenden Rechnungen begleichen soll.

Ein Schriftstück bezüglich einer Rückzahlungsvereinbarung wollen die beiden nicht unterzeichnen. Ihr Mann sowieso nicht -er hat ja mit dem allen nichts zu tun...

Allerdings habe ich das Fax des von ihr ausgefüllten/gefakten Einzahlungsbeleges (mit Kassendruck der Geschäftsstelle).
Zwar hat sie nur 10€ eingezahlt (was ich auch auf meinen Kontoauszügen nachweisen kann), hat aber den Beleg auf 2100€ (die komplette Schuldsumme) geändert und mir gefaxt. Auf dem Beleg steht in ihrer Handschrift ihre Adresse und ihr Name und auch der Betrag hat natürlich ihre Handschrift.

Ich persönlich denke, dass ist fast so gut wie ein unterschriebenes Geständnis.
Wenn sie mir nicht diese Summe schulden würde, was hätte sie für eine Motivation, einen solchen Beleg zu faken, einen weitaus geringeren Betrag einzuzahlen - mir überhaupt irgendetwas einzuzahlen und den Beleg zu fälschen?
Von daher kann mir doch keiner vorwerfen, ich hätte mir das nur ausgedacht.

Meine Wut und meine Enttäuschung kennen wirklich keine Grenzen. Und mittlerweile, nachdem ich mir am Wochenende offensichtliche Lügen anhören konnte, bin ich soweit das ich sage; den beiden werde ich zuerst den Mahnbescheid aufdrücken und sie bekommt noch sämtliche Anzeigen obendrauf.

Leider fehlt bei den beiden jeglicher gute Willen.
Mein Partner und ich waren mit dem Wunsch nach gütlicher Einigung nach Dortmund gefahren - was wir erhalten haben waren Drohungen, Lügen und falsche Versprechen.

Ich werde mir mein Geld wiederholen - und wenn es Jahre dauert...

LG

Sabrina

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#4
 Von 
Marielle21007
Status:
Schüler
(214 Beiträge, 15x hilfreich)

Hallo Sabrina,
da bist du wirklich in eine Sackgasse geraten. Hier ist anscheinend anwaltlicher Rat gefragt. Doch das kostet auch wieder Geld! Und ob ein Mahnbescheid was bringt? Ihm braucht nur widersprochen zu werden innerhalb von 3 Wochen nach Zustellung, dann stehst du wieder am Anfang. Ein Versuch wär es vielleicht wert, kann ja sein, dass der Widerspruch versäumt wird...
Hast du eine private Rechtsschutzversicherung?
Tut mir leid, dass ich nicht helfen kann :(

-----------------
"Gruß Ria"

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#5
 Von 
guest123-173
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Schlichter
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#6
 Von 
guest124
Status:
Beginner
(137 Beiträge, 4x hilfreich)

Hallo sabrina....

Mein Ex hat auch so etwa 15.000 € Schulden bei mir, mit dem heiligem Versprechen, das ich es wieder bekommen solle.
Nun mehr will er davon nichts mehr wissen und eine Anzeige gegen ihn wegen Betrug wurde von der Staatsanwaltschaft erstmal eingestellt.
Ich habe keine Chancen auf mein Geld

Es kostet alles nur Nerven und nix kommt dabei raus.
Ich drücke Dir auf jeden Fall die Daumen, denn ich hasse solch " benutzen" der Freundschaften.

0x Hilfreiche Antwort

#7
 Von 
guest123-173
Status:
Schlichter
(7150 Beiträge, 1096x hilfreich)

--- Posting wurde vom Admin editiert

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#8
 Von 
guest124
Status:
Beginner
(137 Beiträge, 4x hilfreich)

hy Kanalmeister

Beweise fehlen mir reichlich für diese Schulden...etwa 7000€ kann ich per Kontoauszüge nachweisen, das ich für ihn Rechnungen zahlte, aber das nützt wenig, da er eh den Offenbarungseid hat.

0x Hilfreiche Antwort

#9
 Von 
guest123-173
Status:
Schlichter
(7150 Beiträge, 1096x hilfreich)

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#10
 Von 
XS
Status:
Beginner
(77 Beiträge, 19x hilfreich)

Erstmal vielen Dank, für die Rückmeldungen und die gute Zurede!

Ja - ich bin rechtschutzversichert und meine Versicherung hat bereits zugestimmt, die Sache zu übernehmen. Habe am 28.05.2004 einen Anwalt konsultiert, der mir von meiner Versicherung genannt wurde.

Der Mahnbescheid wurde am 01.06.2004 beim AG beantragt.

Sie kann ruhig Einspruch dagegen einreichen - dann muss ich lediglich meine Forderung nachweisen können.
Da ich a) einen Zeugen habe und b) den von ihr gefakten Beleg (bzw. das Fax, mit Faxprotokoll inkl. Absenderfaxnummer, Uhrzeit usw.) gibt es keinerlei Schwierigkeiten.

Sagt jedenfalls der Anwalt. Das einzige, was sie damit gewonnen hätte, wären bestenfalls 2 oder vielleicht auch 4 Wochen.

Eine Lohnpfändung, sowie Kontenpfändung werde ich so schnell wie möglich veranlassen, sobald ich den Titel habe.

Sie erhält noch immer Krankengeld - ist noch für ca. 6 Monate im Erziehungsurlaub, sodass ich denke, erstmal wird nichts zu holen sein.

Letztes Jahr hat die Familie einen Wagen gekauft (13.000 €), der in allen Dingen auf sie läuft (Versicherung, Zulassung, Kaufvertrag).

Leider ist der Wagen auf Pump gekauft, sodass ich vermute, dass Geld aus dem eventuellen Verkaufserlös wird erstmal an den Händler gehen (wobei der Wagen seit Dezember von der Schwiegermutter bezahlt wird...).

Ich hatte gedacht, dadurch, dass sie verheiratet ist, ist ihr Gatte mit in der Pflicht - der Anwalt hat mich eines besseren belehrt. Der MB läuft nur gegen sie, gegen ihn habe ich nichts in der Hand.
Der Anwalt hat erklärt, dass wenn mein Mann einen Porsche kauf, ich nicht dafür zur Zahlung herangezogen werden kann. Kauft er hingegen eine Waschmaschine, häng ich mit drin beim Zahlungsverzug.
Wie erklärt sich das?

btw. Wie lange dauert es eigentlich (in der Regel), bis der Mahnbescheid nach Beantragung durch und zugestellt ist?

Vielen Dank und liebe Grüsse

Sabrina

-- Editiert von SabrinaXS am 17.06.2004 17:26:20

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#11
 Von 
guest123-173
Status:
Schlichter
(7150 Beiträge, 1096x hilfreich)

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#12
 Von 
XS
Status:
Beginner
(77 Beiträge, 19x hilfreich)

Danke für die Info.

Dafür, dass ein AG einen MB nicht prüft, dauert das aber ganz schön lange...

Und ob ich pfände - was ich kriegen kann.
Aber sie ist nicht ganz dumm (nehm ich mal an) und wird ihr Krankengeld immer schön innerhalb der Frist abholen.

Bin mal gespannt, ob sie Einspruch einlegt. Da hätte sie schlechte Karten.

Kann mir jemand logisch erklären, wie es sich mit dem Gatten verhält? (siehe meinen vorherigen Beitrag).

Wieso kann ich ihn nicht mit heranziehen.
Es sind doch Eheleute - und wenn sie, was sie ja behauptet, mit meinem Geld (gemeinsame) Rechnungen gezahlt hat, hat er doch auch davon profitiert. Egal ob er davon wusste, oder nicht...

Dank und Gruss

Sabrina

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#13
 Von 
XS
Status:
Beginner
(77 Beiträge, 19x hilfreich)

Der MB ist mittlerweile zugestellt.
Es gab keinerlei Einsprüche von ihrer Seite.
Der Vollstreckungsantrag liegt nun bei Gericht.
Sehe ich das richtig, dass wenn der durch ist, ich die Pfändungen anstossen kann?

Dank und Gruss

Sabrina

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#14
 Von 
yeti
Status:
Praktikant
(657 Beiträge, 81x hilfreich)

Du sprichts wohl vom Antrag auf Erlass eines Vollstreckungsbescheids, oder...?

Wenn die Einspruchsfrist dagegen abgelaufen ist, hast Du einen vollstreckbaren Titel.

Dann solltest Du mit den Infos wg. Auto, Bankkonto, Arbeitgeber etc. nochmal zum Anwalt, um die Vollstreckung des Titels zu betreiben. (Das wäre dann der Antrag auf ´Vollstreckung´)

Gruß

0x Hilfreiche Antwort

#15
 Von 
guest123-173
Status:
Schlichter
(7150 Beiträge, 1096x hilfreich)

--- Posting wurde vom Admin editiert

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#16
 Von 
XS
Status:
Beginner
(77 Beiträge, 19x hilfreich)

Ja, sorry.
Der Vollstreckungsbescheid war gemeint.
Wenn ich danach direkt pfänden kann gut. Aber erstmal muss ich wissen, wann der zugestellt worden ist und dann die zwei-Wochen-Frist abwarten.

Sie wird keinen Einspruch einlegen. Meine Forderung ist begründet und über ihr gefaktes Fax an mich kann ich es - Gott sei Dank - sogar beweisen, auch ohne Kreditvertrag. Und das weiss sie auch.

Leider wird mich das nicht soo viel weiterbringen. Krankengeld bei Krebserkrankung und den Ehemann kann ich - warum auch immer - nicht ranziehen.

Da wird nichts/nicht viel bei rum kommen.

Aber danke fürs Glück wünschen - vielleicht hilfts ja :)

0x Hilfreiche Antwort

#17
 Von 
guest123-173
Status:
Schlichter
(7150 Beiträge, 1096x hilfreich)

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#18
 Von 
XS
Status:
Beginner
(77 Beiträge, 19x hilfreich)

Ja, wohl wahr. Und wenns monatlich nur 20 Euro wären - wäre ja ein Anfang.

Vielleicht vergisst sie ja mal, wenn die Kontenpfändung erst besteht, ihr Krankengeld innerhalb von 7 Tagen abzuholen. Mit viel Glück ist die entsprechende Bank auch ein wenig wach und kommt ihrer Drittschuldnerpflicht nach....

Was ich noch immer nicht verstehe ist, warum ich nicht an ihren Mann - besser gesagt, an sein Einkommen - ran komme.

Für mich würde sich das darstellen; mitgefangen - mitgehangen.
Wenn sie tatsächlich das Geld zum täglichen Leben verwendet hat, hat er auch davon profitiert.

Kann mir mal jemand erklären, wie das rechtlich ist und wieso ihr Göttergatte aus der Pflicht ist?

Dank & Gruss

0x Hilfreiche Antwort

#19
 Von 
guest123-173
Status:
Schlichter
(7150 Beiträge, 1096x hilfreich)

--- Posting wurde vom Admin editiert

0x Hilfreiche Antwort

#20
 Von 
XS
Status:
Beginner
(77 Beiträge, 19x hilfreich)

Die beiden waren ja bereits lange verheiratet als der Schlamassel zu Tage kam. Und auch die Erkrankung von ihr ist im Prinzip erst mehr als 2 Jahre nach der Hochzeit ausgebrochen.
Es war also (zumindest für mich oder sonstwen) nicht ersichtlich, dass es mal so weit kommen könnte.

Ihr Göttergatte hat mir an den Kopf geworfen, sie hätten Gütertrennung, wenn er sich scheiden liesse, wäre er fein raus.

Dabei war er früher immer derjenige, der nicht mit Geld umgehen konnte...

Irgendwie versteh ich das trotzdem nicht...

0x Hilfreiche Antwort

#21
 Von 
XS
Status:
Beginner
(77 Beiträge, 19x hilfreich)

Der Auftrag auf Pfändung und EV an die GVZ ist raus.

Sie hat - wie erwartet - keinen Einspruch eingelegt.

Nun heisst es abwarten und hoffen, dass der GV was machen kann...

0x Hilfreiche Antwort

#22
 Von 
XS
Status:
Beginner
(77 Beiträge, 19x hilfreich)

Nun sind schon fast 4 Monate vergangen.
Leider habe ich noch nichts gehört.

Mein Anwalt sagt zwar immer "Wir informieren Sie", Fakt ist aber, dass ich bisher hinter jeder Info hertelefonieren musste und erst danach Auskunft von ihm bekommen habe, wie der Stand ist.

Sollte ich meinen Anwalt mal ansprechen, ob der GV was erreichen konnte?

Oder bin ich nach 4 Monaten zu ungeduldig?
Ich möchte gerne wissen, was los ist und ob es noch andere Gläubiger gibt usw.

Vielen Dank im voraus!

0x Hilfreiche Antwort

#23
 Von 
belle
Status:
Praktikant
(826 Beiträge, 129x hilfreich)

...nun, wenn der GVZ erfolglos unterwegs war schickt er auch eine Rechnung, weiterhin wartet er die Termine zwecks Abgabe der EV ab.
Hier hätte, falls Schuldnerin nicht zum Termin erscheint, ein Haftbefehl zwecks Abgabe der EV gesondert beantragt werden müssen.

Letzteres hatte ich in einer ähnliche Sache versäumt, der GVZ wird von sich aus dahingehend nicht selbst tätig u n d es entstehen durch diesen Antrag natürlich weitere Kosten -Abwägungsache-.

mfg

0x Hilfreiche Antwort

#24
 Von 
XS
Status:
Beginner
(77 Beiträge, 19x hilfreich)

Das bedeutet aber, dass der GV meinen Anwalt darüber in Kenntnis setzen muss, wenn die Schuldnerin nicht zum Termin erschienen ist (daraus würde sich ja weitere Handlungsbedarf seitens meines Anwaltes ergeben).

Was ich für mich durchaus unter die Kategorie "wissenswerte Neuigkeiten" setzen würde... :)

Die weiteren Kosten interessieren mich erstmal nur sekundär, da alles erstmal über die Rechtschutz abgedeckt ist.

Ich möchte meinem Anwalt gegenüber einfach nicht zu nervig werden und trotzdem informiert sein. ;)

0x Hilfreiche Antwort

#25
 Von 
XS
Status:
Beginner
(77 Beiträge, 19x hilfreich)

Bilanz nach einem Jahr vergeblichen Versuchens an mein verliehenes Geld ranzukommen:

Im September 2004 wurde versucht die Pfändung zuzustellen - leider war sie bereits verzogen.
Seit November 2004 hatte mein Anwalt Kenntnis über die neue Anschrift.

Im März 2005 habe ich mich nach dem Stand der Dinge erkundigt und bin etwas entsetzt gewesen, dass, obwohl seit November 2004 die neue Anschrift der Schuldnerin bekannt war, kein Zustellungsversuch an die neue Anschrift erfolgte.
Erst auf mein Drängen hin, hat mein Anwalt eine Zustellung Ende März nochmals veranlasst....

Auf das Ergebnis warte ich nun.

Meine Rechtsschutzversicherung trägt 3 Zustellungsversuche - womit ja nun zwei "verbraten" wären (ich nehme mal an, auch ein fruchtloser Zustellungsversuch zählt da rein).

Also heisst das im Klartext, dass ich jetzt abwarten muss, was dieser Versuch bringt (ich erwarte zumindest mal eine Vermögensauskunft, wenn möglich mit dem Hinweis, an welcher Stelle der Gläubiger ich stehe).

Was danach tun?

Dank im voraus!

0x Hilfreiche Antwort

#26
 Von 
angie69
Status:
Praktikant
(606 Beiträge, 95x hilfreich)

Hallo Sabrina!

Ich hoffe Du hast daraus gelernt, NIEMANDEN mehr so leichtsinnig finanziell zu helfen!
Selbst mit Titel, siehst Du: Wenn nichts da ist kommst Du auch nicht an Dein Geld!

Wenn Du weißt wo sie arbeitet und wieder in Arbeit ist - sollte eine Lohnpfändung doch möglich sein. Andere Gläubiger wissen den AG vielleicht nicht oder bekommen ihn erst später raus! ;)

Umziehen , ist doch schon ein Zeichen von Flucht ....wer weiß wie viele diese Dame schon geprellt hat. Wer schon Jahre weiß, das man unter gewissen Lügen schnell an Geld ran kommt und gutmütige Bekannte hat - wird das sicher schon als Hobby betreiben. Und wenn die GV `s vor der Tür stehen ziehen sie immer um!

Ach noch ein Tip, der Mann von ihr, kann auch nur spielen, nichts davon zu wissen - schließlich kommt es ihm ja mit zu Gute !!!!!!!

Zieh durch ! Diskutiere auch nicht am Tel oder so, wenn sie dich beschimpfen wollen -leg auf - reagiere gar nicht drauf! Wenn du denen noch dass Gefühl gibst "...wollte ja nicht so weit gehen, weil du ja meine Freundin warst/bist..." leidest du nervlich darunter. Tu cool und gib Ihnen für mögliche Wutworte die dich nur verletzen - kein Gehöhr!
Du willst nur was dir zusteht: Deine Geld - also vermeide jedes Wort zu ihnen.

Zerstochene Reifen ? Kratzer am Auto oder ungewöhnliche Bestellungen? - Anzeige machen !! ...und als mögliche Verdachtsperson kann man sie auch angeben! ;)

Also keine Angst zeigen! Ich wünsche Dir weiterhin viel Glück und Erfolg irgendwann!

0x Hilfreiche Antwort

#27
 Von 
XS
Status:
Beginner
(77 Beiträge, 19x hilfreich)

Hallo angie69!

Danke für Deine moralische Unterstützung!
Und es hat geholfen - letzte Woche kam ein Scheck über immerhin schon mal knapp 1.500€ (die restlichen 500€ sind für Kosten wohl draufgegangen).

Das ist doch ein Anfang! Ich hatte es schon abgeschrieben!

Also, Kontakt besteht zu ihr seit einem Jahr gar nicht mehr. Sie hat es auch von sich aus nicht weiter probiert- und ich kanns mir auch ganz gut verkneifen...

Und über Beschädigungen am Auto brauch ich mir keine Gedanken machen - sie wohnt 250 km entfernt :)

Ich denke auch, dass da noch mehr Gläubiger sind, aber anscheinend habe ich eine "gute Position" erwischt...

Hoffentlich kommt der Rest auch noch. :)

LG

Sabrina

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